Entlastungsprämie 2026: Bundesrat stoppt steuerfreie 1.000-Euro-Prämie
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Die geplante Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro wurde vom Bundesrat vorerst gestoppt. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt wissen müssen.
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Sebastian Mayer
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Entlastungsprämie 2026: Was ist aktuell geplant?
Die Bundesregierung hatte eine neue Entlastungsprämie für Beschäftigte auf den Weg gebracht. Arbeitgeber sollten ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern freiwillig eine steuer- und sozialabgabenfreie Sonderzahlung von bis zu 1.000 Euro auszahlen können. Ziel der Maßnahme war es, Beschäftigte angesichts gestiegener Belastungen finanziell zu unterstützen. Mehr dazu hier.
Der Bundestag hatte die Entlastungsprämie am 24. April 2026 bereits beschlossen. Die Zahlung sollte freiwillig durch Arbeitgeber erfolgen und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Mehr dazu hier.
Doch der aktuelle Stand ist wichtig: Die Entlastungsprämie ist derzeit noch nicht endgültig beschlossen.
Bundesrat stoppt Entlastungsprämie vorerst
Am 8. Mai 2026 hat der Bundesrat der geplanten Entlastungsprämie vorerst nicht zugestimmt. Damit ist die Einführung der steuerfreien 1.000-Euro-Prämie zunächst gestoppt. Eine Auszahlung als steuer- und sozialabgabenfreie Entlastungsprämie ist aktuell noch nicht rechtssicher möglich.
Der Hauptgrund für die Ablehnung liegt in der Finanzierung. Länder und Kommunen kritisieren, dass sie einen erheblichen Teil der Steuerausfälle tragen müssten, während die geplante Gegenfinanzierung aus Sicht der Länder nicht ausreichend beziehungsweise nicht gerecht verteilt sei. Laut aktueller Berichterstattung wurden die möglichen Steuerausfälle mit bis zu 2,8 Milliarden Euro beziffert.
Die Bundesregierung kann nun den Vermittlungsausschuss anrufen. Dort könnte ein Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat ausgehandelt werden.
Wer sollte die Entlastungsprämie erhalten können?
Die Entlastungsprämie war als freiwillige Arbeitgeberleistung geplant. Das bedeutet: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten keinen automatischen Anspruch auf die Zahlung gehabt.
Arbeitgeber hätten selbst entscheiden können, ob sie die Prämie auszahlen, in welcher Höhe sie gezahlt wird und welche Beschäftigtengruppen sie erhalten. Die maximale steuer- und abgabenfreie Zahlung sollte bei 1.000 Euro pro Beschäftigtem liegen. Mehr dazu hier.
Wichtig wäre dabei gewesen, dass die Zahlung zusätzlich zum normalen Arbeitslohn erfolgt. Eine Umwandlung bestehender Gehaltsbestandteile in eine steuerfreie Prämie wäre nicht zulässig gewesen.
Bis wann sollte die Entlastungsprämie ausgezahlt werden können?
Nach den ursprünglichen Plänen sollte die Entlastungsprämie ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes bis zum 30. Juni 2027 möglich sein. Damit wäre Arbeitgebern ein längerer Zeitraum zur Auszahlung eingeräumt worden.
Da der Bundesrat dem Gesetz aktuell jedoch nicht zugestimmt hat, ist dieser Zeitraum noch nicht verbindlich. Arbeitgeber sollten deshalb abwarten, bis eine endgültige gesetzliche Regelung vorliegt.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Für Arbeitgeber ist der aktuelle Stand besonders relevant für die Lohnabrechnung. Solange das Gesetz nicht endgültig beschlossen und verkündet ist, sollte die Entlastungsprämie nicht als steuerfreie Sonderzahlung abgerechnet werden.
Unternehmen sollten jetzt vor allem:
- interne Planungen nur unter Vorbehalt treffen,
- Mitarbeitende transparent über den aktuellen Stand informieren,
- keine voreilige Auszahlung als steuerfreie Entlastungsprämie vornehmen,
- die weitere Entwicklung im Gesetzgebungsverfahren beobachten,
- die Lohnabrechnung erst nach finaler gesetzlicher Grundlage anpassen.
Eine zu frühe oder falsch deklarierte Auszahlung könnte später steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben.
Unterschied zur Inflationsausgleichsprämie
Viele Arbeitgeber vergleichen die geplante Entlastungsprämie mit der früheren Inflationsausgleichsprämie. Der Grundgedanke ist ähnlich: Beschäftigte sollen durch eine steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung entlastet werden.
Der entscheidende Unterschied liegt jedoch im aktuellen Gesetzgebungsstand. Die Inflationsausgleichsprämie war bereits gesetzlich umgesetzt. Die neue Entlastungsprämie 2026 ist dagegen derzeit noch nicht final beschlossen.
Deshalb gilt: Auch wenn die Entlastungsprämie politisch geplant war und bereits vom Bundestag beschlossen wurde, fehlt aktuell noch die notwendige Zustimmung beziehungsweise eine abschließende gesetzliche Klärung.
Was Arbeitnehmer jetzt wissen sollten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten wissen, dass es sich bei der Entlastungsprämie nicht um eine staatliche Direktzahlung handelt. Die Prämie wäre eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers gewesen.
Das bedeutet: Selbst wenn die Regelung später doch noch kommt, entscheidet der Arbeitgeber, ob und in welcher Höhe eine Zahlung erfolgt.
Aktuell sollten Beschäftigte deshalb nicht davon ausgehen, dass die 1.000 Euro kurzfristig ausgezahlt werden. Erst wenn das Gesetz endgültig beschlossen ist, können Unternehmen verbindlich planen.
Fazit: Entlastungsprämie 2026 bleibt vorerst offen
Die Entlastungsprämie 2026 sollte Arbeitgebern ermöglichen, ihren Beschäftigten bis zu 1.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei auszuzahlen. Der Bundestag hatte die Regelung bereits beschlossen. Der Bundesrat hat die Einführung jedoch am 8. Mai 2026 vorerst gestoppt.
Für Arbeitgeber bedeutet das: abwarten und nicht vorschnell auszahlen.
Für Arbeitnehmer bedeutet es: Es gibt derzeit noch keinen gesicherten Anspruch und keine rechtssichere Auszahlungsmöglichkeit.
Sollte es im weiteren Verfahren zu einem Kompromiss kommen, kann die Entlastungsprämie erneut relevant werden. Unternehmen sollten sich daher vorbereiten, aber erst nach endgültiger gesetzlicher Klärung handeln.
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