LOWEB: Personengruppen

Einleitung

In dieser Hilfestellung werden die verschiedenen Personengruppen mit einer Beschreibung aufgeführt und nachfolgend kurz erläutert, wie Sie diese in unserer Online-Lösung “LOWEB” hinterlegen.

Bedingungen

Der Personengruppenschlüssel kennzeichnet im Meldeverfahren Besonderheiten von Personengruppen unabhängig vom Tätigkeitsschlüssel. Der dreistellige Personengruppenschlüssel macht eine genauere Berufsbildzuordnung des Versicherten möglich. Folgendes kann mit dem Personengruppenschlüssel dokumentiert werden:

  • Besonderheiten der Beschäftigung

  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten Versichertengruppe

  • Informationen über die Art der Beschäftigung

Personen-gruppe

Beschreibung

Erfassung der Beschäftigung

101

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale

Hilfe vorhanden

102

Auszubildende ohne besondere Merkmale
Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt, sind mit dem Personengruppenschlüssel 121 zu melden.

Hilfe vorhanden

103

Beschäftigte in Altersteilzeit
Mit dem Personengruppenschlüssel 103 sind Beschäftigte in Altersteilzeit zu melden. Durch Altersteilzeitarbeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden.

104

Hausgewerbetreibende
Nach § 12 Absatz 1 SGB IV sind Hausgewerbetreibende selbständig Tätige, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften gewerblich arbeiten, auch wenn sie Roh- oder Hilfsstoffe selbst beschaffen oder vorübergehend für eigene Rechnung tätig sind.

105

Praktikanten
Hier sind nur Personen zu melden, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit im Rahmen eines rentenversicherungspflichtigen Vor- oder Nachpraktikums verrichten.
Praktikanten, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt, sind mit dem Personengruppenschlüssel 121 zu melden.
Praktikanten, die ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum absolvieren, sind ausschließlich in der Unfallversicherung versicherungspflichtig und daher mit dem Personengruppenschlüssel 190 zu melden.

Hilfe vorhanden

106

Werkstudenten

Hilfe vorhanden

107

Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen
Der Personengruppenschlüssel 107 ist auch bei Meldungen für behinderte Menschen zu verwenden, die in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich tätig sind.

108

Bezieher von Vorruhestandsgeld

109

Geringfügige Beschäftigung (Minijob)

Hilfe vorhanden

110

Kurzfristige Beschäftigung
Eine zeitlich geringfügige Beschäftigung (kurzfristige Beschäftigung) liegt nach § 8 Abs.1 Nr.2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist.

Hilfe vorhanden

111

Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen

112

Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft

113

Nebenerwerbslandwirte

114

Nebenerwerbslandwirte - saisonal beschäftigt

116

Ausgleichsgeldempfänger nach dem FELEG (Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit)

117

Nicht berufsmäßig unständig Beschäftigte
Es handelt sich um Personen, die einer unständigen Beschäftigung nicht berufsmäßig nachgehen, in der sie versicherungspflichtig sind. Unständig ist die Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache befristet zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag befristet ist.

118

Berufsmäßig unständig Beschäftigte
Es handelt sich um Personen, die einer unständigen Beschäftigung berufsmäßig nachgehen, in der sie versicherungspflichtig sind. Unständig ist die Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache befristet zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag befristet ist.

119

Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters

Hilfe vorhanden

120

Versicherungspflichtige Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters

Hilfe vorhanden

121

Auszubildende deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt.
Auszubildende ohne Arbeitsentgelt sind mit dem Personengruppenschlüssel 102 zu melden.

Hilfe vorhanden

122

Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung.
Eine außerbetriebliche Berufsausbildung liegt vor, wenn die Ausbildung von verselbstständigten, nicht einem Betrieb angegliederten Bildungseinrichtungen durchgeführt wird.

123

Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten (BFD)

Hilfe vorhanden

124

Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

190

sozialversicherungsfrei und unfallversicherungspflichtige Praktikanten, die ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum absolvieren, sind ausschließlich in der Unfallversicherung versicherungspflichtig und daher mit dem Personengruppenschlüssel 190 zu melden.

Hilfe vorhanden

999

sozialversicherungsfreie Gesellschafter Geschäftsführer

Hilfe vorhanden

Vorgehensweise

Eingabe Personengruppe:

1. Markieren Sie im Menü “Personal” den betroffenen Mitarbeiter.

2. Wechseln Sie danach zu den “Stammdaten” in das Register “SV”.

3. Aktivieren Sie die Felder für Änderungen über die Schaltfläche “Bearbeiten”.

Wählen Sie im Abschnitt “Sozialversicherung” die für das Beschäftigungsverhältnis zutreffende Personengruppe aus dem Auswahlfeld aus. In unserem Beispiel ist der Mitarbeiter als normal sv-pflichtig beschäftigt und hat somit die Personengruppe 101.

4. Beenden Sie -nach Erfassung bzw. Prüfung aller weiterer relevanten Daten in diesem Register- die Eingabe mit “Speichern”.

Hinweise

Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte für den in Ihrem Fall zu verwendenden, fachlich korrekten Personengruppenschlüssel wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.

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