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Inflationsausgleichsprämie

Einleitung

Die Bundesregierung hat im Rahmen der drei Entlastungspakete unter anderem dem Beschluss für eine Inflationsprämie (Inflationsbonus/ Inflationsausgleichsprämie) bis zu 3.000,00 € stattgegeben. Sie als Arbeitgeber haben somit, die Möglichkeit Ihren Mitarbeitern bis einschließlich 31. Dezember 2024 einen steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsbonus bis zu 3.000,00 € auszuzahlen. Die Auszahlung ist in der Regel freiwillig.


Das Gesetz wurde am 26.10.2022 im Bundesgesetzblatt (BGBI.) veröffentlicht. Somit ist dieses rechtskräftig und einer Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie ab dem 26.10.2022  steht nichts mehr im Wege.


Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen.


Bedingungen

Voraussetzung ist, dass die Inflationsausgleichsprämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird und insgesamt 3.000,00 € nicht überschritten werden. Es ist dabei unerheblich, ob die Prämie monatlich oder als Einmalzahlung gewährt wird. Ebenfalls steht es Ihnen als Arbeitgeber frei, wie hoch die gesamte Inflationsprämie letzten Endes für die Mitarbeiter ist, da es sich hierbei um eine freiwillige Prämie mit einem Maximalbetrag von 3.000,00 € handelt. Sie müssen also nicht die vollen 3.000,00 € an Ihre Mitarbeiter ausbezahlen.


Hinweis: a.b.s. kann nicht für Sie beurteilen, ob die Auszahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreien "Inflationsausgleichsprämie" in Ihrem konkreten Fall möglich ist. Klären Sie das bitte zur Sicherheit nochmals verbindlich mit Ihrem zuständigen Finanzamt, um Rechtssicherheit zu haben.


Vorgehensweise

Wenn die Voraussetzungen für die Abrechnung der Inflationsausgleichsprämie erfüllt sind, nutzen Sie eine steuer- und sozialversicherungsfreie Lohnart aus dem Bereich der 20-er Lohnarten. Diese legen Sie im Firmenstamm zunächst neu an. Hierfür gehen Sie bitte wie folgt vor:


Hinweis: Wenn Sie bereits eine Lohnart im 20-er Lohnarten Bereich für die Corona-Prämie genutzt hatten, können Sie diese einfach unter Bearbeiten/Firma/Lohnarten umbenennen.



Anlage Lohnart Inflationsausgleichsprämie


1. Wählen Sie im Hauptmenü unter „Bearbeiten“ den Punkt "Firma" aus.





2. Wählen Sie das Register "Lohnarten" aus und Klicken Sie auf die Schaltfläche "Neu".





3. Klicken Sie auf "LA", um die Lohnarten nach Nummern zu sortieren.

4. Markieren Sie eine verfügbare Lohnart für einen "Nettobezug" (hier beispielhaft LA 023).

5. Ändern Sie anschließend die Bezeichnung auf "Inflationsausgleichsprämie" und entfernen Sie das Häkchen bei "Erstattungsfähig bei Beschäftigungsverbot".

6. Klicken Sie abschließend auf „Übernehmen".





7. Die neu definierte Lohnart wurde nun Ihrem Firmenstamm hinzugefügt. Klicken Sie abschließend auf „Schließen".



Eingabe in LobuOnline


1. Wählen Sie im Hauptmenü unter „Bearbeiten“ den Punkt "Personal" aus.





2. Wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter aus.

3. Wechseln Sie unter "Monatsdaten" zum Unterregister "Lohn und Gehalt".

4. Tragen Sie die entsprechende Lohnart "Inflationsausgleichsprämie" ein und hinterlegen Sie den Betrag.

(in unserem Beispiel ist es die Lohnart 023 Inflationsausgleichsprämie mit einem Betrag in Höhe von 3.000,00 €)






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