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Berufsgenossenschaft und elektronischer Lohnnachweis

Einleitung

In dieser Hilfestellung geht es um die Berufsgenossenschaft und den elektronischen Lohnnachweis.


Bedingungen


Die gewerblichen Berufsgenossenschaften


sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen der Privatwirtschaft und deren Beschäftigte. Daneben gibt es die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft als Teil der SVLFG.


Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert. Darüber hinaus obliegt es den Berufsgenossenschaften, die Unfall- und Krankheitsfolgen durch Geldzahlungen finanziell auszugleichen.



Lohnnachweis


Unternehmen mit Beschäftigten übermitteln jährlich einen Lohnnachweis an ihre Unfallversicherungsträger. Sie melden die Anzahl ihrer Beschäftigten, die Entgelte, die sie ihnen gezahlt haben sowie die Arbeitsstunden, die dafür geleistet wurden. Diese Informationen bilden die Basis für die Berechnung des Beitrags. Ab dem Beitragsjahr 2018 wird ausschließlich mit dem neuen UV-Meldeverfahren aus dem Entgeltabrechnungsprogramm heraus gemeldet. 



Dazu dient der Lohnnachweis


Der Lohnnachweis ist die Grundlage für die korrekte Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung. Ab dem Beitragsjahr 2018 werden die Informationen zum elektronischen Lohnnachweis (ELN) ausschließlich über das neue UV-Meldeverfahren weitergeleitet. Bitte beachten Sie für das Beitragsjahr 2021 die Abgabefrist für den elektronischen Lohnnachweis: 16.02.2022.



Voraussetzung Stammdatenabgleich


Vor der Abgabe des elektronischen Lohnnachweises ist mit dem Stammdatenabruf ein automatisierter Abgleich der hinterlegten Unternehmensdaten (Betriebsnummer, Mitgliedsnummer (Unternehmensnummer ab 2023), PIN und GTS) durchzuführen. Dieser Abgleich stellt sicher, dass nur Meldungen mit dem richtigen Aktenzeichen und korrekten Gefahrtarifstellen (GTS) übermittelt werden. Bitte kontaktieren Sie Ihre BG, um die richtigen Daten zu erhalten, falls Sie diese nicht haben.


Vorgehensweise

1. Klicken Sie in LobuOnline auf den Bereich "Bearbeiten -> Firma".

2. Gehen Sie zum Reiter "SV (Sozialversicherung)".

3. Klicken Sie auf "Neu", um eine neue Berufsgenossenschaft anzulegen und klicken dort auf "Weiter".





4. Wählen Sie nun die richtige BG aus. Sie können auch nach einer BG suchen. Abschließend klicken Sie auf "Weiter".





5. Tragen Sie Ihre Mitgliedsnummer (Unternehmensnummer ab 2023) und PIN ein. Bitte achten Sie auf das richtige Format der Mitgliedsnummer. Die Mitgliedsnummern sind, je nach BG, unterschiedlich aufgebaut.

6. Klicken Sie unten auf "Neu", um eine neue Gefahrtarifstelle anzulegen.

7. Wählen Sie die für Sie richtige Gefahrentarifstelle (GTS)

8. Klicken auf "Übernehmen"





9. Klicken Sie nochmals auf "Übernehmen", um die BG im Firmenstamm zu speichern. Nun wurde die BG angelegt.


Sie können die BG Daten jederzeit unter Bearbeiten -> Firma verändern. 



BG Daten im Personalstamm ändern:


1. Gehen Sie zu Bearbeiten -> Personal und wählen Sie den Mitarbeiter aus





2. Klicken Sie auf den Bereich Stammdaten -> Reiter SV2

3. Bei sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern sollte ein Häkchen bei "unfallversicherungspflichtig" gesetzt sein, denn diese sind selbiges. 

4. Sie können jeden Mitarbeiter einer abweichenden Gefahrtarifstelle oder Berufsgenossenschaft zuordnen, falls Sie als Arbeitgeber mehrere Berufsgenossenschaften haben





Im Folgenden wurde die Unfallversicherungspflicht entfernt, weil der Mitarbeiter ein "sozialversicherungsfreier Gesellschafter Geschäftsführer" ist:





Hinweise

Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte kontaktieren Sie bitte die BG-Zentrale oder Ihre zuständige Berufsgenossenschaft.



Unternehmensnummer


Ab dem Meldejahr 2023 erhalten die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen einheitliche Unternehmensnummern. Diese lösen die bisherigen Mitgliedsnummern als Ordnungskennzeichen ab. 


Wir können den Stammdatenabruf für das Meldejahr 2023 noch mit der alten Mitgliedsnummer tätigen. Hierbei wird uns dann unter anderem die neue Unternehmensnummer, welche Sie von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zugeteilt bekommen haben, zurückgemeldet. Wenn Ihnen als Kunde nur die Unternehmensnummer - welche erst ab dem Meldejahr 2023 in LobuOnline eingetragen wird - bekannt ist, können Sie die bisher gültige Mitgliedsnummer telefonisch bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft erfragen.


Sobald der Stammdatenabruf im Laufe des Jahres 2023 vollzogen wurde, werden die zurückgemeldeten Daten inklusive Unternehmensnummer, mit dem Import der nächsten endgültigen Abrechnungsdatei bei Ihnen im Programm LobuOnline hinterlegt. Hierzu werden Sie im Vorfeld noch ausführlich informiert.



Nachweise unter Firmendokumenten


Unter den "Listen und Dokumenten", im Monat Dezember finden Sie immer eine Vorab-Information für das ganze Jahr für die Berufsgenossenschaft. Hier sehen Sie die Daten der BG, Ihrer Firma, Ihre Mitarbeiter, die Aufteilung der Gefahrtarifstellen, Stunden und das Bruttoentgelt. Die Stunden der Mitarbeiter sind ein statistischer Wert, das Bruttoentgelt ist ausschlaggebend. 


Das Übertragungsprotokoll der Übermittlung finden Sie in der Regel in den Lohnlisten der Januar-Abrechnung des Folgejahres.. Der elektronische Lohnnachweis kann sich von der Vorab-Information unterscheiden. 








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