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Direktversicherung


Einleitung

Die Direktversicherung ist eine der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. 


In dieser Hilfestellung geht es um die Direktversicherung und wie Sie diese korrekt in LobuOnline hinterlegen.


Bedingungen

Bei Direktversicherungen müssen abhängig vom Abschlussdatum unterschiedliche Regelungen für die Abbildung in der Lohnabrechnung beachtet werden. Es wird hier unterschieden in aktuelle Direktversicherungsverträge und Direktversicherungen alter Fassung. In der folgenden Übersicht werden die Unterschiede bildlich dargestellt.





Direktversicherungen aktuell (Neuzusage ab 2005)


Beiträge für eine Direktversicherung sind seit 01.01.2018 bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung lohnsteuerfrei und bis zu 4% beitragsfrei in der Sozialversicherung.


Bei Direktversicherungen müssen Arbeitgeber seit dem 01.01.2022 zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersvorsorge einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15% des umgewandelten Betrags -mindestens jedoch in Höhe der eingesparten SV-Beiträge- übernehmen. (vgl. Hinweise)


Zur Eingabe der Direktversicherung in LobuOnline benötigen Sie je nach Fall folgende Lohnarten. Eine Erläuterung zur Aktivierung der Lohnarten und Änderung der Bezeichnung finden Sie bei den Hinweisen:


  • Lohnart 121 - 123 stfr. Direktversicherung. AN-/AG-Anteil lohnsteuer- und beitragsfrei. Der Nettoabzug für die Direktversicherung wird automatisch hinterlegt.
  • Lohnart 075 - 077 Bruttobezug. AN-/AG-Anteil lohnsteuerfrei und sv-pflichtig. Der Nettoabzug für die Direktversicherung muss manuell hinterlegt werden.
  • Lohnart 050 - 057 Bruttobezug. AN-/AG-Anteil lohnsteuer- und sv-pflichtig. Der Nettoabzug für die Direktversicherung muss manuell hinterlegt werden.
  • Lohnart 081 - 087 Nettoabzug. Manueller Nettoabzug zur Direktversicherung. 
  • Lohnart Gehaltsumwandlung/Bruttokürzung Arbeitnehmeranteil passend zur Bezugslohnart  (vgl. Hinweise)



Direktversicherungen alter Fassung (Altzusage bis 2004)


Diese sogenannten "Altverträge" haben unter bestimmten Bedingungen Bestandsschutz und dürfen weiterhin bis max. 1.752 € jährlich mit 20% pauschaler Lohnsteuer versteuert werden.


Lohnsteuer:


  • In der Lohnsteuer sind die Beiträge zur Direktversicherung nicht steuerfrei, sondern werden bis zu einem Höchstbetrag von 1.752 € jährlich pauschal mit 20% pauschaler Lohnsteuer versteuert. Übersteigen die Beiträge 1.752 € im Kalenderjahr, müssen sie in Höhe des übersteigenden Betrags dem normalen Lohnsteuerabzug unterworfen werden.


Sozialversicherung:


  • In der Sozialversicherung sind die Beiträge zur Direktversicherung beitragsfrei, wenn sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht und pauschal versteuert werden. Finanziert der Arbeitnehmer selbst die Direktversicherung durch eine Gehaltsumwandlung, bleiben die Beitragszahlungen bei einem Altvertrag nur sozialversicherungsfrei, wenn sie durch Einmalzahlungen erbracht werden. Liegt Gehaltsumwandlung und keine Einmalzahlung vor, sind die Beiträge sozialversicherungspflichtig.


Zur Eingabe der Direktversicherung in LobuOnline, benötigen Sie je nach Fall folgende Lohnarten. Eine Erläuterung zur Aktivierung der Lohnarten und Änderung der Bezeichnung finden Sie bei den Hinweisen:


  • Pauschalsteuer trägt der Arbeitgeber:
    • Lohnart 018 Direktversicherung sv frei. AN-/AG-Anteil beitragsfrei. Der Nettoabzug für die Direktversicherung wird automatisch hinterlegt.
    • Lohnart 019 Direktversicherung sv pfl. AN-Anteil SV-pflichtig. Der Nettoabzug für die Direktversicherung wird automatisch hinterlegt.


