In dieser Hilfestellung wird beschrieben, wie Sie für Mitarbeiter in Elternzeit die Fehlzeit in unserer Lohnsoftware "LobuOnline" hinterlegen.
Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung (Auszeit) vom Berufsleben. Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und nach der Geburt eines Kindes die Betreuung und Erziehung selbst übernehmen, können nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Elternzeit in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber zahlt während dieser Zeit kein Gehalt. Eltern können aber während der Elternzeit Elterngeld vom Staat beantragen, um so den Einkommensausfall etwas zu kompensieren.
Mit der Elternzeit kann die Erwerbstätigkeit pro Kind und Elternteil bis zu 3 Jahre unterbrochen werden. Es besteht besonderer Kündigungsschutz. Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, ist die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen zu beschäftigen.
Während der Elternzeit ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden zulässig. Bei gleichzeitiger Elternzeit können die Eltern somit insgesamt 60 Wochenstunden (30 + 30) erwerbstätig sein.
1. Navigieren Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" zum Untermenü "Personal" und wählen die/den betreffende(n) Mitarbeiter(in) aus.
2. Wählen Sie dann im rechten Fensterbereich die "Monatsdaten".
3. Klicken Sie auf die Registerkarte "Urlaubs- und Fehlzeiten".
4. Erfassen Sie die Abwesenheitstage im aktuellen Abrechnungszeitraum über die Felder "von" und "bis" mit dem entsprechenden Status "04 Elternzeit".
5. Übernehmen Sie die Daten mit der Schaltfläche "Eintragen".
6. Die Tage mit der Fehlzeit "Elternzeit" werden nun im Kalender farbig markiert. Wurde ein Enddatum erfasst, das größer als das aktuelle Monatsenddatum ist, werden auch die zukünftigen Kalendertage markiert.
a. Wird die Elternzeit für den gesamten Monat erfasst, z.B. 01.07. - 31.07., wird i.d.R. kein Lohn/Gehalt erfasst bzw. das in den Stammdaten hinterlegte Entgelt auf 0 EUR gekürzt.
b. Beginnt die Elternzeit z.B. mitten im Monat am 15.09., so muss der Lohn/das Gehalt für die Tage der Beschäftigung anteilig berechnet werden.
Wird die Eingabe im laufenden Monat vorgenommen, wird für die in den Stammdaten des Mitarbeiters hinterlegten Lohnarten für fixe Bezüge (z.B. 099 Gehalt, 154 Aushilfslohn, etc.) automatisch eine Kürzung nach der 30stel Methode durchgeführt. Voraussetzung für die automatische Kürzung ist, dass bei der entsprechenden Lohnart die Eigenschaft "Fixbeträge automatisch kürzen" aktiviert ist.
Dies können Sie unter "Bearbeiten/Firma" im Register "Lohnarten" pro Lohnart in den Eigenschaften überprüfen.
Wählen Sie im Register "Lohnarten" die entsprechende Lohnart und klicken Sie auf "Ändern".
Im Folgefenster werden Ihnen nun alle Eigenschaften für die gewählte Lohnart angezeigt. Ist die automatische Kürzung nicht aktiviert, setzen Sie das Häkchen bei "Fixbeträge automatisch kürzen" und klicken auf "Übernehmen".
Werden Fehlzeiten nachträglich als Korrektur bereits abgerechneter Monate erfasst, so ist die Kürzung der entsprechenden Bezüge in den Korrekturmonaten manuell vorzunehmen. Sie können sich hier an der Kürzungsmethode des Programms orientieren (30stel Methode) oder Sie nutzen eine andere, gängige Formel zur Berechnung (z.B. arbeitstäglich, kalendertäglich etc.).
Überprüfen Sie nach Erfassung der Fehlzeit im aktuellen Zeitraum in der Registerkarte "Lohn und Gehalt" unter den "Monatsdaten", ob das Entgelt automatisch gekürzt wurde. Sollte das nicht der Fall sein, ist ggf. in der genutzten Lohnart die Eigenschaft "Fixbeträge automatisch kürzen" zu aktivieren oder das Entgelt manuell anzupassen.
Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.
Sofern nicht schon aufgrund des Mutterschutzes eine Unterbrechungsmeldung Grund 51 vorhanden ist, wird nach einem Monat Elternzeit vom Programm automatisch eine Unterbrechungsmeldung Grund 52 erstellt.