Bankverbindung in LobuOnline pflegen und SEPA-Lastschriftmandat für Krankenkassen erteilen oder widerrufen
Einleitung
In dieser Hilfestellung wird beschrieben, wo Sie für Ihre Firma eine Bankverbindung in unserer Lohnsoftware "LobuOnline" eintragen bzw. ändern und wie diese für die Erteilung bzw. für den Widerruf eines SEPA-Lastschriftmandats (Einzugsermächtigung) von den Krankenkassen verwendet werden kann.
Die hinterlegte Bankverbindung wird ebenfalls für Erstattungen der Krankenkassen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) verwendet.
Bedingungen
Sie können die Daten nur in einem aktuellen bzw. aktiven Zeitraum eintragen bzw. ändern. Dazu muss der Zeitraum angelegt sein. Die Änderung ist auch nach einer bereits ausgeführten vorläufigen Abrechnung noch möglich. Hierfür muss die vorläufige Abrechnung zunächst erst wieder geöffnet werden.
Voraussetzung für die Einrichtung oder Änderung eines SEPA-Lastschriftmandats für den Einzug der SV-Beiträge direkt vom Firmenkonto durch die Krankenkassen ist, dass im Firmenstamm die Bankverbindung des Firmenkontos eingetragen ist.
Die Übertragung des SEPA-Lastschriftmandats (Erteilung bzw. Widerruf) erfolgt als sogenannter Datenbaustein für das Arbeitgeberkonto (DSAK/DBSL) und nur mit einer endgültigen Lohnabrechnung.
Vorgehensweise
Bankverbindung im Firmenstamm
1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Firma" aus.
2. Navigieren Sie danach in das Register "Allgemein" und erfassen oder ändern in den entsprechenden Feldern
die IBAN (International Bank Account Number)
den BIC (Bank Identifier Code)*
den Namen der Bank*
* Tipp: Nutzen Sie den "Zauberstab" oder die "Lupe" für die Banken-Suche und eine automatische Feldbelegung.

Erteilung SEPA-Lastschriftmandat für eine Krankenkasse
1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Firma" aus.
2. Navigieren Sie danach in das Register "SV", wählen die Krankenkasse und klicken auf “Ändern”.

3. Ändern Sie in den Stammdaten der Krankenkasse die Zahlungsart auf “Abbucher” und setzen das Häkchen “SEPA-Mandat erteilen/ändern”.
4. Speichern Sie die Eingaben mit “Übernehmen”.

Nach der Auswertung der endgültigen Abrechnungsdatei für den jeweiligen Monat wird die Einzugsermächtigung der ausgewählten Krankenkasse automatisch von a.b.s. übermittelt.
Widerruf SEPA-Lastschriftmandat für eine Krankenkasse
1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Firma" aus.
2. Navigieren Sie danach in das Register "SV", wählen die Krankenkasse und klicken auf “Ändern”.

Ändern Sie in den Stammdaten der Krankenkasse die Zahlungsart auf “Überweisung” bzw. “ohne” und setzen das Häkchen “SEPA-Mandat widerrufen”.
Speichern Sie die Eingaben mit “Übernehmen”.

Nach der Auswertung der endgültigen Abrechnungsdatei für den jeweiligen Monat wird der Widerruf der Einzugsermächtigung der ausgewählten Krankenkasse automatisch von a.b.s. übermittelt.
Hinweise
Bei einem neuen Firmenkonto (Änderung der Bankverbindung im Firmenstamm) muss für die Neuerteilung der Einzugsermächtigung bei jeder Krankenkasse erneut die Checkbox für das SEPA-Mandat angehakt werden.
Hinweise zu den Zahlungsarten werden in folgender Hilfestellung beschrieben: “Zahlungsarten und Zahlungen ausführen”