LOWEB: Krankheit länger als 6 Wochen (Krankengeldbezug)
Einleitung
In dieser Hilfestellung wird beschrieben, welche Eingaben in unserer Online-Lösung “LOWEB” zu erfassen sind, wenn ein Mitarbeiter länger als 6 Wochen (über 42 Kalendertage hinaus) erkrankt ist. Nach der 6 wöchigen Lohnfortzahlungsfrist zahlt die Krankenkasse ab dem 43. Kalendertag Krankengeld.
Bedingungen
Der Arbeitnehmer muss länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt sein. Dabei werden in der Regel Zeiten wegen derselben Erkrankung zusammengerechnet. Liegen jedoch mindestens 6 Monate zwischen den Zeiten der Arbeitsunfähigkeit derselben Krankheit, gilt wieder die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Bei unterschiedlichen Krankheiten beginnen die 6 Wochen Lohnfortzahlung erneut mit z.B. der zweiten Erkrankung, wenn zwischen den Krankheitszeiten eine Zeit der Arbeitsfähigkeit besteht. Es kommt demnach darauf an, ob die zweite Krankheit dazu kommt, während die erste noch nicht beendet ist. Dann darf der Arbeitgeber die Zeiten zusammenrechnen und die Entgeltfortzahlung nach 42 Tagen beenden.
Vorgehensweise
Im gezeigten Beispiel ist ein Mitarbeiter vom 01.06.26 bis 26.07.26 (insgesamt 8 Wochen) arbeitsunfähig erkrankt. In den ersten 6 Wochen (01.06. bis 12.07.) übernimmt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung. Diese Fehlzeit wurde im Beispiel bereits erfasst. (vgl. hierzu die Hilfestellung “Krank mit Lohnfortzahlung”)
Ab dem 13.07.26 fällt der Mitarbeiter für 2 Wochen ins Krankengeld. Das monatliche Bruttogehalt beträgt 3.000,00 Euro. Für die Krankheitszeit nach der Lohnfortzahlung wird daher die Fehlzeit "Krankengeld von KK (privat oder gesetzlich)" erfasst und der Lohn/das Gehalt wird im Zeitraum 07.26 um die 14 Abwesenheitstage gekürzt.
In der Lohnabrechnung wird die Krankheitszeit nach der Lohnfortzahlung wie folgt erfasst:
1. Wählen Sie in der linken Menüleiste unter “Lohnabrechnung” das Untermenü “Personal” aus und markieren danach den entsprechenden Mitarbeiter.
2. Wählen Sie dann die “Monatsdaten” und darunter das Register “Urlaubs- und Fehlzeiten” aus.
3. Klicken Sie danach auf die Schaltfläche “Bearbeiten”.
4. Wählen Sie nun die Fehlzeit “Krankengeld von KK (privat oder gesetzlich)” im Feld “Status” aus.
5. Erfassen Sie dann in den Feldern “von” und “bis” den Zeitraum der Fehlzeit und klicken auf “Eintragen”. Damit wird die Fehlzeit im Kalender hinterlegt und farbig (grau) dargestellt. (die Tage der Lohnfortzahlung sind gelb markiert)
6. Beenden Sie die Eingaben mit “Speichern”.

7. Unter den “Monatsdaten” wird im Register “Lohn und Gehalt” das gekürzte Bruttoentgelt für den aktuellen Zeitraum angezeigt. Das Gehalt wird automatisch gekürzt, wenn die Eigenschaft “Fixbeträge automatisch kürzen" bei der jeweiligen Lohnart aktiviert ist, so wie in unserem Beispiel bei der Lohnart LA 099.
Die Kürzung des Gehalts erfolgt im Beispiel nach der 30stel-Methode (vgl. hierzu auch Teillohnberechnung, Abschnitt "30stel-Berechnungsmethode") wie folgt:
3.000 € / 30 SV-Tage = 100 € pro Tag x 17 Tage (31-14) = 1.700 €

Hinweise
Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die lediglich den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.
Entgeltbescheinigung
Zur Berechnung des Krankengeldes benötigt die Krankenkasse eine Entgeltbescheinigung, die jedoch nicht automatisch mit der Lohnabrechnung erstellt wird. Die Entgeltbescheinigung kann eigenständig mittels der ITSG-Software "SV-Meldeportal" erstellt oder als Zusatzleistung bei a.b.s. beauftragt werden.
Auswirkungen bzgl. Meldewesen
Eine DEÜV-Unterbrechungsmeldung mit Grund 51 wird nur erstellt, wenn der Mitarbeiter einen vollen Kalendermonat im Krankengeldbezug ist.
Kürzung des Entgelts
Eine Kürzung von fixen Entgeltbestandteilen (z.B. Gehalt, Aushilfslohn, etc.) wird automatisch anhand der Fehlzeit und nach der 30stel Kürzungsmethode und nur im aktuellen Abrechnungsmonat ausgeführt. Demnach wird in Monaten mit 31 Kalendertagen bei 1 Tag Krankengeld noch nicht gekürzt, bei 2 Tagen Fehlzeit wird 1 Tag gekürzt etc.. Eine Umstellung auf die Kalendertagsmethode ist möglich und wird in der Hilfestellung "Teillohnberechnung" beschrieben.
Überprüfen Sie nach Erfassung der Fehlzeit im aktuellen Zeitraum in der Registerkarte "Lohn und Gehalt" unter den "Monatsdaten", ob das Entgelt automatisch gekürzt wurde. Sollte das nicht der Fall sein, ist ggf. in der genutzten Lohnart die Eigenschaft "Fixbeträge automatisch kürzen" zu aktivieren oder das Entgelt manuell anzupassen.
Nachträgliche Erfassung der Fehlzeit
Wird die Krankheitszeit nachträglich in einer Korrektur eines bereits abgerechneten Monats erfasst, muss das Bruttoentgelt im Korrekturmonat manuell gekürzt werden. Sie können sich dabei an der automatischen 30stel-Kürzungsmethode von LOWEB orientieren oder eine andere, gebräuchliche Formel für die Berechnung verwenden (z.B. arbeitstäglich, kalendertäglich etc., vgl. hierzu unter Teillohnberechnung).