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Korrektur eines bereits abgerechneten Monats

Frau Gesetzlich erhält ab Februar eine Gehaltserhöhung von 3.000,- auf 3.500,-. Diese wurde jedoch versehentlich im Rahmen der Lohnabrechnung für Februar nicht berücksichtigt. Das soll nun mit der Abrechnung für März rückwirkend korrigiert werden.

Auf der Kopie der falschen Lohnabrechnung für Februar geben Sie den Vermerk „Storno + Neurechnung“ an. Sie streichen die bisher abgerechneten (falschen) Werte durch und geben die korrekten Werte an. Den bereits im Vormonat an Frau Gesetzlich ausgezahlten Nettobetrag versehen Sie mit der Lohnarten-Nummer 080 (=Vorschuss).

Beachten Sie die Beispielabrechnung (vgl. Grafik).

Lassen Sie uns diese Unterlagen dann zusammen mit der Abrechnungsliste zukommen.