Die Pensionskasse ist eine der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.
In dieser Hilfestellung geht es um die Pensionskasse und wie Sie diese korrekt in LobuOnline hinterlegen.
Für die Beiträge einer Pensionskasse sind seit 01.01.2018 bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung lohnsteuerfrei und bis zu 4% beitragsfrei in der Sozialversicherung.
Bei Pensionskassen müssen Arbeitgeber seit dem 01.01.2022 zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersvorsorge einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15% übernehmen. (siehe Hinweise)
Zur Eingabe der Pensionskasse in LobuOnline benötigen Sie je nach Fall folgende Lohnarten. Eine Erläuterung zur Aktivierung der Lohnarten und Änderung der Bezeichnung finden Sie bei den Hinweisen:
Lohnart Gehaltsumwandlung/Bruttokürzung Arbeitnehmeranteil passend zur Bezugs-Lohnart (vgl. Hinweise)
Diese sogenannten "Altverträge" haben unter bestimmten Bedingungen Bestandsschutz und dürfen weiterhin bis max. 1.752 € jährlich mit 20% pauschaler Lohnsteuer versteuert werden.
Lohnsteuer:
Sozialversicherung:
Zur Eingabe der Pensionskasse in LobuOnline benötigen Sie je nach Fall folgende Lohnarten. Eine Erläuterung zur Aktivierung der Lohnarten und Änderung des Namens finden Sie bei den Hinweisen:
Lohnart Gehaltsumwandlung/Bruttokürzung Arbeitnehmeranteil passend zur Bezugslohnart (vgl. Hinweise)
1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus.
2. Markieren Sie den entsprechenden Mitarbeiter.
3. Wählen Sie danach unter "Stammdaten" das Register "Lohnarten".
4. Klicken Sie auf die Schaltfläche "Neu".
5. Wählen Sie die entsprechende Lohnart aus oder tragen Sie die Lohnartennummer direkt ein.
6. Erfassen Sie den für die Lohnart relevanten Betrag.
7. Hinterlegen Sie ggf. eine Bankverbindung und einen Verwendungszweck.
8. Klicken Sie auf "Übernehmen".
Wiederholen Sie die Schritte 5 - 8 für weitere Lohnarten, die im Zusammenhang mit der Pensionskasse benötigt werden. Beachten Sie hierfür den Abschnitt Bedingungen am Anfang.
Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das zuständige Versicherungsunternehmen.
Für die Gehaltsumwandlung muss für den Arbeitnehmeranteil zusätzlich in gleicher Höhe eine Bruttokürzungslohnart hinterlegt werden. Die Kürzungslohnart unterscheidet sich je nach verwendeter Grundlohnart und kann nach folgender Regel abgeleitet/ermittelt werden: Grundlohnart + 800.
Beispiel: Für die Grundlohnart "151 Stundenlohn" lautet die dazugehörige Kürzungslohnart "951". Einzige Ausnahmen hierbei ist die Lohnart "099 Gehalt". Hierfür ist die Lohnart "098 Bruttokürzung" zu verwenden.
Seit dem 01.01.2022 müssen Arbeitgeber zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersvorsorge zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15% des umgewandelten Entgelts übernehmen, soweit durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Unterschreiten die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge jedoch 15% des umgewandelten Arbeitsentgelts (z.B. bei Arbeitsentgelten nah an der Beitragsbemessungsgrenze), ist die Pflicht zur Zahlung des Arbeitgeberzuschusses auf den Betrag der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge begrenzt. Dies gilt ebenfalls für Verträge, die bereits in der Vergangenheit abgeschlossen wurden.
Der Arbeitgeberzuschuss kann entweder 15% des bereits bestehenden Betrags zur Pensionskasse übernehmen oder als zusätzlicher Betrag hinzugerechnet werden. Dies sollte mit der entsprechenden Versorgungseinrichtung geklärt werden.
1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Firma" aus.
2. Klicken Sie auf das Register "Lohnarten".
3. Klicken Sie auf "Neu".
4. Sortieren Sie die Lohnarten mit einem Klick auf die Spaltenüberschrift "LA" aufsteigend.
5. Markieren Sie die entsprechende Lohnart.
6. Ändern Sie ggf. die Bezeichnung.
7. Klicken Sie auf "Übernehmen".