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Mutterschutz (Erfassungskunde)

Frau Gesetzlich ist vom 24.03. bis 30.06. im Mutterschutz und erhält damit ab 24.03. Mutterschaftsgeld. Der voraussichtliche Geburtstermin des Kindes ist für den 05.05. terminiert.

Frau Gesetzlich hatte in den letzten drei Monaten ein durchschnittliches monatliches Brutto von 3.000,00 und einen durchschnittlichen Nettoverdienst von 1.523,62 . a.b.s. soll den Erstattungsantrag für März (24.03. bis 31.03.) erstellen.


Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld:

  • Nettoverdienst pro Tag
    1.523,62 (= durchschnittlicher Nettoverdienst der letzten 3 Abrechnungsmonate) : 30 Tage = 50,79 €

  • Kalendertäglicher Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld:
    50,79 ./. 13,- pro Kalendertag (Zuschuss der Krankenkasse) = 37,79 €

  • Mutterschaftsgeld für den Monat März:
    37,79 x 8 Tage (vom 24.03. bis 31.03.) = 302,32 € => Eintrag auf der a.b.s. Abrechnungsliste unter Lohnart LA 026


Bitte beachten Sie auch die Eintragungen auf dem Beiblatt „Fehlzeiten“.


Sie tragen die Fehlzeit wie oben beschrieben auf der a.b.s. Abrechnungsliste ein und lassen uns diese dann zusammen mit dem „Formular Fehlzeiten“ (siehe nächste Grafik) zukommen. 
Wir erstellen dann auch den Erstattungsantrag für das Mutterschaftsgeld für den angegebenen Zeitraum (24.03. bis 31.03.) und übermitteln diesen an die zuständige Krankenkasse.