icon Telefon bei a.b.s. Rechenzentrum Lohnabrechnung online
Hotline München/Süd

089 / 22 33 22

icon Telefon bei a.b.s. Rechenzentrum Lohnabrechnung online
Hotline Chemnitz/Nord

0371 / 690 7777

Saison-Kräfte


Einleitung

In dieser Hilfestellung wird beschrieben, wie Saison-Kräfte (z.B. Erntehelfer), welche vorübergehend versicherungspflichtig beschäftigt werden, in der Lohnsoftware "LobuOnline" hinterlegt werden.



Bedingungen

Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Saison-Kräften kann je nach Herkunftsstaat, Personenkreis und Dauer der Beschäftigung unterschiedlich sein. Bei diesbzgl. Fragen wenden Sie sich an die entsprechende Krankenkasse. 


Sind folgende Merkmale erfüllt, gilt der Mitarbeiter als Saisonarbeitskraft:

  • Person ist in Deutschland vorübergehend sv-pflichtig beschäftigt
  • Befristung der Beschäftigung ist auf max. 8 Monate begrenzt im Kalenderjahr
  • Beschäftigte decken einen erhöhten Arbeitskräftebedarf ab, der jahreszeitlich bedingt und jährlich wiederkehrend ist


Für versicherungspflichtige Saisonkräfte besteht für alle SV-Anmeldungen (Abgabegründe "10" und "40") eine Kennzeichnungspflicht (Feld "KZ-Saisonarbeitnehmer" = "J"), um die Fortführung der Versicherung nach dem Ende besser beurteilen zu können. Diese Kennzeichnungspflicht gilt nicht für geringfügig Beschäftigte (Personengruppe 109 und 110) und auch nicht für Personen, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind (Personengruppe 190).



Wichtig: Zwingende Voraussetzung für sv-pflichtig Beschäftigte ist, dass das Modul "Abrechnung von Saison Arbeitnehmern" aktiviert ist. 

Das Modul aktivieren Sie für Ihre Firma über das Menü "Extras" → "Einstellungen" → Register "Module". Orientieren Sie sich ggf. auch an folgender Hilfestellung "Module/Zusatzleistungen aktivieren". Der Freigabecode für dieses Modul lt. "sai18".



Vorgehensweise


1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus.





Register "Steuer"


2. Markieren Sie den betroffenen Mitarbeiter.

3. Navigieren Sie im rechten Fensterbereich unter "Stammdaten" in das Register "Steuer" und erfassen die individuellen Steuermerkmale des Mitarbeiters (SteuerID, ELStAM verwenden "ja", Steuerklasse, Familienstand, Konfession, wenn vorhanden Kinderfreibeträge und/oder Steuerfreibetrag).





Register "SV"


4. Wählen Sie das Register "Sozialversicherung" und erfassen -neben den obligatorischen Daten, wie der gesetzlichen Krankenkasse, SV-Nummer, Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Tätigkeitsschlüssel-  die folgende Verschlüsselung (Personengruppe und Beitragsgruppe):


Feld

Eintrag

Personengruppe

101

Krankenversicherung

1 allgemeiner Beitrag

Rentenversicherung

1 voller Beitrag

Arbeitslosenversicherung

1 AV, voller Beitrag

Pflegeversicherung

1 PV, voller Beitrag





Register "SV2" (BG-Daten)


5. Achten Sie darauf, dass für die Unfallversicherung (= Berufsgenossenschaft) das Häkchen gesetzt und die für Ihre Firma gültige Gefahrtarifstelle eingetragen ist. 


Hinweis: Ist für die Firma eine landwirtschaftliche Unfallversicherung (SVLFG, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) zuständig, wird in der Regel eine fiktive Gefahrtarifstelle gewählt. 





Register "Lohnarten"


6. Bei einer monatlich gleichbleibenden Entlohnung nutzen Sie z.B. die vordefinierte Lohnart LA 152 "Lohn" (möglich wäre ebenfalls: LA 154 Aushilfslohn) und hinterlegen diese direkt in den Stammdaten der Saisonkraft (wie in unserem Beispiel). Der Eintrag wird automatisch jeden Monat in die Monatsdaten in das Register "Lohn und Gehalt" übertragen und reduziert dadurch den monatlichen Erfassungsaufwand. 


Hinweis: Zahlen Sie monatlich ein variables Entgelt, tragen Sie bitte die Lohnarten für den Stundenlohn (LA 151, 140, 162, 163) und das jeweils abzurechnende Entgelt unter den Monatsdaten im Register "Lohn und Gehalt" ein. Der Stundensatz kann für Stundenlöhner in den Stammdaten erfasst werden und wird dann in die Monatsdaten automatisch übertragen.





Register "Extras2"


7. Setzen Sie abschließend noch das Häkchen bei "Saison-Arbeitnehmer" und kontrollieren danach noch einmal alle erfassten Daten mit der Schaltfläche "Kontrolle".


Hinweis: Durch Setzen des Häkchens wird im Datensatz der SV-Anmeldung ein spezielles Kennzeichen für die Saison-Kräfte an die Krankenkasse übertragen. Dieses Kennzeichen wird jedoch auf keiner Liste angedruckt.






Hinweise

Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bzgl. sv-rechtlichen Belangen bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers sowie für lohnsteuerrechtliche Fragen an Ihr zuständiges Finanzamt.


Weitere mögliche Beschäftigungsverhältnisse für Saison-Kräfte


Kurzfristige Beschäftigung → ist an verschiedene Bedingungen gebunden, die beachtet werden müssen


Geringfügige Beschäftigung (Minijob) → Verdienstgrenze und Verschlüsselung beachten




zurück zur Übersicht