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Privat Krankenversicherter Arbeitnehmer

Einleitung

In dieser Hilfestellung geht es um privat krankenversicherte Arbeitnehmer und wie Sie diese korrekt in LobuOnline hinterlegen.


Bedingungen

Überschreitet der Arbeitnehmer mit seinem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird er versicherungsfrei in der Krankenversicherung.


Der Arbeitnehmer kann jetzt wählen, ob er freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse bleiben will oder ob er sich bei einem privaten Versicherungsunternehmen versichern möchte. Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer für die Überweisung der Beiträge selbst verantwortlich. Im Einverständnis mit dem Arbeitgeber, kann aber auch dieser die Überweisung der Beiträge übernehmen.


Mitglieder eines privaten Versicherungsunternehmens haben Anspruch - teilweise unter bestimmten Voraussetzungen - auf Zuschüsse zur KV und PV durch den Arbeitgeber (siehe Hinweise).


Für die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge ist die letzte gesetzliche Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert war, die zuständige Einzugsstelle.


Vorgehensweise

1. Wählen Sie im Hauptmenü über "Bearbeiten" den Punkt "Personal" aus. Es öffnet sich der Personalstamm.





2. Wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter aus.

3. Klicken Sie unter "Stammdaten" auf "Sozialversicherung".

4. Im Bereich SV-Berechnung geben Sie den Beitragsgruppenschlüssel 8 1 1 0 ein.

5. Unterhalb geben Sie den privaten "KV-Beitrag" und privaten "PV-Beitrag" ein.

6. Außerdem geben Sie die "Basissicherung" an (Summe privater KV + PV Beitrag).





Hinweise

Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.



Jahresarbeitsentgeltgrenze


Die Jahresarbeitsentgeltgrenze bestimmt in Deutschland, ab wann Arbeiter und Angestellte versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Übersteigt das Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, endet die Versicherungspflicht in der GKV und die Arbeitnehmer werden freiwillige Mitglieder in der GKV. Sie dürfen in die private Krankenversicherung wechseln.



Arbeitgeberzuschüsse private Versicherung


Arbeitnehmer bei einem privaten Versicherungsunternehmen haben auch Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss bei der Krankenversicherung. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer eine Bescheinigung der Versicherung beibringt, wonach ein zuschussfähiger Vertrag besteht. Für die Berechnung wird der allgemeine Beitragssatz (7,3%) zzgl. der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (0,65%) zugrunde gelegt.


Außerdem sind privat Krankenversicherte verpflichtet, bei Ihrem privaten Versicherungsunternehmen eine Pflegeversicherung abzuschließen. Hierbei besteht ebenfalls Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss von höchstens 1,525% der Beitragsbemessungsgrenze.




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