  • Pauschalsteuer trägt der Arbeitnehmer:
    • Lohnart 118 Direktversicherung sv frei. AN-/AG-Anteil beitragsfrei. Der Nettoabzug für die Direktversicherung wird automatisch hinterlegt.
    • Lohnart 119 Direktversicherung sv pfl. AN-Anteil SV-pflichtig. Der Nettoabzug für die Direktversicherung wird automatisch hinterlegt.


  • Lohnart Gehaltsumwandlung/Bruttokürzung Arbeitnehmeranteil passend zur Bezugslohnart  (vgl. Hinweise)


Vorgehensweise


Lohnarten in den Mitarbeiter Stammdaten hinterlegen:


1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus.





2. Markieren Sie den entsprechenden Mitarbeiter.

3. Wählen Sie danach unter "Stammdaten" das Register "Lohnarten".

4. Klicken Sie auf die Schaltfläche "Neu".





5. Wählen Sie die entsprechende Lohnart aus oder tragen Sie die Lohnartennummer direkt ein.

6. Erfassen Sie den für die Lohnart relevanten Betrag.

7. Hinterlegen Sie ggf. eine Bankverbindung und einen Verwendungszweck.

8. Klicken Sie auf "Übernehmen".





Wiederholen Sie die Schritte 5 - 8 für weitere Lohnarten, die im Zusammenhang mit der Direktversicherung benötigt werden. Beachten Sie hierfür den Abschnitt Bedingungen am Anfang.



Hinweise

Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das zuständige Versicherungsunternehmen.



Gehaltsumwandlung/Bruttokürzung


Für die Gehaltsumwandlung muss für den Arbeitnehmeranteil zusätzlich in gleicher Höhe eine Bruttokürzungslohnart hinterlegt werden. Die Kürzungslohnart unterscheidet sich je nach verwendeter Grundlohnart und kann nach folgender Regel abgeleitet/ermittelt werden: Grundlohnart + 800.

Beispiel: Für die Grundlohnart "151 Stundenlohn" lautet die dazugehörige Kürzungslohnart "951". Einzige Ausnahmen hierbei ist die Lohnart "099 Gehalt". Hierfür ist die Lohnart "098 Bruttokürzung" zu verwenden.



Arbeitgeberzuschuss 15%


Seit dem 01.01.2022 müssen Arbeitgeber zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersvorsorge zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15% des umgewandelten Entgelts übernehmen, soweit durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge gespart werdenUnterschreiten die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge jedoch 15% des umgewandelten Arbeitsentgelts (z.B. bei Arbeitsentgelten nah an der Beitragsbemessungsgrenze), ist die Pflicht zur Zahlung des Arbeitgeberzuschusses auf den Betrag der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge begrenzt. Dies gilt ebenfalls für Verträge, die bereits in der Vergangenheit abgeschlossen wurden.

Der Arbeitgeberzuschuss kann entweder 15% des bereits bestehenden Betrags zur Direktversicherung übernehmen oder als zusätzlicher Betrag hinzugerechnet werden. Dies sollte mit der entsprechenden Versorgungseinrichtung geklärt werden.





Anlage einer neuen Lohnart (Bruttobezug bzw. Nettoabzug):


1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Firma" aus.





2. Klicken Sie auf das Register "Lohnarten".

3. Klicken Sie auf "Neu".





4. Sortieren Sie die Lohnarten mit einem Klick auf die Spaltenüberschrift "LA" aufsteigend.

5. Markieren Sie die entsprechende Lohnart.

6. Ändern Sie ggf. die Bezeichnung.

7. Klicken Sie auf "Übernehmen".






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