Die Direktzusage ist eine der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.
In dieser Hilfestellung geht es um die Direktzusage und wie Sie diese korrekt in LobuOnline hinterlegen.
Bei der Direktzusage sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer direkt eine Altersversorgung, eine sog. Betriebsrente zu. Diese Versorgungssumme muss der Arbeitgeber in jedem Falle vorher ansparen; dazu bildet er als betrieblichen Aufwand eine Pensionsrückstellung in seiner Bilanz.
Somit wird bei der Direktzusage zwischen der Ansparphase, also der aktiven Dienstzeit des Arbeitnehmers und der Auszahlungsphase unterschieden. Der Arbeitnehmer kann sich im Rahmen einer Entgeltumwandlung mit eigenen Beiträgen beteiligen.
Arbeitnehmerfinanzierte Beiträge:
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge:
Zur Eingabe der Direktzusage in LobuOnline benötigen Sie je nach Fall folgende Lohnarten. Eine Erläuterung zur Aktivierung der Lohnarten und Änderung der Bezeichnung finden Sie bei den Hinweisen:
Lohnart Gehaltsumwandlung/Bruttokürzung AN-Anteil passend zur Bezugslohnart (vgl. Hinweise)
Wenn das Versorgungsalter erreicht ist, oder wenn es zu einer vorzeitigen Auszahlung wegen Invalidität kommt, wird die Zahlung direkt vom Arbeitgeber als sog. Versorgungsbezug geleistet. Dieser Versorgungsbezug stellt im steuerrechtlichen Sinne Arbeitslohn dar.
1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus.
2. Markieren Sie den entsprechenden Mitarbeiter.
3. Wählen Sie danach unter "Stammdaten" das Register "Lohnarten".
4. Klicken Sie auf die Schaltfläche "Neu".
5. Wählen Sie die entsprechende Lohnart aus oder tragen Sie die Lohnartennummer direkt ein.
6. Erfassen Sie den für die Lohnart relevanten Betrag.
7. Hinterlegen Sie falls möglich die Bankverbindung.
8. Klicken Sie auf "Übernehmen".
Wiederholen Sie die Schritte 5 - 8 für weitere Lohnarten, die im Zusammenhang mit der Direktzusage benötigt werden. Beachten Sie hierfür den Abschnitt Bedingungen am Anfang.
Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das zuständige Versicherungsunternehmen.
Für die Gehaltsumwandlung muss für den Arbeitnehmeranteil zusätzlich in gleicher Höhe eine Bruttokürzungslohnart hinterlegt werden. Die Kürzungslohnart unterscheidet sich je nach verwendeter Grundlohnart und kann nach folgender Regel abgeleitet/ermittelt werden: Grundlohnart + 800.
Beispiel: Für die Grundlohnart "151 Stundenlohn" lautet die dazugehörige Kürzungslohnart "951". Einzige Ausnahmen hierbei ist die Lohnart "099 Gehalt". Hierfür ist die Lohnart "098 Bruttokürzung" zu verwenden.
1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Firma" aus.
2. Klicken Sie auf das Register "Lohnarten".
3. Klicken Sie auf "Neu".
4. Sortieren Sie die Lohnarten mit einem Klick auf die Spaltenüberschrift "LA" aufsteigend.
5. Markieren Sie die entsprechende Lohnart.
6. Ändern Sie ggf. die Bezeichnung.
7. Klicken Sie auf "Übernehmen".