Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung hat den Zweck, Arbeitnehmer und Ihre Angehörigen im Fall der Invalidität, des Alters oder des Todes zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung abzusichern. Es gibt folgende fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung:



Direktversicherung


Direktzusage


Pensionsfonds


Pensionskasse


Unterstützungskasse




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