icon Telefon bei a.b.s. Rechenzentrum Lohnabrechnung online
Hotline München/Süd

089 / 22 33 22

icon Telefon bei a.b.s. Rechenzentrum Lohnabrechnung online
Hotline Chemnitz/Nord

0371 / 690 7777

Korrektur Ihrer Berufsgenosschaftsdaten, nach fehlgeschlagenem Stammdatenabruf


Einleitung

Der automatisierte Stammdatenabruf als Voraussetzung zur Abgabe des elektronischen Lohnnachweises (ELN) ist fehlgeschlagen und Sie wurden durch a.b.s. zur Mitteilung der aktuellen Unternehmensdaten kontaktiert.


Hintergrund: Vor der Erstellung und Übertragung des elektronischen Lohnnachweises wird mit dem Stammdatenabruf ein Abgleich der hinterlegten Unternehmensdaten bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft durchgeführt. Dieser Abgleich stellt sicher, dass nur Meldungen mit dem richtigen Aktenzeichen und korrekten Gefahrtarifstellen (GTS) übermittelt werden.


Da der Stammdatenabruf in diesem Jahr aufgrund fehlerhafter Daten nicht möglich war, müssen folgenden Angaben unter den Unternehmensdaten überprüft, aktualisiert und a.b.s. mitgeteilt werden:


  • Name und Betriebsnummer der Berufsgenossenschaft
  • Unternehmensnummer
  • Fünfstellige PIN
  • Gefahrtarifstelle(n)


Diese Daten finden Sie im letzten Schreiben Ihrer Berufsgenossenschaft.





Falls Sie kein aktuelles Schreiben vorliegen haben, kontaktieren Sie bitte Ihre Berufsgenossenschaft, um die richtigen Daten zu erhalten.


Weitere Informationen zum elektronischen Lohnnachweis (ELN) und der Anlage Ihrer Berufsgenossenschaft in LobuOnline finden Sie im Hilfeartikel Berufsgenossenschaft und elektronischer Lohnnachweis.


Bedingungen

Der Stammdatenabruf konnte für einen aktuell abzugeben elektronischen Lohnnachweis nicht durchgeführt werden und Sie wurden diesbzgl. von a.b.s. zur Aktualisierung Ihrer Unternehmensdaten kontaktiert.


Vorgehensweise

Antworten Sie bitte in Ihrem absPortal auf unsere Nachricht zum fehlgeschlagenen Stammdatenabruf und lassen Sie uns gesammelt Ihre aktualisierten Unternehmensdaten zukommen (Name und Betriebsnummer der Berufsgenossenschaft, Unternehmensnummer für Ihre Firma, PIN, Gefahrentarifstelle(n)).  Nur so können wir den elektronischen Lohnnachweis erfolgreich für Sie erstellen und übertragen.


Erfassung der Daten im nächsten Abrechnungsmonat:


a) Vorgehen für Erfassungskunden

Sofern die Datenerfassung durch a.b.s erfolgt, vermerken Sie die BG-Daten bitte vollständig und leserlich auf der Abrechnungsliste für den nächsten Abrechnungsmonat und reichen uns den Lohnänderungsauftrag rechtzeitig zur Erfassung ein.


b) Vorgehen für Onlinekunden

Wenn Sie unsere Software "LobuOnline" für die Lohndatenerfassung nutzen und die Daten monatlich selbst eingeben, folgen Sie bitte den nachfolgend beschriebenen Schritten zur Dateneingabe bzw. -änderung.



1. Wählen Sie im Hauptmenü unter "Bearbeiten" das Untermenü "Firma" aus.

2. Wechsel Sie zum Register "SV (Sozialversicherung)".

3. Markieren Sie die hinterlegte Berufsgenossenschaft und klicken auf die Schaltfläche "Ändern".






4. Es öffnet sich die Maske mit den aktuell gespeicherten Unternehmensdaten zur Berufsgenossenschaft. Hier können Sie nun die Unternehmensnummer (15stellig), Ihre PIN (5stellig) und die Gefahrentarifstelle(n) aktualisieren.

5. Klicken Sie abschließend auf "Übernehmen"um die BG-Daten im Firmenstamm zu speichern.


ACHTUNG:

  1. Ändern Sie auf keinen Fall die automatisch hinterlegten BG-Daten (Nr. 700, Betriebsnummer der BG, Name und Adresse der BG). 
  2. Löschen Sie keine bereits angelegte und abgerechnete Gefahrtarifstelle, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die GTS nicht korrekt ist. Legen Sie stattdessen zusätzlich die richtige GTS an und korrigieren ggf. die Vormonate bzgl. der falschen GTS.

Bei fehlerhafter BG-Anlage im Firmenstamm kontaktieren Sie unsere Service-Hotline in München 089 / 22 33 22 oder in Chemnitz 0371 / 690 77 77.





Hinweise

Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die lediglich einen Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte kontaktieren Sie bitte die BG-Zentrale oder Ihre zuständige Berufsgenossenschaft.




zurück zur Übersicht.