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Abmeldungen Grund 36 Systemwechsel

Einleitung

In diesem Artikel wird beschrieben, wie Sie eine SV-Abmeldung mit dem Meldegrund 36 (Abmeldung wegen Systemwechsel) für Ihre Mitarbeiter erstellen können. 


Bedingungen

Bei einem Wechsel des Lohndienstleisters ist es notwendig, die Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung mittels Sondermeldungen ab- und wieder anzumelden. Abmeldungen wegen Systemwechsel sind nur zu erstellen, wenn Sie als Arbeitgeber zukünftig über ein anderes Lohnabrechnungssystem abrechnen (Wechsel des Dienstleisters). 


Bei allen betroffenen Mitarbeitern muss jeweils ein Austrittsdatum erfasst werden, so dass diese SV-Meldungen erstellt werden können.


Vorgehensweise

1. Wählen Sie im Hauptmenü unter ,,Bearbeiten" das Untermenü ,,Personal" aus.





2. Markieren Sie anschließend im Personalstamm den ersten Mitarbeiter in der Liste. 

3. Wechseln Sie danach in den rechten Bereich des Fensters und klicken im oberen Bereich auf das Register "Monatsdaten".

4. Wählen Sie im Unterregister "Extras" aus.





5. Wählen Sie abschließend im Abschnitt "Sozialversicherungsmeldungen (DEÜV)" den Sondermeldegrund "36 Abmeldung wegen Systemwechsel" aus.





Wiederholen Sie die Schritte 2 bis 5 für alle weiteren Mitarbeiter, für die weiterhin eine Lohnabrechnung zu erstellen ist.


Mit der nächsten endgültigen Abrechnung wird in Verbindung mit dem Austrittsdatum die entsprechende Abmeldung zur Sozialversicherung erstellt. Sie finden die Nachweisliste unter den Monatsauswertungen (Liste: "Sozialversicherungsmeldungen").


Hinweise


Sondermeldegrund


In diesem Auswahlfeld können die folgenden Sondermeldegründe eingestellt werden:

  • Abmeldung wegen Systemwechsel (Grund 36)
  • Abmeldung wegen Tod (Grund 49)




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