Teilnahmebedingungen – kostenlose Plausibilitätsprüfung
Kostenlose Plausibilitätsprüfung

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für die kostenlose Plausibilitätsprüfung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen durch die a.b.s. Rechenzentrum GmbH.

Stand: Juli 2026 a.b.s. Rechenzentrum GmbH
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Anbieter und Teilnahmeberechtigung

Die kostenlose Plausibilitätsprüfung wird von der a.b.s. Rechenzentrum GmbH angeboten.

Teilnahmeberechtigt sind Arbeitgeber und Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland.

Die anfragende Person muss berechtigt sein, die Anfrage im Namen des jeweiligen Unternehmens zu stellen und die erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Die kostenlose Plausibilitätsprüfung kann grundsätzlich nur einmal pro Unternehmen in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf Teilnahme oder Durchführung besteht nicht.

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Gegenstand der Aktion

Im Rahmen der Aktion bietet a.b.s. eine kostenlose und unverbindliche Plausibilitätsprüfung ausgewählter Lohn- und Gehaltsabrechnungen an.

Dabei werden die eingereichten Unterlagen im vereinbarten Umfang auf unmittelbar erkennbare Auffälligkeiten, Unstimmigkeiten und mögliche Optimierungspotenziale betrachtet.

Die Plausibilitätsprüfung erfolgt stichprobenartig und ausschließlich auf Grundlage der vom Teilnehmer bereitgestellten Unterlagen und Informationen. Sie stellt keine vollständige fachliche, steuerliche, rechtliche, arbeitsrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Prüfung dar.

Die Prüfung beinhaltet insbesondere keine Gewähr für die sachliche oder rechtliche Richtigkeit der eingereichten Lohnabrechnungen und keine Garantie, dass sämtliche Fehler, Risiken oder Optimierungsmöglichkeiten erkannt werden.

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Umfang der kostenlosen Plausibilitätsprüfung

Die kostenlose Plausibilitätsprüfung umfasst grundsätzlich:

  • die Unterlagen eines Unternehmens,
  • einen vollständigen und zusammenhängenden Abrechnungsmonat,
  • maximal 30 Beschäftigte beziehungsweise maximal 30 einzelne Lohnabrechnungen,
  • eine maximale Dateigröße der eingereichten Dokumente von insgesamt 30 MB.

Für eine erste Plausibilitätsprüfung kann häufig bereits eine anonymisierte Lohnabrechnung ausreichen. Abhängig vom jeweiligen Sachverhalt kann a.b.s. weitere Unterlagen oder ergänzende Informationen anfordern.

Die Auswahl der konkret geprüften Sachverhalte und Unterlagen erfolgt durch a.b.s. nach eigenem Ermessen.

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Nicht enthaltene Leistungen

Nicht Bestandteil der kostenlosen Plausibilitätsprüfung sind insbesondere:

  • eine vollständige Prüfung sämtlicher Lohnabrechnungen und Abrechnungsbestandteile,
  • die vollständige Prüfung von Personalstamm- und Bewegungsdaten,
  • eine Neuberechnung, Korrektur oder Neuerstellung von Lohnabrechnungen,
  • die Korrektur oder Erstellung von Meldungen, Beitragsnachweisen oder Lohnsteuer-Anmeldungen,
  • die verbindliche Prüfung von Arbeitsverträgen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder sonstigen Vereinbarungen,
  • die Vertretung gegenüber Finanzämtern, Krankenkassen, Sozialversicherungsträgern, Behörden oder Gerichten,
  • eine vollständige Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfung,
  • eine steuerliche, rechtliche, arbeitsrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Einzelfallberatung.

Eine rechtliche Prüfung konkreter fremder Einzelfälle kann als Rechtsdienstleistung gelten. Auch eine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen unterliegt gesetzlichen Befugnisgrenzen, unabhängig davon, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Daher ist die Leistung ausdrücklich auf eine erste abrechnungsbezogene Plausibilitätsbetrachtung begrenzt.

Weitergehende Prüfungs-, Beratungs- oder Abrechnungsleistungen können nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung erbracht werden.

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Ausgeschlossene Unternehmen und Abrechnungen

Von der kostenlosen Plausibilitätsprüfung ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Baulohnabrechnungen,
  • Unternehmen des Bauhauptgewerbes und Unternehmen, bei denen besondere Regelungen des Baulohns oder der Sozialkassen des Baugewerbes anzuwenden sind,
  • Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes,
  • Unternehmen aus dem Bergbau,
  • Abrechnungen nach ausländischem Recht,
  • Abrechnungen mit besonders komplexen tariflichen, sozialkassenrechtlichen oder branchenspezifischen Sonderregelungen,
  • Sachverhalte, die bereits Gegenstand eines gerichtlichen, behördlichen, steuerstrafrechtlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Verfahrens sind.

a.b.s. behält sich das Recht vor, weitere Unternehmen, Unterlagen oder Sachverhalte von der Aktion auszuschließen, wenn eine sinnvolle Bearbeitung im Rahmen der kostenlosen Plausibilitätsprüfung nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

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Anforderungen an die eingereichten Unterlagen

Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass die eingereichten Angaben und Unterlagen vollständig, richtig, aktuell und für die Plausibilitätsprüfung geeignet sind.

Der Teilnehmer darf nur solche Daten und Unterlagen übermitteln, zu deren Weitergabe und Verarbeitung er berechtigt ist.

Er ist insbesondere dafür verantwortlich, dass durch die Übermittlung keine Rechte von Beschäftigten oder sonstigen Dritten verletzt werden.

Unvollständige, unleserliche, beschädigte, passwortgeschützte, technisch ungeeignete oder offensichtlich unrichtige Unterlagen können von der Prüfung ausgeschlossen werden.

