LOWEB: Versicherungsnummernvorabfrage (DSVV)
Einleitung
In dieser Hilfestellung wird das Vorgehen der Ermittlung einer Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer) beschrieben, wenn diese für einen neuen, sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter nicht bekannt ist. Die SV-Nummer ist in diesem Fall mit der gesetzlich vorgeschriebenen Abfrage elektronisch bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) als “Datensatz Versicherungsnummernvorabfrage” (DSVV) abzufragen.
Bedingungen
Die automatische Abfrage im DSVV-Verfahren erfolgt nur, wenn:
ein sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter ohne SV-Nummer -aber in diesem Fall zwingend mit den alternativen Anmeldedaten- angelegt wurde und
eine vorläufige oder endgültige Abrechnung durchgeführt wird
Vorgehensweise
1. Erfassen Sie zunächst für den neuen Mitarbeiter wie gewohnt alle vorhandenen Personaldaten (in diesem Fall auch ohne SV-Nummer, wenn diese nicht vorliegt). Vgl. hierzu die Anleitung “Eintritt eines neuen Mitarbeiters”.
2. Klicken Sie dann bei unbekannter SV-Nummer auf die Schaltfläche mit dem Zauberstab.

3. Ergänzen Sie im Dialogfenster “Geburtsdaten” die für die SV-Anmeldung erforderlichen, alternativen Anmeldedaten und “Übernehmen” diese.
Geburtsname (kann z.B. durch Heirat vom Familienname abweichen)
Geburtsort
Nationalität (Geburtsland)
4. Sichern Sie die Eingaben mit “Speichern”.

5. Mit der nächsten Abrechnung (vorläufig oder endgültig) wird die DSVV-Anfrage automatisch erzeugt und übermittelt.
6. Nach Übertragung der Abfrage an die DSRV wird diese elektronisch i.d.R. zeitnah beantwortet. Die Rückmeldung kann eine der 3 folgenden Ergebnisse enthalten:
a) SV-Nummer ist vorhanden (eindeutiges Ergebnis)
b) SV-Nummer ist nicht vorhanden (kein Ergebnis)
c) es gibt kein eindeutiges Ergebnis (z.B. wenn mehrere SV-Nummern vorhanden sind)
7. Sofern eine SV-Nummer ermittelt wurde, wird diese bis zur nächsten Abrechnung (vorläufig oder endgültig) bei a.b.s. vorgehalten. Sobald Sie uns also nach der Rückmeldung wieder eine Abrechnung einreichen, wird die SV-Nummer des Beschäftigten -mit dem Laden der Auswertungen in Ihr absPortal- in die Mitarbeiterstamm übertragen und dort angezeigt.
Hinweise
Die übermittelten Daten müssen korrekt und vollständig sein (insbesondere Name, Geburtsdatum und Anschrift).
Wird keine SV-Nummer über die DSVV-Abfrage gefunden, wird im Zuge der Anmeldung automatisch eine neue SV-Nummer vergeben.
Bei mehrdeutigen Ergebnissen (nach 6.c)) ist eine Klärung über den zuständigen Rentenversicherungsträger erforderlich. Eine entsprechende Information wird in der Liste “Hinweise zur Lohnabrechnung” ausgegeben.
Die DSVV-Abfrage dient ausschließlich der Ermittlung – eine direkte Vergabe oder Änderung der SV-Nummer erfolgt über DSVV nicht.
Wenn nach 6.b) keine SV-Nummer ermittelt werden konnte, wird mit den alternativen Anmeldedaten eine SV-Nummer neu generiert und danach an a.b.s. zurück gemeldet (vgl. hierzu unter “Rückmeldung SV-Nummer”).