In den nachfolgenden Schritten wird beschrieben, wie Sie als Online-Kunde (Sie geben die Daten in unser Programm LobuOnline ein) eine kurzfristige Beschäftigung anlegen und abrechnen können.
Um eine kurzfristige Beschäftigung sozialversicherungsfrei abrechnen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:
1. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt dann vor, wenn der Mitarbeiter nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage im aktuellen Jahr beschäftigt wird.
2. Die Beschäftigung darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Berufsmäßigkeit wird unterstellt, wenn die Beschäftigung von untergeordneter Bedeutung ist. Detaillierte Informationen zur Berufsmäßigkeit finden Sie bei der Minijobzentrale.
3. Kurzfristige Beschäftigungen sind lohnsteuerpflichtig. Die Lohnsteuer kann nach individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) oder unter bestimmten Voraussetzungen mit 25% pauschaliert werden, wenn deren Beschäftigung zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt erforderlich ist und:
Grundlegende Informationen zur Anlage neuer Mitarbeiter finden Sie hier.
Abrechnung mit Steuerklasse:
1. Wählen Sie im Hauptmenü unter "Bearbeiten" den Menüpunkt "Personal" aus.
2. Öffnen Sie das Register "Stammdaten".
3. Wählen Sie das Unterregister "Steuer".
4. Erfassen Sie die individuellen Besteuerungsmerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religion etc.); in unserem Beispiel ist Steuerklasse 5 ausgewählt.
Pauschalversteuerung:
1. Wählen Sie im Hauptmenü unter "Bearbeiten" den Menüpunkt "Personal" aus.
2. Öffnen Sie das Register "Stammdaten".
3. Klicken Sie das Unterregister "Steuer" an.
4. Wählen Sie im Feld "Steuerklasse" die Option <7 Pauschalsteuer 25%>.
1. Wählen Sie im Hauptmenü unter "Bearbeiten" den Menüpunkt "Personal" aus.
2. Öffnen Sie das Register "Stammdaten" und das Unterregister "SV".
3. Als Krankenkasse "800 Bundesknappschaft (Minijobzentrale)" auswählen.
4. Als Personengruppe "110 Kurzfristige Beschäftigte" auswählen.
Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Minijobzentrale.