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Teillohnberechnung

Einleitung

In diesem Artikel wird beschrieben, wie Sie die verschiedenen Methoden der Teillohnberechnung in unserem Programm LobuOnline anlegen und abrechnen können.


Bedingungen

Wenn ein Mitarbeiter keinen Anspruch auf Bezüge für den gesamten Monat hat, nennt man dies einen Teilentgeltzeitraum.


Mögliche Gründe für einen Teilentgeltzeitraum:


  • Das Arbeitsverhältnis hat im laufenden Monat begonnen oder geendet.
  • Beitragsfreie Zeiten wurden eingetragen (z.B. Krankengeldbezug).


Für diesen Teilentgeltzeitraum muss nun mittels Teillohnberechnung die Vergütung ermittelt werden. Folgende Varianten zur Teillohnberechnung sind möglich:


  • Dreißigstelmethode 
  • Kalendertage
  • Arbeitstage
  • Arbeitsstunden


Wichtig! Unser Programm LobuOnline wendet die Dreißigstelmethode standardmäßig automatisch für die Kürzung der Kalendertage des Teilentgeltzeitraumes an. Die Teillohnberechnung über Kalendertage, lässt sich über das Modul "Kürzung nach Kalendertagen" freischalten (siehe Passage Kalendertage). Sollten Sie eine der beiden anderen Methoden bevorzugen, müssen Sie beim entsprechenden Bezug unter Lohnarten in den Firmendaten den Haken "Fixbeträge automatisch kürzen" rausnehmen (siehe Hinweise) und die entsprechende Methode manuell eingeben.


Vorgehensweise

Folgend werden Ihnen die verschiedenen Varianten der Teillohnberechnung erläutert und auch, wie Sie diese in LobuOnline eingeben.


Als Beispiel hierfür verwenden wir einen fiktiven Mitarbeiter, der im Zeitraum vom 04.04.2022 - 10.04.2022 Krankengeldbezug durch die Krankenkasse erhält.





Außerdem hat der Mitarbeiter eine 5-Tage-Arbeitswoche mit 40 Stunden pro Woche von Montag bis Freitag. Das Gehalt ist mit 3.000 € angesetzt und der Stundensatz liegt bei 17,32 €.





Dreißigstelmethode


Die Dreißigstelmehode ist die gängigste Methode für die Teillohnberechnung. Bei der Dreißigstelmethode zählt jeder Kalendermonat mit 30 Tagen. Somit wird das Monatsgehalt mit 30 Tagen dividiert und mit den Kalendertagen des Teilentgeltzeitraumes multipliziert. 


In unserem Beispiel lautet die Formel wie folgt:


  • Monatsgehalt 3.000 € / 30 Tage * (30-7) Kalendertage im Teilentgeltzeitraum =  2.300 € Gehalt im Teilentgeltzeitraum


Im Register "Lohn und Gehalt" unter "Monatsdaten" können Sie nach Eingabe der Fehlzeit die Kürzung einsehen.





Wichtig: Die Kürzung im LobuOnline findet nur im aktuellen Abrechnungsmonat automatisch statt. Bei Korrekturen in Vormonaten müssen Sie die Kürzung manuell über die Bruttokürzungslohnart für den entsprechenden Bezug eingeben. In unserem Beispiel wäre dies die Lohnart 098 Bruttokürzung.



Kalendertage


Bei der Kürzung über die Kalendertage zählt jeder Kalendermonat mit den tatsächlichen Kalendertagen im jeweiligen Monat. Somit wird das Monatsgehalt mit den Kalendertagen des jeweiligen Monats dividiert und mit den Kalendertagen des Teilentgeltzeitraumes multipliziert.


Diese Methode der Teillohnberechnung lässt sich über das Modul "Kürzung nach Kalendertagen" aktivieren. Sobald das Modul aktiv ist, kürzt LobuOnline automatisch auf die tatsächlichen Kalendertage des Teilentgeltzeitraumes im jeweiligen Monat. Zur Aktivierung des Moduls gehen Sie bitte wie folgt vor:


1. Gehen Sie im Hauptmenü über "Extras" auf den Punkt "Einstellungen".





2. Gehen Sie auf das Register "Module".

3. Wählen Sie das Modul "Kürzung nach Kalendertagen" aus.

4. Doppelklicken Sie auf das Modul oder klicken Sie auf den Button "Ändern".

5. Wählen Sie die entsprechende Firma aus, entweder über "für alle Firmen aktivieren" oder "für die ausgewählten Firmen aktivieren".

