In dieser Hilfestellung geht es um die Berufsgenossenschaft und den elektronischen Lohnnachweis (ELN).
... sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen der Privatwirtschaft und deren Beschäftigte. Daneben gibt es die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft als Teil der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert. Darüber hinaus obliegt es den Berufsgenossenschaften, die Unfall- und Krankheitsfolgen durch Geldzahlungen finanziell auszugleichen.
Unternehmen mit Beschäftigten übermitteln jährlich einen Lohnnachweis an ihre Unfallversicherungsträger. Sie melden die Anzahl ihrer Beschäftigten, die Entgelte, die sie ihnen gezahlt haben sowie die Arbeitsstunden, die dafür geleistet wurden. Diese Informationen bilden die Basis für die Berechnung des Beitrags. Ab dem Beitragsjahr 2018 wird ausschließlich mit dem neuen UV-Meldeverfahren aus dem Entgeltabrechnungsprogramm heraus gemeldet.
Der Lohnnachweis ist die Grundlage für die korrekte Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung. Ab dem Beitragsjahr 2018 werden die Informationen zum Lohnnachweis ausschließlich über das neue UV-Meldeverfahren "Lohnnachweis DIGITAL" elektronisch weitergeleitet. Bitte beachten Sie den gesetzlich Meldetermin für den elektronischen Lohnnachweis, der jeweils auf den 16. Februar des auf das Beitragsjahr folgende Jahr festgelegt ist.
Vor der Abgabe des elektronischen Lohnnachweises ist mit dem Stammdatenabruf ein automatisierter Abgleich der hinterlegten BG-Daten (Betriebsnummer der BG, Unternehmensnummer der Firma, PIN und Gefahrtarifstelle(n) (GTS)) durchzuführen. Dieser Abgleich stellt sicher, dass nur Meldungen mit dem richtigen Aktenzeichen und korrekten Gefahrtarifstellen übermittelt werden. Bitte kontaktieren Sie Ihre BG, um die richtigen Daten zu erhalten, sofern Sie diese nicht vollständig korrekt vorliegen bzw. in der Lohnsoftware "LobuOnline" hinterlegt haben.
1. Navigieren Sie vom Hauptmenü "Bearbeiten" über das Untermenü "Firma" zum Register "SV (Sozialversicherung)" und klicken hier auf "Neu".
2. Wählen Sie Berufsgenossenschaft, um eine neue BG anzulegen.
3. Klicken Sie auf "Weiter".
4. Wählen Sie aus der Auflistung die für Sie zuständige BG aus. Sie können auch nach einer BG bzw. BG-Betriebsnummer suchen. Klicken Sie auf "Weiter" und vervollständigen die Stammdaten, wie nachfolgend beschrieben.
Die für die Lohnabrechnung zwingend erforderlichen Stammdaten beinhalten die Unternehmensnummer, die PIN und die Gefahrtarifstelle(n). Sie erhalten diese Daten von Ihrer Berufsgenossenschaft i.d.R. schriftlich mitgeteilt.
5. Tragen Sie Ihre Unternehmensnummer (15 stellig numerisch) und PIN (5 stellig numerisch) ein.
6. Klicken Sie danach im unteren Bereich links auf "Neu" und wählen die von Ihrer BG der Firma zugeteilte(n) Gefahrentarifstelle(n) (GTS).
7. Klicken Sie abschließend auf "Übernehmen", um die BG-Daten im Firmenstamm zu speichern.
ACHTUNG:
Bei fehlerhafter BG-Anlage im Firmenstamm kontaktieren Sie unsere Service-Hotline in München 089 / 22 33 22 oder in Chemnitz 0371 / 690 77 77. |
8. Beenden Sie das Menü Firmenstammdaten mit einem Klick auf "Schließen". Sie können die BG-Daten jederzeit unter "Bearbeiten -> Firma -> SV" verändern.
1. Wählen Sie im Menü "Bearbeiten -> Personal" den entsprechenden Mitarbeiter aus.
2. Navigieren Sie im Bereich "Stammdaten" zum Register "SV2".
3. Bei sv-pflichtigen Mitarbeitern sollte das Häkchen bei "unfallversicherungspflichtig" gesetzt sein.
4. Wenn Sie als Arbeitgeber mehr als eine Gefahrtarifstelle oder Berufsgenossenschaft haben, können Sie jedem Mitarbeiter eine abweichende GTS oder BG zuordnen. Wählen Sie somit die korrekte Zuordnung im Feld Gefahrtarifstelle. (bei einer Gefahrtarifstelle im Firmenstamm, die als Standard definiert ist, reicht beim Mitarbeiter die Auswahl Standard)
Im folgenden Bild wurde die Unfallversicherungspflicht entfernt, weil der Mitarbeiter ein "sozialversicherungsfreier Gesellschafter Geschäftsführer" ist:
Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte kontaktieren Sie bitte die BG-Zentrale oder Ihre zuständige Berufsgenossenschaft.
Unter den Dokumenten im Monat Dezember finden Sie eine Vorab-Information (Liste "Berufsgenossenschaft") für die Berufsgenossenschaft. Hier können Sie bereits vor der Übertragung des elektr. Lohnnachweises bis zum 16.02. des Folgejahres die BG-Daten noch einmal einsehen und überprüfen (z.B. die Aufteilung der Gefahrtarifstellen und die Zuordnung Ihrer Mitarbeiter).
Für die BG-Beitragsermittlung ist das Bruttoentgelt ausschlaggebend. Die aufgeführten Stunden dienen i.d.R. statistischen Zwecken und entsprechen nicht den tatsächlichen Arbeitsstunden der Mitarbeiter. Für jeden vollbeschäftigten Versicherten kann grundsätzlich für die Arbeitsstunden ein Durchschnittssatz, der sogenannte Vollarbeiter-Richtwert, zugrunde gelegt werden. Dieser wird jährlich festgelegt und liegt bei 1.500 Arbeitsstunden für 2025 (125 Std. pro Monat).
Das Übertragungsprotokoll "Beitragsabrechnung-UV" für den elektronischen Lohnnachweis (ELN) finden Sie i.d.R. in den Dokumenten der Januar-Abrechnung des Folgejahres. Der elektronische Lohnnachweis kann sich von der Vorab-Information unterscheiden.