Mindestlohn 2027: Erhöhung auf 14,60 €

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Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 14,60 € brutto pro Stunde. Damit erhöht sich der Mindestlohn gegenüber 2026, wo er bei 13,90 € pro Stunde liegt, um weitere 70 Cent.

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Mindestlohn 2027: Erhöhung auf 14,60 €

Für Arbeitgeber bedeutet die Erhöhung nicht nur höhere Personalkosten. Auch in der Lohn- und Gehaltsabrechnung müssen rechtzeitig Anpassungen vorgenommen und bestehende Beschäftigungsverhältnisse überprüft werden.

Die Entwicklung des Mindestlohns bis 2027

Der gesetzliche Mindestlohn ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: 2025 lag er bei 12,82 € pro Stunde, 2026 bei 13,90 €, und 2027 steigt er auf 14,60 €.

Damit steigt der Mindestlohn innerhalb von zwei Jahren um 1,78 € pro Stunde. Gegenüber 2025 entspricht das einer Erhöhung von rund 13,9 Prozent.

Die Erhöhung auf 14,60 € ist bereits beschlossen. Arbeitgeber sollten sich deshalb frühzeitig auf die neuen Vorgaben vorbereiten.

Was bedeutet die Erhöhung für Arbeitgeber?

Unternehmen sollten vor dem Jahreswechsel prüfen, welche Beschäftigten aktuell auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns oder nur knapp darüber vergütet werden.

Besonders wichtig ist dabei die Frage, ob der vereinbarte Stundenlohn ab Januar 2027 noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Falls nicht, müssen Vergütungen entsprechend angepasst und gegebenenfalls arbeitsvertragliche Regelungen überprüft werden.

Neben dem Stundenlohn können sich durch die Erhöhung auch die gesamten Personalkosten verändern. Arbeitgeber sollten deshalb frühzeitig kalkulieren, welche zusätzlichen Kosten 2027 entstehen.

Auch bestehende Tarifverträge oder betriebliche Vergütungsregelungen sollten daraufhin geprüft werden, ob sie mit der neuen gesetzlichen Lohnuntergrenze noch vereinbar sind.

Auswirkungen auf die Lohnabrechnung 2027

Auch für die Lohnabrechnung 2027 bringt der höhere Mindestlohn einige Aufgaben mit sich. Lohn- und Gehaltsdaten müssen rechtzeitig aktualisiert werden. Unternehmen sollten außerdem kontrollieren, ob Arbeitszeiten und Vergütung korrekt zusammenspielen und der Mindestlohn tatsächlich für jede geleistete Arbeitsstunde eingehalten wird.

Besondere Aufmerksamkeit ist beispielsweise bei Teilzeitbeschäftigten, Minijobbern und Beschäftigten mit schwankenden Arbeitszeiten erforderlich.

Eine frühzeitige interne Kommunikation hilft zudem, betroffene Mitarbeiter rechtzeitig über mögliche Anpassungen ihrer Vergütung zu informieren.

Mindestlohn und Minijob: Was ändert sich 2027?

Die Mindestlohnerhöhung wirkt sich auch auf Minijobs aus. Da die Verdienstgrenze dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist, steigt die Minijob-Grenze zum 1. Januar 2027 auf 633 € pro Monat.

Für Arbeitgeber bedeutet das: Bestehende Minijobs sollten überprüft werden. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass sowohl die zulässige Verdienstgrenze als auch die vereinbarte beziehungsweise tatsächlich geleistete Arbeitszeit berücksichtigt werden.

Bei einem Mindestlohn von 14,60 € können Minijobber weiterhin ungefähr 43 Stunden pro Monat arbeiten, ohne allein aufgrund des regelmäßigen Verdienstes die Minijob-Grenze zu überschreiten.

Was sollten Unternehmen vor dem 1. Januar 2027 erledigen?

Arbeitgeber sollten die Mindestlohnerhöhung nicht erst bei der ersten Lohnabrechnung im Januar berücksichtigen. Eine frühzeitige Vorbereitung erleichtert den Jahreswechsel erheblich.

Vor dem 1. Januar 2027 sollten Unternehmen insbesondere bestehende Stundenlöhne und Vergütungsvereinbarungen kontrollieren, Minijobs und die dazugehörigen Arbeitszeiten überprüfen, die neuen Werte im Lohnabrechnungssystem hinterlegen, mögliche Auswirkungen auf die Personalkosten für 2027 kalkulieren und prüfen, ob sich durch die Erhöhung Abstände zwischen verschiedenen Vergütungsgruppen verändern.

Gerade der letzte Punkt kann auch Beschäftigte betreffen, die bereits mehr als den gesetzlichen Mindestlohn verdienen. Durch die Anhebung können bisherige Lohnabstände kleiner werden und gegebenenfalls Anpassungsbedarf in der Vergütungsstruktur entstehen.

Fazit: Mindestlohnerhöhung 2027 frühzeitig vorbereiten

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € brutto pro Stunde. Für Unternehmen bedeutet die Änderung mehr als eine reine Anpassung des Stundenlohns.

Arbeitsverträge beziehungsweise Vergütungsvereinbarungen, Minijobs, Arbeitszeiten, Personalkosten und insbesondere die Lohn- und Gehaltsabrechnung sollten rechtzeitig auf die neuen Werte vorbereitet werden.

Wer die notwendigen Anpassungen frühzeitig vornimmt, kann Fehler bei der ersten Abrechnung 2027 vermeiden und sicherstellen, dass die neuen gesetzlichen Vorgaben von Beginn an korrekt umgesetzt werden. Eine enge Abstimmung zwischen Personalabteilung und Lohnbuchhaltung hilft dabei, den Jahreswechsel reibungslos zu gestalten.

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