Die ultimative Lohnabrechnungs-Checkliste 2026

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Der Jahreswechsel bringt traditionell zahlreiche Änderungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung mit sich. Neue gesetzliche Vorgaben, angepasste Grenzwerte sowie organisatorische Fristen erfordern eine sorgfältige Vorbereitung.

Gerade im Januar treffen häufig mehrere Themen gleichzeitig aufeinander: Mindestlohnanpassungen, neue Beitragsbemessungsgrenzen, sozialversicherungsrechtliche Änderungen oder technische Updates im Lohnprogramm. Eine strukturierte Planung ist daher entscheidend, um Korrekturen, Rückfragen oder zeitlichen Mehraufwand zu vermeiden.

Damit Unternehmen gut vorbereitet in das Abrechnungsjahr 2026 starten können, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie in der Lohnabrechnungs-Checkliste 2026 übersichtlich zusammengefasst.

Die ultimative Lohnabrechnungs-Checkliste 2026

Überblick: Das sind die entscheidenden Punkte für die Lohnabrechnungs-Checkliste 2026

  • Programm-Update und Abrechnungsfristen Januar 2026

  • Datenschutzkonforme Kommunikation
  • Mindestlohnerhöhung ab 01.01.2026

  • Umlage U1 und Erstattungssätze

  • Steuerfreibeträge im ELStAM-Verfahren

  • Jahresentgeltgrenze in der Krankenversicherung

  • Änderungen bei privat Krankenversicherten

  • Erhöhung der Entfernungspauschale

  • Anpassungen bei der betriebliche Altersvorsorge

  • Prüfung der Vollständigkeit der Mitarbeiterunterlagen

  • Urlaubsanspruch und Resturlaub

Im Folgenden erläutern wir drei besonders praxisrelevante Änderungen näher.

Mindestlohn 2026: Was Arbeitgeber jetzt prüfen müssen

Zum Jahresbeginn ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 € pro Stunde zu berücksichtigen. Für die Lohnabrechnung 2026 bedeutet das: Bestehende Arbeitsverträge und Stundenlöhne sollten rechtzeitig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Besonders betroffen sind:

  • Minijobber und geringfügig Beschäftigte

  • Teilzeitkräfte mit Stundenlohn

  • Beschäftigte im Niedriglohnbereich

Praxisbeispiel: Wird ein Stundenlohn nicht angepasst, kann es zu Nachzahlungen und Korrekturen in der Sozialversicherung kommen. Eine frühzeitige Prüfung sorgt hier für Planungssicherheit.

Jahresentgeltgrenze 2026: 77.400 € als entscheidender Schwellenwert

Die Jahresentgeltgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt im Jahr 2026 77.400 €

Wusstest du schon, dass dieser Wert darüber entscheidet, ob ein Arbeitnehmer:

  • gesetzlich krankenversicherungspflichtig bleibt oder

  • in die private Krankenversicherung wechseln kann.

Was bedeutet das konkret?

Die Jahresentgeltgrenze entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von 6.450 € (77.400 € ÷ 12 Monate).

Erhält ein Mitarbeiter beispielsweise zum 01.01.2026 eine Gehaltserhöhung von 6.300 € auf 6.500 € monatlich, überschreitet er damit die maßgebliche Grenze. Dadurch kann sich sein Versicherungsstatus ändern – mit Auswirkungen auf Beiträge, Arbeitgeberzuschüsse und Meldepflichten. Für Arbeitgeber ist es daher wichtig, diese Schwelle im Rahmen der Lohnabrechnung 2026 genau zu prüfen.

Entfernungspauschale 2026: 0,38 € ab dem ersten Kilometer

Für pauschal versteuerte Fahrtkostenerstattungen gilt 2026 eine Entfernungspauschale von 0,38 € ab dem ersten Kilometer.

Betroffen sind unter anderem:

  • Arbeitgeberzuschüsse zu Fahrtkosten

  • Pauschal versteuerte Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • Dienstwagenregelungen

Was bedeutet das konkret?

Beispielrechnung:

  • 25 km einfacher Arbeitsweg

  • 0,38 € pro Kilometer

  • ergibt 9,50 € pro Arbeitstag

Bei durchschnittlich 20 Arbeitstagen im Monat:

  • 9,50 € × 20 Tage = 190,00 € monatlich

  • hochgerechnet auf 12 Monate: 2.280,00 € jährlich

Schon kleine Abweichungen bei der Kilometerpauschale können somit deutliche Auswirkungen haben. Werden die entsprechenden Lohnarten nicht aktualisiert, kann dies zu fehlerhaften Berechnungen führen. Eine Anpassung sollte daher vor der ersten Abrechnung im neuen Jahr erfolgen.

Fazit: Gut vorbereitet in die Lohnabrechnung 2026 starten

Die Lohnabrechnung 2026 erfordert eine strukturierte und frühzeitige Vorbereitung. Mindestlohn, Jahresentgeltgrenze, Entfernungspauschale und weitere gesetzliche Änderungen greifen ineinander und beeinflussen die Abrechnung unmittelbar.

Wer die wichtigsten Punkte systematisch prüft, spart Zeit, vermeidet Rückfragen und reduziert das Risiko nachträglicher Korrekturen. Eine sorgfältige Vorbereitung zum Jahreswechsel zahlt sich im gesamten Abrechnungsjahr aus.

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Weiterführende Informationen zu den gesetzlichen Änderungen 2026 finden Sie hier: https://www.abs-rz.de/abs-akademie-alt/xcy736cdhqgdi7dzbap/

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In den kommenden Wochen beleuchten wir einzelne Themen aus der Lohnabrechnung 2026 noch detaillierter – unter anderem Sozialversicherung, Urlaubsanspruch sowie technische und organisatorische Änderungen zum Jahreswechsel. Bleiben Sie informiert und begleiten Sie uns durch alle wichtigen Neuerungen rund um die Lohnabrechnung 2026.

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