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Arbeitnehmer mit Versorgungswerk

Einleitung

In dieser Hilfestellung geht es um die Anlage und Abrechnung eines Mitarbeiters mit Versorgungswerk (Berufsständischee Versorgungseinrichtung).


Bedingungen

Versorgungswerke sind berufsständische Versorgungseinrichtungen, die an die Stelle der gesetzlichen Rentenversicherung treten (z.B. für Apotheker, Ärzte, Architekten, Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer).


Arbeitnehmer, die über ein Versorgungswerk versichert sind, können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Für bestimmte Berufe ist eine Altersvorsorge in einer Versorgungseinrichtung vorgeschrieben.


Wer auf diese Weise pflichtversichert ist, wird zugleich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Die Angehörigen der sogenannten freien Berufe können Ihre Rentenversicherungsbeiträge anstatt an die normale gesetzliche Rentenversicherung auch an eine berufsständische Versorgungseinrichtung wie z.B. die Bayerische Ärzteversorgung, die Bayerische Architektenversorgung etc. abführen.


Vorgehensweise


Modul aktivieren


1. Wählen Sie "Extras" im LobuOnline Hauptmenü.

2. Klicken Sie die "Einstellungen" an und wählen Sie unter diesen das Register "Module".





3. Suchen Sie nach dem Modul "Berufsständische Versorgungseinrichtung". Durch einen Doppelklick auf das Modul öffnet sich ein neues Fester. 

4. Wählen Sie die Firma aus, für die Sie das Modul aktivieren wollen und klicken Sie auf "Übernehmen". Das Modul ist nun aktiviert. Sie können das Fenster schließen.





Versorgungswerk einrichten


1. Zur Einrichtung im Firmenstamm können Sie unter "Bearbeiten | Firma" das  Register "SV" wählen.





2. Klicken Sie auf die Schaltfläche "Neu" 





  1. Wählen Sie die Option "Berufsständische Versorgungseinrichtung (BV)" aus
  2. Klicken Sie auf "Weiter"





3. Sie können die richtige Versorgungseinrichtung suchen, durch ein Doppelklick auswählen und dann auf "Weiter" klicken.





4. Es werden genaue Daten der Versorgungseinrichtung angezeigt. Klicken Sie auf "Übernehmen".





Nun ist die Versorgungskammer im Firmenstamm angelegt. Beitragssätze müssen hier keine hinterlegt werden, da ohnehin nur die RV-Beiträge zum aktuell gültigen Rentenversicherungssatz abgeführt werden müssen.



Personaldaten pflegen:


Selbstzahler - Soll der Mitarbeiter die Beiträge selbst an die Versorgungskammer abführen?


Der Mitarbeiter erhält von Ihnen die Hälfte des RV-Beitrages erstattet und muss sich selbst um die Abführung an die Versorgungskammer kümmern. Es wird monatlich ein Beitragsnachweis für die jeweilige Versorgungskasse erstellt. Diesen übermitteln wir elektronisch an die jeweilige Versorgungskammer, sofern diese am elektronischen Verfahren teilnimmt. Das Häkchen bei Firmenzahler wird nicht gesetzt.


1. Klicken Sie auf „Bearbeiten“ => „Personal“ und wählen Sie den Mitarbeiter aus.





2. Wählen Sie den Bereich „Stammdaten“ und wechseln Sie in die Registerkarte „Sozialversicherung“.

3. Klicken Sie „Rentenversicherung“ an und wählen „9 Erstattung Rentenversicherung“ aus. Das ist ein interner Programmschlüssel, der bei den DEÜV-Meldungen aber mit 0 gemeldet wird.





4. Wechseln Sie in den Stammdaten in den Reiter "Extras".

5. Wählen Sie die zuständige „Versorgungskasse“, die Sie bereits hinterlegt haben und lassen das Häkchen bei "Firmenzahler" deaktiviert. Die Mitgliedsnummer wird nicht benötigt.





Firmenzahler - Soll die Firma die Beiträge an die Versorgungskammer abführen?



Dem Mitarbeiter wird der Beitrag zur Rentenversicherung in Abzug gebracht. Es wird auch monatlich ein Beitragsnachweis für die jeweilige Versorgungskasse erstellt. Diesen übermitteln wir elektronisch an die jeweilige Versorgungskammer, sofern diese am elektronischen Verfahren teilnimmt.


1. Gehen Sie dazu beim Personal unter „Stammdaten“ in die Registerkarte „Extras“

2. Tragen Sie dort die zuständige Versorgungskasse und die Mitgliedsnummer des Mitarbeiters ein. (Liegt Ihnen diese nicht vor, so können Sie diese bei der Versorgungskammer erfragen.) 

3. Setzten Sie ein Häkchen bei "Firmenzahler".





Hinweise

Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.



Beispiel eines Beitragsnachweises/Beitragsabrechnung:





Auswirkung Sozialversicherungsmeldung


Haben Sie also im LobuOnline den Beitragsgruppenschlüssel 1911 eingetragen, so wird als Beitragsgruppe 1011 monatlich gemeldet. Rentenversicherungsschlüssel ist 9 und Angabe im Feld Versorgungseinrichtung.




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