Mutterschaft (Übersicht möglicher Fehlzeiten)

Da es bei diesem Thema unterschiedliche Sachverhalte für die Erfassung in der Lohnabrechnung zu beachten gilt, wird in folgende Bereiche unterteilt:

Beschäftigungsverbot

Mutterschutz

Elternzeit

  • betrifft die Zeit vor Beginn des Mutterschutzes

  • Unterscheidung in generelles oder individuelles Beschäftigungsverbot

  • Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber 

  • Erfassung unter separater Lohnart LA 141

  • Erstattungsantrag wird automatisch erstellt und an die Krankenkasse elektronisch übermittelt
    (=im Leistungsumfang enthalten)

  • betrifft die Zeit 6 Wochen vor und i.d.R. 8 Wochen nach der Geburt

  • Krankenkasse zahlt Mutterschaftsgeld (kalendertäglich bis maximal 13,- EUR)

  • Arbeitgeber zahlt im Mutterschutzzeitraum kalendertäglichen Zuschuss als finanziellen Ausgleich zum durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt

  • Erfassung unter separater Lohnart LA 026

  • Erstattungsantrag wird automatisch erstellt und an die Krankenkasse elektronisch übermittelt
    (=im Leistungsumfang enthalten)

  • betrifft den Zeitraum nach der Geburt eines Kindes

  • Arbeitnehmer haben Rechtsanspruch auf diese unbezahlte Freistellung von der Arbeit

  • Erfassung unter Fehlzeit im Kalender

  • Kürzung des Entgelts automatisch (30stel Methode)

zur Anleitung

zur Anleitung

zur Anleitung

zum Video

zum Video

zurück zur Übersicht