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Kein Anspruch auf Durchführung oder ein bestimmtes Ergebnis

Die Übermittlung einer Anfrage begründet keinen Anspruch auf Annahme oder Durchführung der kostenlosen Plausibilitätsprüfung.

a.b.s. behält sich das Recht vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder eine bereits begonnene Plausibilitätsprüfung abzubrechen.

Dies gilt insbesondere bei:

  • unvollständigen oder ungeeigneten Unterlagen,
  • fehlender Berechtigung zur Übermittlung der Unterlagen,
  • einem unverhältnismäßig hohen Prüfungsaufwand,
  • besonders komplexen Abrechnungsfällen,
  • Überschreitung des vorgesehenen Umfangs,
  • Kapazitätsengpässen,
  • dem Verdacht auf Missbrauch oder Manipulation.

Es besteht kein Anspruch auf:

  • eine Bearbeitung innerhalb einer bestimmten Frist,
  • einen bestimmten Umfang oder eine bestimmte Prüfungstiefe,
  • die Prüfung aller eingereichten Unterlagen,
  • die Erkennung sämtlicher Fehler oder Risiken,
  • die Feststellung bestimmter Optimierungsmöglichkeiten,
  • ein bestimmtes Ergebnis,
  • eine weitergehende kostenlose Beratung oder Unterstützung.
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Unverbindlichkeit der Ergebnisse

Die Plausibilitätsprüfung dient ausschließlich einer ersten Orientierung.

Die Rückmeldung von a.b.s. beruht ausschließlich auf den eingereichten Unterlagen und den vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Informationen. Nicht mitgeteilte oder nicht erkennbare Sachverhalte können bei der Einschätzung nicht berücksichtigt werden.

Die Ergebnisse stellen keine verbindliche Bestätigung dar, dass die Lohnabrechnungen vollständig, fehlerfrei oder rechtlich ordnungsgemäß sind.

Die Rückmeldung ersetzt insbesondere keine Beratung oder Prüfung durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Sozialversicherungsträger oder eine andere hierzu befugte Stelle.

Der Teilnehmer bleibt selbst dafür verantwortlich:

  • die Lohn- und Gehaltsabrechnungen ordnungsgemäß zu erstellen,
  • gesetzliche und behördliche Fristen einzuhalten,
  • notwendige Korrekturen vorzunehmen,
  • zuständige Fachberater, Behörden oder Sozialversicherungsträger einzubeziehen,
  • die erhaltenen Hinweise vor ihrer Umsetzung eigenständig prüfen zu lassen.

Durch die Plausibilitätsprüfung werden keine gesetzlichen, vertraglichen oder behördlichen Fristen gehemmt oder verlängert.

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Ausschluss bei Missbrauch

a.b.s. behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Aktion auszuschließen, wenn der Verdacht auf Missbrauch, Manipulation, falsche Angaben oder andere unlautere Mittel besteht.

Dies gilt insbesondere bei:

  • mehrfachen Anfragen für dasselbe Unternehmen,
  • Einreichung von Unterlagen ohne ausreichende Berechtigung,
  • offensichtlich falschen, manipulierten oder fremden Unterlagen,
  • Nutzung der Aktion zur dauerhaften Umgehung kostenpflichtiger Prüfungs-, Beratungs- oder Abrechnungsleistungen,
  • Übermittlung rechtswidriger Inhalte,
  • Täuschung über die Identität des Unternehmens oder der anfragenden Person.
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Haftung

a.b.s. übernimmt keine Gewähr dafür, dass im Rahmen der begrenzten und stichprobenartigen Plausibilitätsprüfung sämtliche Fehler, Risiken, Unstimmigkeiten oder Optimierungspotenziale erkannt werden.

a.b.s. haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von a.b.s., ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt ebenfalls unberührt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

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Datenschutz und Vertraulichkeit

Die im Rahmen der Aktion erhobenen personenbezogenen Daten und eingereichten Unterlagen werden zur Bearbeitung der Anfrage und zur Durchführung der kostenlosen Plausibilitätsprüfung verarbeitet.

Die Unterlagen werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies für die Bearbeitung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherfristen und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und den Datenschutzhinweisen von a.b.s.

Die Teilnahme an der kostenlosen Plausibilitätsprüfung ist nicht von einer Einwilligung in den Erhalt eines Newsletters abhängig.

Eine Aufnahme in den Newsletter-Verteiler erfolgt nur, wenn der Teilnehmer hierfür gesondert und freiwillig eingewilligt hat.

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Änderungen und Beendigung der Aktion

a.b.s. behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen mit Wirkung für zukünftige Anfragen zu ändern sowie die Aktion jederzeit vorübergehend auszusetzen, einzuschränken oder zu beenden.

Dies gilt insbesondere, wenn technische, organisatorische, wirtschaftliche oder rechtliche Gründe dies erforderlich machen oder die verfügbaren Kapazitäten ausgeschöpft sind.

Aus der Änderung, Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung der Aktion entstehen keine Ansprüche gegenüber a.b.s.

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Geltendes Recht

Für diese Teilnahmebedingungen und die Rechtsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und a.b.s. gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit gesetzlich zulässig und der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist München Gerichtsstand.

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Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen

Mit dem Absenden des Anfrageformulars bestätigt der Teilnehmer, diese Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzhinweise gelesen zu haben und mit deren Geltung einverstanden zu sein.

Stand: Juli 2026
Teilnahmebedingungen für die kostenlose Plausibilitätsprüfung von Lohnabrechnungen der a.b.s. Rechenzentrum GmbH.