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Automatischer Pausenabzug

Einleitung

Das absPortal bietet eine fortschrittliche Automatikfunktion zur Pausenregelung, welche sicherstellt, dass Mitarbeiter die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten einhalten. Sollte ein Mitarbeiter keine oder zu kurze Pausen nehmen, passt das System die Pausenzeiten automatisch an das gesetzliche Minimum oder an individuelle Unternehmensrichtlinien an.


Bedingungen

Um diese Funktion nutzen zu können, ist es erforderlich, dass Sie sich auf der absPortal-Webseite (www.portal.abs-rz.de) mit Ihren Inhaber- oder Benutzerdaten anmelden.


Vorgehensweise


1.  Wählen Sie im Benutzermenü, welches Sie oben rechts unter Ihrem Benutzernamen finden, die Option "Administration" aus.





2. Navigieren Sie anschließend zum Abschnitt "Digitaler Stundenzettel". Hier haben Sie folgende Optionen für die Grundeinstellungen:





3. Hier können Sie nun durch einen Klick in das Kästchen rechts neben "Pausen automatisch abziehen" diese Option aktivieren.



Auswahl der GrundeinstellungFunktion

Aktivieren Sie diese Option, damit das System automatisch die Pausen von der Arbeitszeit der Mitarbeiter abzieht. Die Logik für den automatischen Abzug ist wie folgt definiert:

1. Bei einer Arbeitszeit von über 6 Stunden wird eine Pause von 30 Minuten abgezogen.

2. Bei einer Arbeitszeit von über 9 Stunden wird eine Pause von 45 Minuten abgezogen.

3. Im Arbeitszeitmodell hinterlegte Pausen: Hier können Sie spezifische Pausenzeiten festlegen, die in den Arbeitszeitmodellen der Mitarbeiter hinterlegt sind.



Hinweise

Vorrangige Berücksichtigung der Pausenzeiten


Der digitale Stundenzettel berücksichtigt den automatischen Abzug von Pausenzeiten in folgender Reihenfolge:


  1. Mitarbeitererfassung: Pausen, die vom Mitarbeiter selbst erfasst werden, sofern sie die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen.
  2. Arbeitszeitmodell: Vorgesehene Pausenzeiten, die im Arbeitszeitmodell des Mitarbeiters hinterlegt sind.
  3. Gesetzliche Vorgaben: Gesetzlich vorgeschriebene Pausenzeiten, falls keine Pausenzeiten durch den Mitarbeiter oder im Arbeitszeitmodell erfasst sind.



Beispiel 1: Nicht erfasste Pause


Wenn ein Mitarbeiter nur Anfangs- und Endzeiten seiner Arbeitszeit stempelt und das System eine Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden erkennt, wird automatisch eine gesetzliche Pause von 45 Minuten eingetragen.





Beispiel 2: Nicht ausreichende Pause


Hat der Mitarbeiter eine Pause gestempelt, die jedoch kürzer als das gesetzliche Minimum ist (z.B. 15 Minuten), passt das System die Pause auf das gesetzliche Minimum von 30 Minuten an.





Beispiel 3: Pausenzeit aus dem Arbeitszeitmodell



Im Arbeitszeitmodell können auch abweichende Pausenzeiten erfasst werden. Wenn im Arbeitszeitmodell eine Pausenzeit von z. B. 1 Stunde und 15 Minuten vorgesehen ist und der Mitarbeiter keine Pausenzeiten stempelt, zieht das System die komplette vorgesehene Pause ab.








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