LOWEB: Versicherungsnummernvorabfrage (DSVV)

Einleitung

In dieser Hilfestellung wird das Vorgehen der Ermittlung einer Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer) beschrieben, wenn diese für einen neuen, sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter nicht bekannt ist. Die SV-Nummer ist in diesem Fall mit der gesetzlich vorgeschriebenen Abfrage elektronisch bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) als “Datensatz Versicherungsnummernvorabfrage” (DSVV) abzufragen.

Bedingungen

Die automatische Abfrage im DSVV-Verfahren erfolgt nur, wenn:

  • ein sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter ohne SV-Nummer -aber in diesem Fall zwingend mit den alternativen Anmeldedaten- angelegt wurde und

  • eine vorläufige oder endgültige Abrechnung durchgeführt wird

Vorgehensweise

1. Erfassen Sie zunächst für den neuen Mitarbeiter wie gewohnt alle vorhandenen Personaldaten (in diesem Fall auch ohne SV-Nummer, wenn diese nicht vorliegt). Vgl. hierzu die Anleitung “Eintritt eines neuen Mitarbeiters”.

2. Klicken Sie dann bei unbekannter SV-Nummer auf die Schaltfläche mit dem Zauberstab.

3. Ergänzen Sie im Dialogfenster “Geburtsdaten” die für die SV-Anmeldung erforderlichen, alternativen Anmeldedaten und “Übernehmen” diese.

  • Geburtsname (kann z.B. durch Heirat vom Familienname abweichen) 

  • Geburtsort 

  • Nationalität (Geburtsland)

4. Sichern Sie die Eingaben mit “Speichern”.

5. Mit der nächsten Abrechnung (vorläufig oder endgültig) wird die DSVV-Anfrage automatisch erzeugt und übermittelt.

6. Nach Übertragung der Abfrage an die DSRV wird diese elektronisch i.d.R. zeitnah beantwortet. Die Rückmeldung kann eine der 3 folgenden Ergebnisse enthalten:


a) SV-Nummer ist vorhanden (eindeutiges Ergebnis)

b) SV-Nummer ist nicht vorhanden (kein Ergebnis)

c) es gibt kein eindeutiges Ergebnis (z.B. wenn mehrere SV-Nummern vorhanden sind)

7. Sofern eine SV-Nummer ermittelt wurde, wird diese bis zur nächsten Abrechnung (vorläufig oder endgültig) bei a.b.s. vorgehalten. Sobald Sie uns also nach der Rückmeldung wieder eine Abrechnung einreichen, wird die SV-Nummer des Beschäftigten -mit dem Laden der Auswertungen in Ihr absPortal- in die Mitarbeiterstamm übertragen und dort angezeigt.

Hinweise

  • Die übermittelten Daten müssen korrekt und vollständig sein (insbesondere Name, Geburtsdatum und Anschrift).

  • Wird keine SV-Nummer über die DSVV-Abfrage gefunden, wird im Zuge der Anmeldung automatisch eine neue SV-Nummer vergeben.

  • Bei mehrdeutigen Ergebnissen (nach 6.c)) ist eine Klärung über den zuständigen Rentenversicherungsträger erforderlich. Eine entsprechende Information wird in der Liste “Hinweise zur Lohnabrechnung” ausgegeben.

  • Die DSVV-Abfrage dient ausschließlich der Ermittlung – eine direkte Vergabe oder Änderung der SV-Nummer erfolgt über DSVV nicht.

Wenn nach 6.b) keine SV-Nummer ermittelt werden konnte, wird mit den alternativen Anmeldedaten eine SV-Nummer neu generiert und danach an a.b.s. zurück gemeldet (vgl. hierzu unter “Rückmeldung SV-Nummer”).

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