Die Unterstützungskasse ist eine der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.
In dieser Hilfestellung geht es um die Unterstützungskasse und wie Sie diese korrekt in LobuOnline hinterlegen.
Die Unterstützungskassen sind selbstständige Versorgungseinrichtungen, bei denen der Arbeitgeber Mitglied wird, um den Verwaltungsaufwand und das Risiko einer Direktzusage, auf diese externen Träger auszulagern. Hierbei wird zwischen der Ansparphase, also der aktiven Dienstzeit des Arbeitnehmers, und der Auszahlungsphase unterschieden.
Arbeitnehmerfinanzierte Beiträge:
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge:
Zur Eingabe der Unterstützungskasse in LobuOnline benötigen Sie je nach Fall folgende Lohnarten. Eine Erläuterung zur Aktivierung der Lohnarten und Änderung der Bezeichnung finden Sie bei den Hinweisen:
Lohnart Gehaltsumwandlung/Bruttokürzung AN-Anteil passend zur Bezugslohnart (vgl. Hinweise)
Wenn das Versorgungsalter erreicht ist, oder wenn es zu einer vorzeitigen Auszahlung wegen Invalidität kommt, richtet sich der Anspruch der Auszahlungsphase nicht gegen die Unterstützungskasse, sondern gegen den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann jedoch die Unterstützungskasse beauftragen, den Versorgungsbezug direkt an den ehemaligen Arbeitnehmer auszuzahlen. Dieser Versorgungsbezug stellt im steuerrechtlichen Sinne Arbeitslohn dar.
1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus.
2. Markieren Sie den entsprechenden Mitarbeiter.
3. Wählen Sie danach unter "Stammdaten" das Register "Lohnarten".
4. Klicken Sie auf die Schaltfläche "Neu".
5. Wählen Sie die entsprechende Lohnart aus oder tragen Sie die Lohnartennummer direkt ein.
6. Erfassen Sie den für die Lohnart relevanten Betrag.
7. Hinterlegen Sie ggf. eine Bankverbindung und einen Verwendungszweck.
8. Klicken Sie auf "Übernehmen".
Wiederholen Sie die Schritte 5 - 8 für weitere Lohnarten, die im Zusammenhang mit der Unterstützungskasse benötigt werden. Beachten Sie hierfür den Abschnitt Bedingungen am Anfang.
Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das zuständige Versicherungsunternehmen.
Für die Gehaltsumwandlung muss für den Arbeitnehmeranteil zusätzlich in gleicher Höhe eine Bruttokürzungslohnart hinterlegt werden. Die Kürzungslohnart unterscheidet sich je nach verwendeter Grundlohnart und kann nach folgender Regel abgeleitet/ermittelt werden: Grundlohnart + 800.
Beispiel: Für die Grundlohnart "151 Stundenlohn" lautet die dazugehörige Kürzungslohnart "951". Einzige Ausnahmen hierbei ist die Lohnart "099 Gehalt". Hierfür ist die Lohnart "098 Bruttokürzung" zu verwenden.
1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Firma" aus.
2. Klicken Sie auf das Register "Lohnarten".
3. Klicken Sie auf "Neu".
4. Sortieren Sie die Lohnarten mit einem Klick auf die Spaltenüberschrift "LA" aufsteigend.
5. Markieren Sie die entsprechende Lohnart.
6. Ändern Sie ggf. die Bezeichnung.
7. Klicken Sie auf "Übernehmen".