LOWEB: Erkrankung eines Kindes (Kinderpflege)

Einleitung

In dieser Hilfestellung wird beschrieben, wie Sie bei der Erkrankung eines Kindes die Fehlzeit "Kinderpflege" in unserer Online-Lösung “LOWEB” hinterlegen.

Bedingungen

Der Mitarbeiter hat ein ärztliches Attest vorgelegt. Ebenso muss eine Entgeltbescheinigung (= Zusatzleistung bei a.b.s., vgl. unter Hinweise) für den Zeitraum erstellt werden.

Vorgehensweise

1. Wählen Sie in der linken Menüleiste unter “Lohnabrechnung” das Untermenü “Personal” aus und klicken danach auf den entsprechenden Mitarbeiter.

2. Wählen Sie dann die “Monatsdaten” und darunter das Register “Urlaubs- und Fehlzeiten” aus.

3. Klicken Sie danach auf die Schaltfläche “Bearbeiten”.

4. Wählen Sie nun die für den Sachverhalt passende Fehlzeit im Feld “Status” aus. Es stehen folgenden Möglichkeiten zur Wahl (im Beispiel wurde die Fehlzeit “Kinderpflege mit Krankengeld von KK” gewählt):

  • “Kinderpflege mit Krankengeld von KK”

  • “Kinderpflege ohne Krankengeld”

  • “Kinderpflege bezahlte Freistellung”

5. Erfassen Sie dann in den Feldern “von” und “bis” den Zeitraum der Fehlzeit und klicken auf “Eintragen”. Damit wird die Fehlzeit im Kalender hinterlegt und farbig (grau) dargestellt.

6. Beenden Sie die Eingaben mit “Speichern”.

7. Unter den “Monatsdaten” wird im Register “Lohn und Gehalt” das gekürzte Bruttoentgelt für den aktuellen Zeitraum angezeigt. Das Gehalt wird automatisch gekürzt, wenn die Eigenschaft “Fixbetrag automatisch kürzen" bei der jeweiligen Lohnart aktiviert ist, so wie in unserem Beispiel bei der Lohnart LA 099.

Die Kürzung des Gehalts erfolgt im Beispiel nach der 30stel-Methode (vgl. hierzu auch Teillohnberechnung, Abschnitt "30stel-Berechnungsmethode") wie folgt:

3.500 € / 30 SV-Tage = 116,67 € pro Tag x 28 Tage (31-3) = 3.266,76 €

Hinweise

Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.

Entgeltbescheinigung

Eine Entgeltbescheinigung für die Berechnung des Kinderkrankengelds wird nicht automatisch erstellt. Diese kann mittels der ITSG-Software "SV-Meldeportal" erstellt oder als Zusatzleistung bei a.b.s. beauftragt werden.

Weiterzahlung Gehalt vs. Kinderkrankengeld

Gesetzlich krankenversicherte Mitarbeiter haben laut Sozialgesetz (§ 45 SGB V) einen Anspruch auf Krankengeldzahlung für maximal zehn Tage pro Jahr für jedes erkrankte/pflegebedürftige Kind unter zwölf Jahren (für Alleinerziehende verdoppelt sich der Anspruch auf 20 Tage). 

Als Arbeitgeber ist man in der Regel verpflichtet, einen Mitarbeiter im Rahmen des § 616 BGB von der Arbeit freizustellen und das Entgelt weiterzuzahlen. Die Weiterzahlung des Entgeltes kann ausgeschlossen werden. 

Falls der Anspruch auf bezahlte Freistellung ausgeschlossen oder bereits ausgeschöpft ist, hat der Arbeitnehmer in jedem Fall einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber, um ein unter zwölfjähriges Kind zu betreuen (§ 45 SGB V). Arbeitnehmer erhalten in diesem Fall als Lohnersatz, ein sogenanntes "Kinderkrankengeld" von ihrer Krankenversicherung. Als Berechnungsgrundlage benötigt die Krankenkasse des Arbeitnehmers eine Entgeltbescheinigung vom Arbeitgeber.

Kürzung des Entgelts

Eine Kürzung von fixen Entgeltbestandteilen (z.B. Gehalt, Aushilfslohn, etc.) wird automatisch anhand der Fehlzeit und nach der 30stel Kürzungsmethode und nur im aktuellen Abrechnungsmonat ausgeführt. Demnach wird in Monaten mit 31 Kalendertagen bei 1 Tag Kinderpflege noch nicht gekürzt, bei 2 Tagen Fehlzeit wird 1 Tag gekürzt etc.. Eine Umstellung auf die Kalendertagsmethode ist möglich und wird in der Hilfestellung "Teillohnberechnung" beschrieben.

Überprüfen Sie nach Erfassung der Fehlzeit im aktuellen Zeitraum in der Registerkarte "Lohn und Gehalt" unter den "Monatsdaten", ob das Entgelt automatisch gekürzt wurde. Sollte das nicht der Fall sein, ist ggf. in der genutzten Lohnart die Eigenschaft "Fixbeträge automatisch kürzen" zu aktivieren oder das Entgelt manuell anzupassen.

Nachträgliche Erfassung der Fehlzeit

Wird die Fehlzeit nachträglich in einer Korrektur eines bereits abgerechneten Monats erfasst, muss ggf. das Bruttoentgelt im Korrekturmonat manuell gekürzt werden. Sie können sich dabei an der automatischen 30stel-Kürzungsmethode von LOWEB orientieren oder eine andere, gebräuchliche Formel für die Berechnung verwenden (z.B. arbeitstäglich, kalendertäglich etc., vgl. hierzu unter Teillohnberechnung).

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