In dieser Hilfestellung wird beschrieben, welche Fehlzeit nach dem Ende der Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse bei den betroffenen Mitarbeitern in der Lohnsoftware "LobuOnline" zu erfassen ist.
Als Aussteuerung wird das Ende des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Krankengeld bezeichnet. Dieser Anspruch endet nach 78 Wochen. Danach erhalten die Betroffenen meist das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit.
Das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit wird gezahlt, bis die nachfolgende Leistung, zum Beispiel Erwerbsminderungsrente, beginnt. Während des Bezugs gilt der Arbeitnehmer weiterhin als beschäftigt und das Arbeitsverhältnis bleibt auch weiterhin bestehen. Trotzdem muss sich der Arbeitnehmer arbeitslos melden. Die Beiträge werden von der Agentur für Arbeit getragen.
Eine SV-Abmeldung mit Meldegrund 30: Abmeldung wegen Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ist ebenfalls zu erstellen. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nach Ende des Krankengeldbezugs ist beitragsfrei.
1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus. Es öffnet sich der Personalstamm.
2. Wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter aus.
3. Navigieren Sie in den "Monatsdaten" zur Registerkarte "Urlaubs- und Fehlzeiten".
4. Hinterlegen Sie in den Feldern "von" und "bis" den Zeitraum der Fehlzeit.
5. Wählen Sie danach im Feld "Status" den Status "54 Aussteuerung" aus.
6. Klicken Sie abschließend auf die Schaltfläche "Eintragen".
Im darunter angezeigten Kalendarium wird Ihnen nun die Fehlzeit bildlich dargestellt.
Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.
Die Fehlzeit "Aussteuerung" muss jeden Monat manuell erfasst werden, solange bis der Mitarbeiter offiziell das Unternehmen aufgrund einer Kündigung verlässt.