icon Telefon bei a.b.s. Rechenzentrum Lohnabrechnung online
Hotline München

089 / 22 33 22

icon Telefon bei a.b.s. Rechenzentrum Lohnabrechnung online
Hotline Berlin

030 / 6900 400 0

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Erfassungskunden

Einleitung

In dieser Hilfestellung geht es um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und wie Sie diese als Erfassungskunde abrufen können.


Ab dem 01.01.2023 wird der Abruf von Daten einer Arbeitsunfähigkeit auch für Sie als Arbeitgeber verpflichtend. Ihre Mitarbeiter legen Ihnen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vor, sondern diese wird automatisch vom behandelnden Arzt an die jeweilige Krankenkasse des Mitarbeiters elektronisch übermittelt.


Bedingungen

keine


Vorgehensweise

Für die Anfrage zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bitten wir Sie, sich direkt an die Krankenkassen über das Programm sv-net zu wenden. Das sv.net ist eine systemgeprüfte Anwendung, die Ihnen unter anderem die Abgabe von Meldungen, Beitragsnachweisen und Anfragen eAU so einfach wie möglich macht.


Die Vorteile des sv-net:


  • Schnelle und direkte Kommunikation mit den Krankenkassen
  • Erreichbarkeit rund um die Uhr
  • Die eingegebenen Daten können gespeichert und wiederverwendet werden
  • Kostenlose Anwendung
  • Einfache und unkomplizierte Anwendung


Weitere Informationen zum sv-net finden Sie auf der offiziellen Homepage der ITSG.




zurück zur Übersicht