
Entgeltunterlagen 2027: jetzt einfach digital führen
Ab 2027 müssen Entgeltunterlagen elektronisch geführt werden – was Arbeitgeber jetzt zu Fristen und digitaler Ablage wissen sollten.

Ab 2027 müssen Entgeltunterlagen elektronisch geführt werden – was Arbeitgeber jetzt zu Fristen und digitaler Ablage wissen sollten.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € pro Stunde – was das für Lohnabrechnung, Minijobs und Personalkosten bedeutet.

Fahrtkostenzuschuss für PKW und ÖPNV steuerlich begünstigt gestalten – einfach und praxisnah für Arbeitgeber umgesetzt.

Dienstgeräte steuerfrei überlassen und Personalrabatte bis zu 1.080 € jährlich nutzen – einfach und rechtssicher umgesetzt.

Mit der Telefonpauschale (bis 20 €) und Internetpauschale (bis 50 €) private Kosten steuerfrei erstatten – einfach und praxisnah umgesetzt.

Mit dem monatlichen Sachbezug bis 50 € und Sachgeschenken bis 60 € profitieren Mitarbeiter steuerfrei – so setzen Arbeitgeber beide Regelungen rechtssicher um.
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