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alles Notwendige zur Finanzbuchhaltung inkl.
Übernahme Ihrer Finanzbuchhaltung durch unsere Fibu-Profis. Nach Abrechnung des ersten Monats übertragen wir FibuOnline und sämtliche Daten auf Ihren Rechner.
Ihr Vorteil: Die Folgeabrechnung wird für Sie zum Kinderspiel!
Wir übernehmen die Eingabe der einzelnen Buchungszeilen für Sie. Die Daten werden zweimal bei uns im Rechenzentrum erfasst (Erfassung und Prüfung), um Eingabefehler zu vermeiden.
Damit geben wir unseren Kunden die größtmögliche Flexibilität in der monatlichen Finanzbuchhaltung!
Wir übertragen nach der Abrechnung alle Druckdaten verschlüsselt per E-Mail an Sie. Wenn Sie nicht selbst drucken wollen oder können, erledigen wir das natürlich. Sie erhalten dann alle Auswertungen per Post.
Der individuelle Service, den wir bieten, wenn es notwendig ist.
Abstimmung der Buchhaltung, Klärung von Sachverhalten, Sortieren von Belegen, Ablagearbeit.
Unsere Fibu-Profis erledigen das alles auf Wunsch für Sie zu wirklich günstigen Konditionen.
Sie wollen nur die monatlichen Zahlen sehen und von Vorkontierung, Erfassung oder dgl. nichts wissen?
Dann nutzen Sie den Service von a.b.s. über einen unserer regionalen Servicepartner. Dies sind qualifizierte Buchhalter (Bilanzbuchhalter), die Ihnen bei Fragen oder Problemen auch vor Ort gerne weiterhelfen.
Den Leistungsumfang können Sie dabei individuell mit dem Servicepartner auf Ihre Bedürfnisse abstimmen, wie zum Beispiel:
Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass wir und auch unsere Servicepartner ausschließlich im Rahmen des § 6 STBerG erlaubnisfreie Tätigkeiten erbringen.
Bitte teilen Sie uns Ihre Kontaktdaten über das Kontaktformular mit, wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen um Ihr individuelles Angebot zusammenzustellen.
Für Fragen nutzen Sie bitte unser
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Für München Tel.: 089 / 223322
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Die LobuOnline Version 21.0 steht ab sofort zum Download bereit.
Im Juni wurde die jährliche Zertifizierung unserer Lohnabrechnung durch die ITSG erfolgreich vorgenommen. Damit arbeiten unsere Kunden mit einem von allen Sozialversicherungsträgern geprüftem Programm.
Auf Grund der Auswirkung des Coronavirus sind einige Betriebe gezwungen, Kurzarbeit (KUG) anzumelden. Aktuelle Informationen zum Vorgehen und zur Abrechnung von KUG finden Sie hier.