LOWEB: Schritt 5: Vortragswerte Ihrer Mitarbeiter erfassen

Einleitung

Dieser Artikel beschreibt, wie das Modul "Erfassung Vortragswerte" aktiviert wird und Sie anschließend die Vortragswerte Ihrer Mitarbeiter in unserer Online-Lösung “LOWEB” erfassen können. 


Mit den Vortragswerten werden alle relevanten Informationen über das bisherige Entgelt, die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter erfasst, um eine korrekte Berechnung im aktuellen Abrechnungsprogramm gewährleisten zu können. Ausserdem wird über die Vortragswerte sichergestellt, dass die Lohnsteuerbescheinigungen am Jahresende oder bei Austritt auch alle Zeiträume des Jahres beinhalteten und in den Lohnkonten (diese werden regelmäßig mit der Dezemberabrechnung erstellt) alle Werte/Beträge komplett für das jeweilige Jahr abgebildet werden.


Bedingungen

Das Erfassen der Vortragswerte ist nur dann notwendig, wenn Sie Ihre Mitarbeiter im aktuellen Jahr bereits über einen anderen Lohnanbieter abgerechnet haben.

Vortragswerte sind nicht erforderlich, wenn mindestens einer der folgenden Fälle zutrifft:

  • Mitarbeiter werden neu eingestellt und Sie nutzen bereits die Lohnabrechnung von a.b.s.

  • die bisher beim anderen Dienstleister abgerechneten Zeiträume werden bei a.b.s. parallel nachgerechnet und die Ergebnisse stimmen zu 100% überein

  • Sie wechseln zum Jahreswechsel mit der Lohnabrechnung zu a.b.s.

Sie können dann direkt zu LOWEB: Schritt 6: Vorläufige & endgültige Abrechnung durchführen übergehen!

Folgend einige Beispiele anhand dessen Sie ableiten können, ob das Eintragen von Vortragswerten in Ihrem Fall notwendig ist:

Beispiel 1 - Vortragswerte erforderlich:

Sie rechnen ab dem Abrechnungsmonat 07/2026 über das a.b.s.-System ab. Von 01/2026 bis 06/2026 erfolgte die Lohnabrechnung z.B. über den Steuerberater.

In diesem Fall müssen Sie die Lohnkonten Ihrer Mitarbeiter vom 01.01.2026 bis 30.06.2026 beim Steuerberater anfordern und die Vortragswerte in unserem Lohnsystem eintragen.

Beispiel 2 - keine Vortragswerte:

Sie rechnen ab dem Abrechnungsmonat 09/2026 über das a.b.s.-System ab. Ihre Mitarbeiter sind alle nach dem 31.08.2026 in Ihren Betrieb eingetreten.

Sie müssen in diesem Fall keine Vortragswerte erfassen.

Beispiel 3 - keine Vortragswerte:

Sie möchten ab dem Abrechnungszeitraum 04/2026 die Lohnabrechnung über a.b.s. ausführen. Die vorher abgerechneten Monate 01/2026 bis 03/2026 wurden z.B. über den Steuerberater abgewickelt. Diese 3 Monate rechnen Sie zum Vergleich und zur Überprüfung der übernommenen Daten parallel bei a.b.s. ab (das bedeutet ohne Übertragungen an das FA und die Krankenkassen) und die Ergebnisse (Lohnscheine, Beitragsnachweise, Lohnsteueranmeldungen) stimmen zu 100% überein.

In diesem Fall müssen Sie ebenfalls keine Vortragswerte erfassen.

Beispiel 4 - i.d.R. keine Vortragswerte ausser bei Einmalzahlungen:

Sie rechnen ab dem Abrechnungsmonat 01/2026 über das a.b.s.-System ab. Im Jahr 2025 erfolgte die Lohnabrechnung z.B. über den Steuerberater.

Sie müssen in diesem Fall keine Vortragswerte erfassen. Sie sollten allerdings in den Monaten Januar bis März 2026 keine Einmalzahlungen an Ihre Mitarbeiter leisten, da sonst unter Umständen Vortragswerte bezüglich der Märzklausel zu erfassen sind.

Für das Eintragen der Vortragswerte muss das Modul "Erfassung Vortragswerte" aktiviert werden. Dieses Modul können Sie nicht selbstständig aktivieren. Kontaktieren Sie uns diesbzgl. bitte unter 089 223322 in München oder 0371 6907777 in Chemnitz.


Wenn das Modul für die Firma aktiviert ist, benötigen Sie nun für die Erfassung der Vortragswerte sowohl die Gehaltsabrechnungen, als auch die Lohnkonten des bisherigen Dienstleisters. Anhand dieser Dokumente können Sie die genauen Jahressummen bis zum Vormonat als Vortragswerte der Mitarbeiter eintragen.


Vorgehensweise

Wie Sie die Vortragswerte erfassen, ist in der Hilfestellung "Erfassung Vortragswerte" beschrieben. Gerne können Sie uns bei Fragen dazu unter der 089-223322 in München oder 0371-6907777 in Chemnitz kontaktieren.

Weiter geht´s mit LOWEB: Schritt 6: Vorläufige & endgültige Abrechnung durchführen

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