6. Klicken Sie auf "Übernehmen".





Das Modul ist nun aktiviert. In unserem Beispiel hat der Monat April 30 Kalendertage und die Formel lautet wie folgt:


  • Monatsgehalt 3.000 € / 30 Kalendertage Monat April * (30-7) Kalendertage im Teilentgeltzeitraum =  2.300 € Gehalt im Teilentgeltzeitraum


Im Register "Lohn und Gehalt" unter "Monatsdaten" können Sie nach Eingabe der Fehlzeit die Kürzung einsehen.





Wichtig: Die Kürzung im LobuOnline findet nur im aktuellen Abrechnungsmonat automatisch statt. Bei Korrekturen in Vormonaten müssen Sie die Kürzung manuell über die Bruttokürzungslohnart für den entsprechenden Bezug eingeben. In unserem Beispiel wäre dies die Lohnart 098 Bruttokürzung.



Arbeitstage


Bei der Kürzung über die Arbeitstage werden im jeweiligen Kalendermonat die Arbeitstage gezählt. Somit wird das Monatsgehalt mit den Arbeitstagen des jeweiligen Monats dividiert und mit den Arbeitstagen des Teilentgeltzeitraumes multipliziert.


In unserem Beispiel hat der Monat April 21 Arbeitstage und die Formel lautet wie folgt:


  • Monatsgehalt 3.000 € / 21 Arbeitstage Monat April * (21-5) Arbeitstage im Teilentgeltzeitraum =  2.285,71 € Gehalt im Teilentgeltzeitraum


Da LobuOnline diese Kürzung nicht automatisch vornimmt, müssen Sie die Kürzung manuell über die Bruttokürzungslohnart für den entsprechenden Bezug unter Monatsdaten eingeben. In unserem Beispiel wäre dies die Lohnart 098 Bruttokürzung mit einem Betrag von 714,29 €.





Arbeitsstunden


Bei der Kürzung über die Stunden werden im jeweiligen Kalendermonat die Arbeitsstunden gezählt. Somit wird das Monatsgehalt mit den Arbeitsstunden des jeweiligen Monats dividiert und mit den Arbeitsstunden des Teilentgeltzeitraumes multipliziert.


In unserem Beispiel hat der Arbeitnehmer 173,2 Arbeitsstunden (40 Wochenarbeitsstunden * 4,33) im Monat zu leisten und die Formel lautet wie folgt:


  • Monatsgehalt 3.000 € / 173,2 Arbeitsstunden * (173,2-40) Arbeitsstunden im Teilentgeltzeitraum =  2.307,16 € Gehalt im Teilentgeltzeitraum


Da LobuOnline diese Kürzung nicht automatisch vornimmt, müssen Sie die Kürzung manuell über die Bruttokürzungslohnart für den entsprechenden Bezug unter Monatsdaten eingeben. In unserem Beispiel wäre dies die Lohnart 098 Bruttokürzung mit einem Betrag von 692,84 €.





Hinweise

Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.


Die Krankenkassen wenden überwiegend die Dreißigstelmethode an.



Beitragsbemessungsgrenze im Teilentgeltzeitraum


Ist das erzielte Arbeitsentgelt unter der Beitragsbemessungsgrenze im Teilentgeltzeitraum, werden die SV-Beiträge aus dem erzielten Arbeitsentgelt normal berechnet. Ist das erzielte Arbeitsentgelt jedoch über der Beitragsbemessungsgrenze im Teilentgeltzeitraum, ist für die Ermittlung des Beitrags die Beitragsbemessungsgrenze im Teilentgeltzeitraum maßgebend. Werte über der BBG dürfen nicht zugrunde gelegt werden.



Korrekturen Vormonat


Bei Korrekturen im Vormonat müssen Sie darauf achten, dass eine automatische Kürzung der Fixbezüge nicht durch das Programm LobuOnline automatisch erfolgt. Hier müssen die Fixbezüge auch bei Dreißigstel- und Kalendertagsmethode (siehe oben) durch Sie manuell im jeweiligen Vormonat gekürzt werden.



Haken "Fixbeträge automatisch kürzen" bei Bezugslohnarten rausnehmen


1. Gehen Sie im Hauptmenü unter "Bearbeiten" auf den Punkt "Firma".



2. Wählen Sie das Register "Lohnarten" aus.

3. Klicken Sie auf "LA" um die Lohnarten nach Nummern zu sortieren.

4. Wählen Sie die entsprechende Bezugslohnart aus.

5. Gehen Sie auf "Ändern".



6. Nehmen Sie den Haken "Fixbeträge automatisch kürzen" raus.

7. Klicken Sie auf "Übernehmen".





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