In dieser Hilfestellung geht es um Mutterschutz und wie Sie diesen korrekt in der Lohnsoftware "LobuOnline" hinterlegen.
Die Mutterschutzfrist umfasst einen Zeitraum von 6 Wochen vor und 8 Wochen (bei Früh- bzw. Mehrlingsgeburten oder bei festgestellter Behinderung des Kindes 12 Wochen) nach der Entbindung. In diesem Zeitraum ist eine Beschäftigung ausgeschlossen. Maßgeblich für die Berechnung der Schutzfrist ist der voraussichtliche Entbindungstermin nach ärztlichem Zeugnis.
Wenn der tatsächliche Entbindungstermin abweichend vom voraussichtlichen Entbindungstermin ist, muss die Mutterschutzfrist im Nachhinein entsprechend angepasst werden (siehe Hinweise).
voraussichtlicher Geburtstermin
Mutterschutzfrist (6 Wochen vor und 8 Wochen nach voraussichtlichen Entbindungstermin)
durchschnittliches Bruttoentgelt der letzten 3 Abrechnungsmonate (siehe Hinweise)
durchschnittliches Nettogehalt der letzten 3 Abrechnungsmonate (siehe Hinweise)
Kalendertäglicher AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (siehe Hinweise)
Lohnart 026 Mutterschaftsgeld ist im Firmenstamm angelegt (siehe Hinweise)
Außerdem müssen Sie auch einen Erstattungsantrag AAG für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erstellen.
Wichtig: Die Erstattungsanträge sind pro Kalendermonat manuell von Ihnen in den Monatsdaten zu erstellen.
1. Wählen Sie im Menü die Punkte "Bearbeiten" und dann "Personal" aus.
2. Wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter aus.
3. Klicken Sie unter "Monatsdaten" auf das Register "Erstattung AAG".
4. Setzen Sie einen Haken bei "Zuschuss zum Mutterschaftsgeld" und tragen Sie die entsprechenden Werte in die Felder ein.

Nachdem Sie die Mutterschutz-Daten eingegeben haben, gilt es nun im aktuellen Monat den Erstattungsantrag AAG zu erstellen.
1. Wählen Sie im Menü die Punkte "Bearbeiten" und dann "Personal" aus.
2. Wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter aus
3. Klicken Sie unter "Monatsdaten" auf das Register "Erstattung AAG".
4. Klicken Sie auf die Schaltfläche "Neu".

5. Wählen Sie "Zuschuss zum Mutterschaftsgeld" aus und klicken auf "Weiter".

6. Im nächsten Fenster werden automatisch die Mutterschutz-Daten für Sie eingetragen. Wenn Sie mit den Werten zufrieden sind, klicken Sie auf "Weiter".

7. Es öffnet sich eine Zusammenfassung des Erstattungsantrages. Klicken Sie auf "Speichern".

Im Kalendarium unter dem Register "Urlaubs- und Fehlzeiten" ist die Fehlzeit "Mutterschutz" nun automatisch für den im Erstattungsantrag angegebenen Zeitraum hinterlegt.
1. Wählen Sie im Menü die Punkte "Bearbeiten" und dann "Personal" aus.
2. Markieren Sie den Mitarbeiter und klicken Sie unter "Monatsdaten" auf das Register "Lohn und Gehalt".
3. Klicken Sie auf die Schaltfläche "Neu".
4. Geben Sie unter "Lohnart" die Lohnart "026 Mutterschutzgeld" ein. Im Feld "Stunden" hinterlegen Sie die Kalendertage des Mutterschutzes im aktuellen Monat. Im Feld "Betrag" geben Sie den kalendertäglichen AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ein.

Nun haben Sie sämtliche Daten eingegeben. Bitte überprüfen Sie in einer vorläufigen Abrechnung den Erstattungsantrag. Mit der nächsten endgültigen Lohnabrechnung wird dann der Erstattungsantrag an die zuständige Krankenkasse übermittelt.
Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.
Wichtig: Eine Entgeltbescheinigung wird nicht automatisch erstellt. Diese kann mittels der ITSG-Software "SV-Meldeportal" erstellt oder als Zusatzleistung bei a.b.s. beauftragt werden.
Stimmt der tatsächliche Entbindungstermin nicht mit dem voraussichtlichen Geburtstermin überein, verlängert sich die Schutzfrist wie folgt:
Späterer Entbindungstag → Verlängerung vor der Entbindung
a) voraussichtlicher Termin: 10.04.2022 -> Schutzfrist vom 27.02.2022 - 05.06.2022
b) tatsächlicher Termin (später): 13.04.2022 -> Schutzfrist vom 27.02.2022 - 08.06.2022
Früherer Entbindungstag -> Verlängerung nach der Entbindung (das Ende der Mutterschutzfrist bleibt daher im Ergebnis unverändert)
a) voraussichtlicher Termin: 10.04.2022 -> Schutzfrist vom 27.02.2022 - 05.06.2022
b) tatsächlicher Termin (früher): 05.04.2022 -> Schutzfrist vom 27.02.2022 - 05.06.2022
Wichtig: Die Schutzfrist muss auch in einem ggf. bereits erstellten Erstattungsantrag mit geändert werden. Vgl. hierzu Punkt 6.
Bei detaillierten Fragen zum Mutterschutz und den Fristen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.
Seit 01.06.25 besteht auch für Frauen ein Anspruch auf Mutterschutz bzw. Mutterschaftsgeld, wenn sie ab der 13. Woche eine Fehlgeburt erleiden. Arbeitgeber dürfen die betroffenen Frauen in dieser Schutzfrist i.d.R. nicht beschäftigen (Ausnahme: die Betroffene möchte unbedingt arbeiten). Für die Mutterschutzfrist gelten, abhängig von der Dauer der Schwangerschaft, gestaffelte Schutzfristen bei einer Fehlgeburt:
Wichtig: Für die Erstattung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld, ist im Erstattungsantrag der Tag der Fehlgeburt in das Feld "voraussichtlicher/mutmasslicher Geburtstermin" einzutragen. Der Krankenkasse ist ausserdem, eine ärztliche Bescheinigung über die Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche zu übermitteln.
1. Wählen Sie im Menü die Punkte "Bearbeiten" und dann "Firma" aus.
2. Klicken Sie auf das Register "Lohnarten".
3. Klicken Sie auf "Neu".

4. Sortieren Sie die Lohnarten über die Spaltenüberschrift.
5. Markieren Sie die Lohnart "026 Mutterschaftsgeld".
6. Klicken Sie auf "Übernehmen".

Durchschnittliches Bruttoentgelt der letzten 3 Monate:
1.600,00 € + 1.500,00 € + 1.400,00 € = 4.500,00 € / 3 Monate = 1.500,00 €
Durchschnittliches Nettoentgelt der letzten 3 Monate:
1.198,59 € + 1.139,80 € + 1.079,00 € = 3.417,39 € / 3 Monate = 1.139,13 €
AG-Zuschuss pro Kalendertag (Lohnart 026)
1.198,59 € + 1.139,80 € + 1.079,00 € = 3.417,39 € / 90 Tage = 37,97 € -13,00 € = 24,97 €