In dieser Hilfestellung wird beschrieben, wie Sie Teilnehmer im Bundesfreiwilligendienst (BFD), Teilnehmer für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) sowie Teilnehmer für ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) für die Lohnabrechnung in der Lohnsoftware "LobuOnline" hinterlegt werden.
Die folgende Tabelle zeigt einige wesentliche Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Freiwilligendienste (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), welche teilweise als Bedingungen für die Lohnabrechnung gelten.
FSJ / FÖJ | BFD | |
---|---|---|
Altersgrenze des Teilnehmers | ab Vollendung der Vollzeitschulpflicht bis Vollendung des 27. Lebensjahres | ab Vollendung der Vollzeitschulpflicht; keine Altersgrenze nach oben |
Dauer des Dienstes | 6 bis 24 Monate (meist 12 Monate) | |
Wie oft kann der Dienst geleistet werden? | 1x | mehrfache Wiederholung nach jeweils fünf Jahren möglich |
Arbeitszeit | Vollzeit, Teilzeit möglich (mind. 20 Wochenstunden) | |
Taschengeld | max. 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der RV (in 2025 bei Vollzeit: 644,00 EUR) | |
Einsatzbereich | FSJ: soziale Einrichtung, z.B. Altenheim, Behindertenwerkstatt FÖJ: Natur- und Umweltschutz, Einrichtungen in der Forstwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung oder Umweltbildung | Kinder- und Jugendhilfe, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe, Kultur und Denkmalpflege, Sport, Integration, Zivil- und Katastrophenschutz, Natur und – Umweltschutz |
Träger | anerkannte Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene | Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben |
Lohnsteuer / Sozialversicherung | steuerfrei / pflichtversichert (Beiträge für KV, RV, AV, PV und Unfallversicherung leisten die Träger bzw. die Einsatzstelle) |
Wichtig: Zwingende Voraussetzung ist, dass das Modul "Teilnehmer im Bundesfreiwilligendienst / freiwillig ökologisch/soziales Jahr" aktiviert ist.
Das Modul aktivieren Sie für Ihre Firma über das Menü "Extras" → "Einstellungen" → Register "Module". Orientieren Sie sich ggf. auch an folgender Hilfestellung "Module/Zusatzleistungen aktivieren".
1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus.
2. Markieren Sie den betroffenen Mitarbeiter bzw. Teilnehmer im BFD, FSJ oder FÖJ.
3. Navigieren Sie im rechten Fensterbereich unter "Stammdaten" in das Register "Steuer" und erfassen alle individuellen Steuermerkmale des Mitarbeiters.
4. Wählen Sie das Register "Sozialversicherung" und erfassen -neben den obligatorischen Daten, wie der gesetzlichen Krankenkasse, SV-Nummer, Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Tätigkeitsschlüssel- die folgende Verschlüsselung (Personengruppe und Beitragsgruppe):
Feld | Eintrag |
Personengruppe | 123 |
Krankenversicherung | 1 allgemeiner Beitrag |
Rentenversicherung | 1 voller Beitrag |
Arbeitslosenversicherung | 1 AV, voller Beitrag |
Pflegeversicherung | 1 PV, voller Beitrag |
5. Achten Sie darauf, dass für die Unfallversicherung (= Berufsgenossenschaft) das Häkchen gesetzt und die für Ihre Firma gültige Gefahrtarifstelle eingetragen ist.
6. Für das Entgelt nutzen Sie bei Teilnehmern im BFD, FSJ oder FÖJ die vordefinierte Lohnart LA 176 "Taschengeld Bufdi". Sollte die Lohnart noch nicht in Ihrem Firmenstamm vorhanden sein, fügen Sie diese zunächst erst hinzu. Orientieren Sie sich dabei an folgender Hilfestellung: Lohnarten im Firmenstamm hinterlegen . Sie können in diesem Schritt ggf. auch die Bezeichnung der Lohnart anpassen. Danach können Sie die LA 176 bei einem monatlich gleichbleibenden Taschengeld in den Stammdaten des Teilnehmers hinterlegen (wie in unserem Beispiel).
Hinweis: Zahlen Sie monatlich ein variables Taschengeld, tragen Sie bitte die Lohnart und den jeweils abzurechnenden Betrag unter den Monatsdaten im Register "Lohn und Gehalt" ein.
7. Setzen Sie abschließend noch das Häkchen bei "Teilnehmer im BFD / FSJ / FÖJ" und kontrollieren danach noch einmal alle erfassten Daten mit der Schaltfläche "Kontrolle".
Hinweis: Durch Setzen des Häkchens und Angabe der Personengruppe 123 werden die Arbeitnehmeranteile komplett vom Arbeitgeber getragen, d.h. unabhängig von der Entgelthöhe oder ob es sich um laufendes Entgelt oder um eine Einmalzahlung handelt.
Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.
Umlageverfahren
Für Teilnehmer im BFD / FSJ / FÖJ ist keine Umlage U1 zu zahlen. Dies wird im Lohnabrechnungsprozess bei a.b.s. automatisch anhand der Personengruppe 123 berücksichtigt. Die Dienstleistenden zählen nicht zu den Arbeitnehmern im Sinne des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) und werden somit auch nicht bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Beschäftigten berücksichtigt.
In das U2-Verfahren werden sie allerdings mit einbezogen. Die Aufwendungen aus Anlass der Mutterschaft sind erstattungsfähig. Deshalb ist auch die Umlage U2 zu entrichten.
Die Beiträge für die Umlagen können Sie in der Liste "Beitragsabrechnung" überprüfen bzw. nachvollziehen.