Sehr geehrter a.b.s.-Kunde,
zunächst möchten wir Ihnen auch auf diesem Wege ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr wünschen. Wir freuen uns auf eine gute und produktive Zusammenarbeit und geben wie immer unser Bestes, damit Ihre Lohn- und Finanzbuchhaltung auch 2023 rund läuft.
Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend noch einmal die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung ab Januar 2023. Bitte lesen Sie sich die Punkte genau durch.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr a.b.s.-Team
2022 | 2023 | |||
Monat | Jahr | Monat | Jahr | |
1. Beitragsbemessungsgrenze in |
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- Alte Bundesländer - Neue Bundesländer | 7.050 € 6.750 € | 84.600 € 81.000 € | 7.300 € 7.100 € | 87.600 € 85.200 € |
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2. Kranken- und Pflegeversicherung |
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- Beitragsbemessungsgrenze - Versicherungspflichtgrenze allgemein - Besondere für PKV-Mitglieder am 31.12.2002 | 4.837,50 € 5.362,50 € 4.837,50 € | 58.050 € 64.350 €
58.050 € | 4.987,50 € 5.550,00 €
4.987,50 € | 59.850 € 66.600 €
59.850 € |
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3. Bezugsgröße |
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- Alte Bundesländer - Neue Bundesländer | 3.290 € 3.150 € | 38.480 € 37.800 € | 3.395 € 3.290 € | 40.740 € 39.480 € |
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4. Geringfügigkeitsgrenze |
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- Verdienst - Mindestbemessungsgrundlage für die | 450 € 175 € | 5.400 € 2.100 € | 520 €
175 € | 6.240 €
2.100 € |
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5. Gleitzonenfaktor (Übergangsbereich) |
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- Übergangsbereich - Gleitzonenfaktor | 450,01 € - 1.300 € 0,7509 | 520,01 € - 2.000 € 0,6922 | ||
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6. Grenze für Familienversicherung |
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- normal - für Angehörige mit Mini-Job | 470 € 450 € | -- -- | 485 € 520 € | -- -- |
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7. Hinzuverdienstgrenze bei |
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- Vollrente wegen Alters vor Erreichen der Regelaltersgrenze (bei Erwerbsminderungsrente) | 46.060 € |
| 6.300 € | |
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8. Beitragssätze |
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- Rentenversicherung - Arbeitslosenversicherung - Krankenversicherung - Zusatzbeitrag zur KV - Durchschnittlicher Zusatzbeitrag KV - Pflegeversicherung - Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose | 18,6 % 2,4 % 14,6%/14,0 % je nach Kasse 1,3 % 3,05 % 0,35 % | -- -- -- -- -- -- | 18,6 % 2,6 % 14,6%/14,0 %
je nach Kasse 1,6 % 3,05 % 0,35 % | -- -- -- -- -- -- |
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9. Insolvenzgeldumlage | 0,09% | -- | 0,06 % | -- |
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10. Maximaler Beitragszuschuss private KV/PV |
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- Private Krankenversicherung - Private Pflegeversicherung | 384,58 € 73,77 € | 403,99 € 76,06 € |
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Wir werden diese Änderungen automatisch im Rahmen der monatlichen Lohnabrechnung ab 01.01.2023 für Sie berücksichtigen.
Die Pilotphase ist beendet: Seit Januar 2023 rufen Unternehmen die elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (eAU) nur noch digital ab. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das: Sie erhalten die Meldung direkt von der Krankenkasse und nicht mehr von Ihren Mitarbeitenden. Damit Sie das neue digitale Verfahren optimal nutzen können, ist es wichtig, dass Sie Ihre internen Abläufe anpassen.
Detaillierte Informationen zum Abruf der eAU finden Sie hier.
Ab dem Meldejahr 2023 erhalten die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen einheitliche Unternehmensnummern. Diese lösen die bisherigen Mitgliedsnummern als Ordnungskennzeichen ab.
Wir können den Stammdatenabruf für das Meldejahr 2023 noch mit der alten Mitgliedsnummer tätigen. Hierbei wird uns dann unter anderem die neue Unternehmensnummer, welche Sie von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zugeteilt bekommen haben, zurückgemeldet.
Sobald der Stammdatenabruf im Laufe des Jahres 2023 vollzogen wurde, werden die zurückgemeldeten Daten inklusive Unternehmensnummer, mit dem Import der nächsten endgültigen Abrechnungsdatei bei Ihnen im Programm LobuOnline hinterlegt. Hierzu werden Sie im Vorfeld noch ausführlich informiert.
Detaillierte Informationen zum Abruf finden Sie hier.
Das absPortal ist eine Kommunikations-Schnittstelle zwischen Ihnen als Kunden und uns als Ihrem Rechenzentrum. Wir liefern Ihnen im Portal alle Lohn-Auswertungen, sicher – einfach – online.
Darüber hinaus erhalten Ihre Mitarbeiter standardmäßig ihre persönlichen Lohnunterlagen über das Portal – das spart Ihnen Zeit und Geld.
Ihre Vorteile als Arbeitgeber finden Sie hier.
Sie als Arbeitgeber sind auf Grund des aktuellen Urteils (Az: 1 ABR 22/21) des Bundesarbeitsgerichts verpflichtet, die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter zu protokollieren. Das gilt unabhängig von der Betriebsgröße oder der Anzahl der Beschäftigten. Damit werden Sie gezwungen, ein entsprechendes System einzuführen. Mit a.b.s. sind Sie auch hier auf der sicheren Seite. Wir bieten Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine dem aktuellen Urteil entsprechende Lösung an: Den Digitalen Stundenzettel.
Detaillierte Informationen zum digitalen Stundenzettel erhalten Sie unter.
Um Ihnen die Arbeit mit LobuOnline zu erleichtern, haben wir die gängigsten Praxisfälle in Videos für Sie dargestellt. Diese wurden für 2023 um neue Videos ergänzt. Zudem haben wir eine Datenbank mit übersichtlichen Beiträgen zu bestimmen Fragestellungen für Sie als Kunden eingerichtet.
Sie finden diese ab sofort hier.
Der Beitragsnachweis muss einheitlich 2 Tage vor der Beitragsfälligkeit bei den Krankenkassen sein (=übermittelt), genauer bis 12:00 Uhr, 2 Tage vor der Fälligkeit. Das gilt für alle Kassen einheitlich. Die Beitragsfälligkeit wird von den Krankenkassen vorgegeben. Wir haben diese Regelung bei den Terminen für den Kassenvorlauf/Beitragsschätzung für 2023 berücksichtigt.
Die Termine für die Kassenvorläufe/Beitragsschätzungen finden Sie hier.
Die ersten endgültigen Lohnabrechnungen für Januar 2023 werden bei uns verbindlich ab Montag, den 16.01.2023 durchgeführt.
Von Anfragen, ob wir vorher abrechnen können, bitten wir abzusehen.
Ab 12.01.2023 bitte auf LobuOnline 23.x aktualisieren! (Download hier oder direkt in LobuOnline über "Extras" => "Programm aktualisieren"). Die ersten Lohnabrechnungen für Januar 2023 werden bei uns ab Montag, den 16.01.2023 durchgeführt.