Dieser Artikel bietet eine detaillierte Anleitung für Arbeitgeber, die über LobuOnline eine Sofortmeldung für ihre Angestellten abgeben müssen.
Die Sofortmeldepflicht betrifft Unternehmen in folgenden Branchen:
1. Klicken Sie auf "Extras | Einstellungen | Reg. Module".
2. Aktivieren Sie das Modul "Sofort-Anmeldungen zur Sozialversicherung".
1. Klicken Sie auf "Bearbeiten | Firma".
2. Öffnen Sie das Register "Extras".
3. Aktivieren Sie die Option "Sofortmeldungen (Grund 20) bei Eintritt erstellen".
Um eine Sofortmeldung effizient zu erstellen und die Eingabe von fiktiven Daten zu verhindern, wurde die neue Personengruppe "990 Sofortmeldung" eingeführt. Diese Personengruppe kann genutzt werden, wenn nur rudimentäre Personaldaten bekannt sind. Falls sämtliche Personaldaten bereits vorliegen, können Sie den Personalstamm inklusive der korrekten Personengruppe vollständig erfassen, wodurch automatisch eine Sofortmeldung generiert wird.
1. Öffnen Sie auf "Bearbeiten | Personal".
2. Klicken Sie auf "Neuer Mitarbeiter".
3. Erfassen Sie neue Personalnummer, Namen, Adressdaten und Beschäftigungsdaten.
4. Geben Sie die Sozialversicherungsnummer ein oder alternativ die Geburtsdaten über die Schaltfläche "bei unbekannter Versicherungsnummer".
5. Speichern Sie die Personaldaten, indem Sie auf "Weiter" und anschließend "Speichern" klicken.
Die Sofortmeldungen Ihrer Mitarbeiter werden mit der nächsten vorläufigen Abrechnung von a.b.s. erstellt und an die Rentenversicherung übertragen.
1. Wählen Sie "Datei | Abrechnung erstellen (Datenübertragung)".
2. Wählen Sie die Option "Hinweise ignorieren".
3. Klicken Sie auf "Auswerten".
4. Das Protokoll "Sofortmeldung" steht im absPortal zur Verfügung.
Sofortmeldungen werden bei jeder Abrechnung automatisch erstellt und an die Rentenversicherung übertragen. Stornierungen und neue Sofortmeldungen erfolgen automatisch bei Änderungen der relevanten Daten.
Ein Meldeprotokoll wird aus der Abrechnung generiert und enthält alle relevanten Informationen für Arbeitgeber und Mitarbeiter. Die Ausgabe an den Mitarbeiter muss vom Arbeitgeber organisiert werden, ein Portalzugang für den Mitarbeiter ist bis zur endgültigen Abrechnung nicht verfügbar.
Die SV-Nummer ist für Sofortmeldungen zwingend zu verwenden. Ist diese nicht bekannt müssen die Geburtsangaben (Geburtsname, Geburtsort, Geburtsnationalität) und PLZ/Ort (bei Personengruppe 990 ist die Strasse nicht erforderlich) angeben werden, d.h. wird im Firmenstamm die sofortmeldepflicht aktiviert muss die SV-Nummer oder die Geburtsangaben erfasst werden (ohne die Angabe ist keine Sofortmeldung möglich).
Soll die Erstellung der Sofortmeldung aus der vorläufigen Abrechnung unterdrückt werden, z.B. um eine fiktive Abrechnung für einen Mitarbeiter bei dem die Einstellung noch nicht feststeht, zu ermöglichen, kann eine entsprechende neue Option unter "Bearbeiten | Personal | Reg. SV" genutzt werden.