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Krankheit länger als 6 Wochen (Krankengeldbezug)


Einleitung

In dieser Hilfestellung wird der Sachverhalt bei Krankheit eines Arbeitnehmers (länger als 6 Wochen bzw. 42 Kalendertage) hinsichtlich dem Krankengeld beschrieben.


Ebenso wird beschrieben, wie Sie jenen Vorfall korrekt in unserem Programm LobuOnline hinterlegen.


Bedingungen

Wenn ein Mitarbeiter länger als 6 Wochen krank sein sollte, wird die Lohnfortzahlung durch das Krankengeld abgelöst.


Genau ab dem 43. Krankheitstag übernimmt also die Krankenkasse für gesetzlich Krankenversicherte die Zahlung des Krankengeldes.


Vorgehensweise

Register Steuer:


1. Wählen Sie im Hauptmenü unter "Bearbeiten" den Menüpunkt "Personal" aus.





2. Wählen Sie nun den Mitarbeiter aus, welcher länger als 6 Wochen krankgemeldet ist.





1. Gehen Sie zu "Monatsdaten".

2. Nun hinterlegen Sie bei "Urlaubs- und Fehlzeiten" den Zeitraum der Krankheit Ihres Mitarbeiters.

3. Tragen Sie das Datum in die Felder "von" und "bis" ein.

4. Wählen Sie nun den Status "05 Krankengeld von KK" aus.

5. Übernehmen Sie diesen mit dem Feld "Eintragen".





Nun wird der Zeitraum der Zahlung durch die Krankenkasse grau dargestellt.

Die Tage der Lohnfortzahlung Ihrerseits sind gelb markiert.





Hinweise

Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.


Eine DEÜV-Unterbrechungsmeldung mit Grund 51 wird nur erstellt, wenn der Mitarbeiter einen vollen Kalendermonat im Krankengeldbezug ist.


Eine Entgeltbescheinigung für die Berechnung von Krankengeld wird nicht automatisch erstellt. Diese kann mittels der ITSG-Software "SV-Meldeportal" erstellt oder als Zusatzleistung bei a.b.s. beauftragt werden.



Kürzung des Entgelts

Eine Kürzung von fixen Entgeltbestandteilen (z.B. Gehalt, Aushilfslohn, etc.) wird automatisch anhand der Fehlzeit und nach der 30stel Kürzungsmethode und nur im aktuellen Abrechnungsmonat ausgeführt. Demnach wird in Monaten mit 31 Kalendertagen bei 1 Tag Krankengeld noch nicht gekürzt, bei 2 Tagen Fehlzeit wird 1 Tag gekürzt etc.. Eine Umstellung auf die Kalendertagsmethode ist möglich und wird in der Hilfestellung "Teillohnberechnung" beschrieben.

Werden Fehlzeiten nachträglich als Korrektur bereits abgerechneter Monate erfasst, so ist die Kürzung der entsprechenden Bezüge in den Korrekturmonaten manuell vorzunehmen. Sie können sich hier an der Kürzungsmethode des Programms orientieren (30stel Methode) oder Sie nutzen eine andere, gängige Formel zur Berechnung (z.B. arbeitstäglich, kalendertäglich etc.).


Überprüfen Sie nach Erfassung der Fehlzeit im aktuellen Zeitraum in der Registerkarte "Lohn und Gehalt" unter den "Monatsdaten", ob das Entgelt automatisch gekürzt wurde. Sollte das nicht der Fall sein, ist ggf. in der genutzten Lohnart die Eigenschaft "Fixbeträge automatisch kürzen" zu aktivieren oder das Entgelt manuell anzupassen.




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