Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass wir und auch unsere Servicepartner ausschließlich im Rahmen des § 6 STBerG erlaubnisfreie Tätigkeiten erbringen.
Gemacht mit ♥️ von a.b.s.
Von überall aus auf sämtliche Lohnauswertungen, Listen und Dokumente zugreifen.
Egal wann – Egal wo – Mit unserem a.b.s. Portal
Papier war gestern! Geschützter Zugriff für Sie, Ihren Steuerberater und Ihre Mitarbeiter auf die Auswertungen, die Sie freigeben.
Sämtlicher Datenverkehr wird nach den neuesten und aktuellsten Datenschutzkriterien abgewickelt.
Mit einem Klick haben Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Steuerberater alle freigegebenen Listen und Dokumente.
Durch das a.b.s. Portal haben Sie in Sekundenschnelle Zugriff auf all Ihre Auswertungen und Listen bei a.b.s.
Aber Sie können auch Ihren Mitarbeitern erlauben, sich z.B. ihre Lohnabrechnung über das Portal aufs Handy zu holen oder Ihrem Steuerberater, sich spezielle Auswertungen anzusehen oder herunterzuladen.
Datenaustausch, so einfach wie nie zuvor.
Mit dem Urteil vom BAG vom 13.09.22 sind alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die Arbeits- und Pausenzeiten Ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren.
Unsere Lösung für Sie und Ihre Mitarbeiter auf dieses Urteil heißt Digitaler Stundenzettel.
Mit einem Klick wird die Arbeits- und Pausenzeit minutengenau erfasst.
Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass wir und auch unsere Servicepartner ausschließlich im Rahmen des § 6 STBerG erlaubnisfreie Tätigkeiten erbringen.
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Rufen Sie uns an, oder verwenden Sie das Kontaktformular.
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