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SV-Meldung für Rentenantrag / Versorgungsausgleich (Meldegrund 57) (Modul)

Einleitung

Eine DEÜV-Meldung mit dem Grund 57 hat der Arbeitgeber bis spätestens 3 Monate vor dem Rentenbeginn einzureichen. Diese Meldung beinhaltet das bis zu dem angegebenen Datum erzielte, sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt, welches die Grundlage für die Berechnung der Rente oder des Versorgungsausgleich bei Scheidungsfällen ist.


Von der Deutschen Rentenversicherung erhalten Sie diesbzgl. ein Schreiben, in dem genau festgelegt ist, welchen Zeitraum die Meldung zu umfassen hat.


Bedingungen

Voraussetzung für die Erzeugung und Übertragung der 57er Meldung mit LobuOnline ist, dass


a) das Modul „SV-Meldung für Rentenantrag / Versorgungsausgleich“ aktiviert ist und

b) das entsprechende Feld mit dem Monatsendedatum befüllt ist.


Die Meldung kann immer nur zum Monatsende abgegeben werden.


Vorgehensweise

Für die Erfassung in LobuOnline können Sie sich ein kurzes Video anschauen




oder Sie orientieren sich an den nachfolgenden Schritten.


Aktivieren Sie demnach zuerst unter „Extras/Einstellungen“ in der Registerkarte „Module“ das Modul „SV-Meldung für Rentenantrag / Versorgungsausgleich“.





Geben Sie anschließend unter „Bearbeiten/Personal -> Stammdaten“ in der Registerkarte „Extras“ das Monatsendedatum (TT.MM.JJJJ) des aktuellen Abrechnungszeitraumes ein.


→ Da im Anforderungsschreiben meist ein früheres Datum als Mindesttermin gefordert wird, ist es nicht nachteilig, wenn in die Berechnung ein paar mehr Monate einfließen.





Die DEÜV-Meldung mit dem Grund 57 wird mit der nächsten endgültigen Abrechnung erstellt und an die zuständige Krankenkasse übermittelt.
Sie erhalten dann mit den monatlichen Auswertungen ein Dokument der Meldung in 2facher Ausfertigung (1x für Arbeitgeber und 1x für den Beschäftigten).




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