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Praktikum

Einleitung

In dieser Hilfestellung werden die verschiedenen Möglichkeiten von Praktika beschrieben. Ebenso wird beschrieben, wie Sie die jeweiligen Praktika korrekt in unser Programm LobuOnline eingeben.


Bedingungen

Ein Praktikum wird durchgeführt, um berufspraktische Fähigkeiten zu erwerben. Zunächst einmal unterscheidet man zwischen einem Plichtpraktikum - Teil der Ausbildung - und einem freiwilligen PraktikumHierbei ist noch zwischen Vor-, Zwischen- und Nachpraktikum zu unterscheiden. 


Bei einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum absolviert der Student einen praktischen Ausbildungsteil seines Studiums. Hierbei ist der Student auf jeden Fall immatrikuliert. Ein vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum wird außerhalb der Studienzeit absolviert. Dabei ist der Student noch nicht oder nicht mehr immatrikuliert.


Ein freiwilliges Praktikum ist grundsätzlich als ein befristetes Arbeitsverhältnis zu betrachten.


Vorgehensweise


Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum:


1. Freiwilliges Entgelt ist nach individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu versteuern. Eine Pauschalversteuerung ist nicht möglich.

2. Die Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei mit Beitragsgruppenschlüssel 0 0 0 0

3. Als Personengruppe ist die 190 zu hinterlegen.

4. Es besteht Umlagepflicht.

5. Es besteht Meldepflicht zur Unfallversicherung bei einem bezahlten Praktikum.





Vorgeschriebenes Vor- und Nachpraktikum - Entgelt über 325,00 €


1. Versicherungsrechtlich wie ein Auszubildender zu behandeln.

2. Die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig mit Beitragsgruppenschlüssel 1 1 1 1.

3. Als Personengruppe ist die 105 zu hinterlegen.

4. Es besteht Umlagepflicht.

5. Meldepflicht zur Unfallversicherung besteht ebenso.





Vorgeschriebenes Vor- und Nachpraktikum - Entgelt unter 325,00 €


1. Versicherungsrechtlich wie ein Auszubildender Geringverdiener zu behandeln.

2. Die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig mit Beitragsgruppenschlüssel 1 1 1 1. Die Beiträge trägt der Arbeitgeber allein.

3. Als Personengruppe ist die 121 zu hinterlegen.

4. Es besteht Umlagepflicht.

5. Meldepflicht zur Unfallversicherung bei bezahlten Praktikum besteht.





Vorgeschriebenes Vor- und Nachpraktikum - kein Entgelt


1. Keine Beitragspflicht zu KV und PV

2. Beitragspflicht zur RV und AV mit fiktiven Entgelt (siehe Hinweise)

3. Als Personengruppe ist die 105 zu hinterlegen.





Freiwilliges Zwischenpraktikum - Studium steht im Vordergrund


1. Keine Rentenversicherungsbeiträge

2. Beitragsgruppenschlüssel 6 0 0 0

3. Als Personengruppe ist die 109 zu hinterlegen.





Freiwilliges Zwischenpraktikum - Studium steht nicht im Vordergrund


1. Versicherungspflichtiger Arbeitnehmer

2. Beitragsgruppenschlüssel 1 1 1 1

3. Als Personengruppe ist die 101 zu hinterlegen.





Freiwilliges Vor- oder Nachpraktikum:


Beim freiwilligen Vor- oder Nachpraktikum handelt es sich um ein ganz normales Beschäftigungsverhältnis. Abrechnung ist als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, Midijob oder Minijob möglich.



Hinweise

Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.



Immatrikuliert


Eine Immatrikulationsbescheinigung oder Studienbescheinigung dient Studenten ergänzend zum Studentenausweis als Nachweis für ihre Immatrikulation an einer Hochschule. Die Bescheinigung ist dabei in der Regel für ein Semester oder Trimester gültig und wird von der Hochschulverwaltung ausgestellt.



Fiktives Entgelt


Erhält der Arbeitnehmer bei einem vorgeschriebenen Vor- und Nachpraktikum kein Entgelt, entsteht trotzdem grundsätzlich Versicherungspflicht zur RV und AV. Für diese Versicherungspflicht wird ein fktives Entgelt in Höhe von 1% der Bezugsgröße genommen. Für 2021: 1% von 3.290 EUR = 32,90 EUR (West) und 1% von 3.115 EUR = 31,15 EUR (Ost)




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