Sozialversicherung 2026 – Diese Änderungen müssen Arbeitgeber beachten
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ca. 10 Minuten
Neben Anpassungen beim Mindestlohn bringt auch die Sozialversicherung 2026 einige wichtige Änderungen mit sich. Gerade zum Jahreswechsel sollten Arbeitgeber sozialversicherungsrechtliche Themen besonders sorgfältig prüfen.
Fehler in diesem Bereich wirken sich unmittelbar auf Beitragsberechnungen, Erstattungen oder den Versicherungsstatus von Mitarbeitern aus und führen häufig zu aufwendigen Korrekturen im laufenden Jahr.
Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Punkte vor, die für die Lohnabrechnung und Sozialversicherung 2026 relevant sind.
Inhalt
Autor
Dila Beyaz, Markus Zurek
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Umlage U1 2026: Mitarbeiterzahl richtig prüfen
Wussten Sie schon? Die Umlagepflicht U1 besteht in der Regel bei Unternehmen mit bis zu 30 fest angestellten Mitarbeitern.
Die Umlage U1 regelt die Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen im Krankheitsfall. Ob ein Unternehmen umlagepflichtig in der U1 ist oder nicht, hängt maßgeblich von der Anzahl der Beschäftigten ab.
Zum Jahreswechsel sollten Arbeitgeber prüfen:
Hat sich die Mitarbeiterzahl im Jahr 2025 verändert?
Besteht weiterhin Umlagepflicht oder -befreiung?
Wurde der korrekte Erstattungssatz für 2026 hinterlegt?
Praxisbeispiel: Überschreitet ein Unternehmen dauerhaft die Grenze von 30 Mitarbeitern, kann sich der Umlagestatus ändern. Wird dies nicht rechtzeitig berücksichtigt, kann es zu fehlerhaften Beitragsmeldungen kommen.
Lassen Sie im Zweifelsfall die verbindliche Prüfung der Umlage1-Pflicht von einer größeren Krankenkasse z.B. der AOK-Bayern, der Techniker Krankenkasse etc. durchführen. Diese Krankenkassen senden Ihnen dazu gerne einen entsprechenden Erhebungsbogen zu. Das Ergebnis der Prüfung ist dann auch für alle weiteren Krankenkassen Ihrer Mitarbeiter gültig.
Jede Krankenkasse bietet in der Regel verschiedene Umlage1-Sätze für die Erstattung im Krankheitsfall an. Sie können diese Sätze als Arbeitgeber bis zur Fälligkeit der Beitragsnachweise für Januar 2026 bei der Krankenkasse für das Jahr 2026 neu wählen/ändern. Das ist auch direkt über unser Lohnprogramm LobuOnline möglich.
Eine sorgfältige Prüfung der Umlage U1 ist daher ein zentraler Bestandteil im Bereich der Sozialversicherung 2026.
Weiterführende Informationen zu den gesetzlichen Änderungen 2026 finden Sie hier: https://www.arbeitgeberversicherung.de/DE/Service/GesetzeUndMehr/node
Privat Krankenversicherte 2026: Beiträge korrekt erfassen
Bei privat krankenversicherten Mitarbeitern müssen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für 2026 aktualisiert werden.
Besonders wichtig:
Der Beitrag zur sogenannten Basissicherung (steuerlich begünstigte Vorsorgeaufwendungen) muss für 2026 neu mitgeteilt werden.
Eine automatische Übernahme aus dem Vorjahr erfolgt nicht.
Deshalb beachten: Erfolgt keine Aktualisierung, kann dies zu fehlerhaften steuerlichen Berechnungen führen. Zudem können im ELStAM-Verfahren übermittelte Werte manuell hinterlegte Angaben überschreiben. Leider übermitteln aktuell aber ca. 80% der privaten Versicherungsunternehmen noch keine entsprechenden Daten dafür. Sie als Arbeitgeber sollten daher frühzeitig mit ihren privat versicherten Mitarbeitern klären, ob sich hier die Werte zum Jahreswechsel geändert haben. Ihre Mitarbeiter sollten dazu entsprechende Schreiben von Ihrer privaten Krankenkasse erhalten haben.
Der Arbeitgeber beteiligt sich auch bei privat Versicherten an den Beiträgen. Der Zuschuss ist jedoch gesetzlich gedeckelt und orientiert sich an den Höchstwerten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für 2026 gilt:
Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung:
ca. 508,59 € monatlichMaximaler Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung:
ca. 104,63 € monatlich
(Grundlage: Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2026 von 5.812,50 € monatlich.)
Liegt der tatsächliche PKV-Beitrag unterhalb dieser Werte, erstattet der Arbeitgeber die Hälfte des tatsächlichen Beitrags. Liegt er darüber, greift die gesetzliche Höchstgrenze.
Fazit: Sozialversicherung 2026 frühzeitig prüfen
Die Sozialversicherung 2026 bringt zwar keine grundlegenden Systemänderungen, aber mehrere Detailanpassungen, die sorgfältig geprüft werden müssen. Insbesondere die Umlage U1, die korrekte Erfassung privat Krankenversicherter sowie Steuerfreibeträge sollten zum Jahreswechsel im Fokus stehen.
Damit Sie auch in Zukunft sicher und strukturiert in jedes neue Abrechnungsjahr starten, empfehlen wir Ihnen unser Lohnabrechnungssystem LobuOnline. Mit einer modernen, cloudbasierten Lösung behalten Sie alle gesetzlichen Änderungen, Fristen und Anpassungen jederzeit im Blick.
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