LOWEB: Register Steuer im Firmenstamm

Einleitung

In dieser Hilfestellung wird das Register "Steuer" im Firmenstamm unserer Online-Lösung “LOWEB” und die Änderung der Steuer-Daten (Finanzamt und/oder Steuernummer) beschrieben.

Bedingungen

  • Für Ihre Firma muss eine Steuernummer vorliegen, die vom zuständigen Finanzamt vergeben wurde. (siehe hierzu auch “Welche Stammdaten bekomme ich woher?”)

  • Zu dieser Steuernummer muss das Arbeitgeberkennzeichen hinterlegt sein, so dass die entsprechenden Lohnsteuermeldungen und ELStAM-Abrufe für die Firma/den Arbeitgeber im Rahmen der Lohnabrechnungen ausgeführt werden können. 

Vorgehensweise

1. Wählen Sie in der linken Menüleiste unter “Lohnabrechnung” das Untermenü “Firma” aus, wechseln anschließend in das Register “Steuer” und klicken danach auf die Schaltfläche “Bearbeiten”.

Die hier angezeigten Daten wurden i.d.R. im Rahmen der Firmenanlage eingetragen und können bei Bedarf (z.B. bei Umzug der Firma) geändert werden.

2. Für die Änderung der Finanzamtsdaten müssen Sie die Felder nicht selbst ausfüllen. Klicken Sie einfach auf die Lupe rechts neben der Finanzamtsnummer und wählen im Folgefenster das entsprechende Finanzamt aus der hinterlegten Datenbank aus. Hier können Sie entweder nach dem Namen oder der BUFA-Nr. suchen, um das Finanzamt inkl. Adressdaten zu übernehmen. Die Felder werden automatisch gefüllt. Ergänzen Sie ausserdem noch Ihre Steuernummer (siehe Punkt 4.).

3. Wählen Sie unter "Zahlungsart", wie die Zahlung der Steuerschuld durchgeführt wird. Folgende Einstellungen sind möglich:

  • ohne

  • Überweisung

  • Abbucher

(weitere Hinweise zu den Zahlungsarten finden Sie am Ende dieser Seite)

4. Für die Änderung der Steuernummer klicken Sie in das Feld “Steuernummer” und tragen die korrekte Steuernummer der Firma ein. Achten Sie hier bitte auf das richtige Format und erfassen die Schrägstriche mit. (z.B. 143/111/11111 oder 12456/78965 oder 11/222/1245/4).

5. “Speichern” Sie abschließend die Änderung der Firmendaten.

Hinweise

Hinweise zur Zahlungsart

Zahlungsart

Beschreibung

Ohne

Es wird keine Überweisung an Ihr Finanzamt vorbereitet.

Sie erhalten im Rahmen der Lohnabrechnung lediglich eine Nachweisliste über die Lohnsteueranmeldung, welche wir per ELSTER (je nach Meldeturnus monatlich, vierteljährlich oder jährlich) an das angegebene Finanzamt elektronisch übermitteln. Sie veranlassen die Zahlung der Steuerschuld an das zuständige Finanzamt selbst.

Überweisung

a.b.s. erstellt eine Zahlungsliste und eine Zahlungsdatei (je nach Meldeturnus monatlich, vierteljährlich oder jährlich). Für die Zahlungsdatei ist wichtig, welche Übertragungsart (SEPA-Datei oder DFÜ (EBICS)) gewählt wurde. Die Übertragungsart ist Vertragsbestandteil und bei a.b.s. im Kundenstamm hinterlegt.

Übertragungsart SEPA-Datei (wird bevorzugt genutzt)
Wir stellen Ihnen mit den Auswertungen eine SEPA-Datei mit den Zahlungsinformationen für die Überweisung an Ihr Finanzamt zur Verfügung. Diese können Sie über das Menü “Dokumente” aus dem entsprechenden Monat aus Ihrem absPortal herunterladen und dann in Ihr Online-Banking-Programm einlesen. Orientieren Sie sich hierfür auch im Abschnitt "Zahlung mittels SEPA-Datei" der Hilfestellung "Gehälter bezahlen & Beiträge überweisen".

