In dieser Hilfestellung wird beschrieben, wie Sie einen Sachbezug für einen Firmenwagen bzw. die Kfz-Nutzung als geldwerten Vorteil für einen Mitarbeiter in der Lohnsoftware "LobuOnline" hinterlegen können.
Ein Firmenwagen wird häufig nicht nur dienstlich sondern auch privat genutzt. Eine unentgeltliche Nutzung des Firmenwagens zu privaten Zwecken führt beim Arbeitnehmer zu einem geldwerten Vorteil und damit zu steuer- und beitragspflichtigem Arbeitsentgelt.
Vorausgesetzt Ihr Mitarbeiter nutzt den ihm überlassen Firmenwagen auch privat, dann müssen Sie sich für die Berücksichtigung des geldwerten Vorteils zunächst für Berechnungsmethode entscheiden (1% Methode oder Fahrtenbuch-Methode), bevor die Änderungen am Personalstamm vorgenommen werden.
Sie sollten weiterhin den Bruttolistenpreis des Fahrzeugs und die Kilometer des einfachen Arbeitswegs zwischen Wohnung und 1. Arbeitsstätte Ihres Mitarbeiters kennen.
Für die Erfassung in LobuOnline können Sie sich folgendes kurzes Video anschauen:
Oder Sie orientieren sich an den nachfolgenden Schritten.
1. Wählen Sie im Hauptmenü unter "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus.
4. Markieren Sie den Firmenwagen-Assistent und klicken auf "Start".
5. Wählen Sie im 1. Schritt zwischen der "1 % Methode" und dem "Fahrtenbuch" und klicken auf "Weiter". (Beschreibung Fahrtenbuch-Methode)
Im unserem Beispiel wird mit folgenden Daten gerechnet:
Sie können die Beträge in den Lohnarten jederzeit ändern (z.B. wenn sich der Arbeitsweg nach einem Umzug des Mitarbeiters geändert hat) oder komplett löschen und den Assistent neu starten, wenn Sie mit der Eingabe nicht zufrieden sind. Je nach Eingabe können auch andere Lohnarten angezeigt werden (z.B. LA 148 für die Pauschalversteuerung des Arbeitswegs).
Wenn Sie im 1. Schritt des Assistenten die Fahrtenbuch-Methode wählen, wird Ihnen ein Hinweis für die manuelle Erfassung der entsprechenden Beträge angezeigt. Bitte verwenden Sie in diesem Fall entweder die
Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das für Ihre Firma zuständige Finanzamt.
Viertelung oder Halbierung der Bemessungsgrundlage (= Bruttolistenpreis)
- bei Anschaffung ab dem 1. Juli 2025: 100.000 Euro
- bei Anschaffung ab 2024 bis 30. Juni 2025: 70.000 Euro
- bei Anschaffung bis Ende 2023: 60.000 Euro.