Übertragungsart DFÜ
Mittels DatenFernÜbertragung wird die Zahlungsdatei von a.b.s. an das Rechenzentrum Ihrer Hausbank übertragen. Sie haben dafür in einem separaten DFÜ-Auftrag mit a.b.s. einen Termin bestimmt. Weiterhin erhalten Sie mit den Lohnunterlagen einen DFÜ-Begleitzettel. Dieser ist dann nur noch von Ihnen zu unterzeichnen und an Ihre Bank weiterzuleiten, um die Überweisung ausführen zu lassen. Orientieren Sie sich hierfür auch im Abschnitt "Datenübertragung und Freigabe mit Begleitzettel" der Hilfestellung "Gehälter bezahlen & Beiträge überweisen".

Abbucher

Wählen Sie diese Zahlungsart, wenn Sie Ihrem zuständigen Finanzamt eine Einzugsermächtigung für die Lohnsteuerabgaben erteilt haben.

Sie erhalten im Rahmen der Lohnabrechnung lediglich eine Nachweisliste über die Lohnsteueranmeldung, welche wir per ELSTER (je nach Meldeturnus monatlich, vierteljährlich oder jährlich) an das angegebene Finanzamt elektronisch übermitteln. Eine Zahlungsliste wird in diesem Fall nicht erstellt.

Lohnsteueranmeldung

Die Lohnsteueranmeldung wird von a.b.s. automatisch im Rahmen der endgültigen Lohnabrechnung und nach dem hinterlegten Meldeturnus (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) erstellt und an das hinterlegte Finanzamt übertragen.

Der Meldeturnus wird mit der Erstellung des Dienstleistungsabkommens abgefragt und in den Leistungen der Firmenkundennummer (FKN) hinterlegt. Eine Änderung des Meldeturnus kann nicht in unserer Online-Lösung “LOWEB” ausgeführt werden. Die Änderung kann nur vom a.b.s.-Team in den Kundenstammdaten vorgenommen werden. Sollte sich demnach der Abgabezeitraum für die Lohnsteueranmeldung im Laufe der Kundenbeziehung ändern, informieren Sie das zuständige a.b.s.-Team rechtzeitig per Nachricht aus dem absPortal und fügen am besten auch -wenn vorhanden- ein Schreiben des Finanzamts mit bei.

Der Turnus für Lohnsteueranmeldungen ist nach der Höhe der für das vorangegangene Kalenderjahr abzuführenden Lohnsteuer gegliedert. Grundsätzlich gilt der Kalendermonat als Anmeldezeitraum. Dieser kann aber auch verlängert werden. 

Zeitraum

Bedingung

Kalendermonat

mehr als 5.000 €

Kalendervierteljahr

mehr als 1.080 € aber nicht mehr als 5.000 €

Kalenderjahr

nicht mehr als 1.080 €

Spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraumes hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen. Hierbei muss er dem Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte befindet, eine Steuererklärung einreichen, die die Summe der einzubehaltenden Lohnsteuer angibt und die Lohnsteuer an das Finanzamt abführen.

Sollte die Lohnsteueranmeldung dennoch einmal für einen falschen Zeitraum erstellt worden sein, kann eine Berichtigung über die Bestellseite “Nachträgliche Änderung Abgabezeitraum Lohnsteueranmeldung” beauftragt werden.

Fehler Code 1028

Code 1028: In diesem Fall wurde die Steuernummer beim Finanzamt noch nicht als Arbeitgeber hinterlegt. Evtl. wurde auch eine falsche Steuernummer im Firmenstamm erfasst (vgl. unter 4. dieser Anleitung). Dies führt dazu, dass die Mitarbeiter nicht korrekt bei ELStAM angemeldet werden können. Der Arbeitgeber sollte hier der Hinweisliste aus der Lohnabrechnung folgen und die Steuernummer prüfen bzw. das Finanzamt kontaktieren und das "Arbeitgeber-Kennzeichen" setzen lassen. Danach kann dann a.b.s. (per separatem Auftrag über das absPortal) die Mitarbeiter nochmals an- bzw. ummelden.

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