LOWEB: Schritt 3: Infos vom bzw. Auftrag an den vorherigen Dienstleister
Einleitung
In diesem Artikel wird beschrieben, welche Dokumente Sie bei Ihrem vorherigen Dienstleister für einen Wechsel zu a.b.s. beauftragen bzw. erstellen lassen sollten.
Bedingungen
Diese Informationen sind nur relevant, wenn die bisherigen Lohnabrechnungen von einem anderen Dienstleister und/oder mit einer anderen Lohnsoftware erstellt wurden.
Vorgehensweise
Ein reibungsloser Wechsel gelingt nur, wenn Ihnen sämtliche Lohndokumente bzw. Auswertungslisten vorliegen, insbesondere:
Lohnabrechnungen
Beitragsnachweise
Lohnkonten
Lohnjournale
Abmeldungen wg. Systemwechsel (Meldegrund 36)
Bei einem Wechsel des Lohndienstleisters werden für die Arbeitnehmer bestimmte SV-Abmeldungen erforderlich. Dies ist auch bekannt unter "Abmeldungen wegen Systemwechsel" (Meldegrund 36).
Alle aktiven Mitarbeiter müssen zum letzten Tag des Monats, den Ihr vorheriger Dienstleister noch für Sie abrechnet, abgemeldet werden. Selbstverständlich melden wir Ihre Mitarbeiter mit einer SV-Anmeldung (Meldegrund 13) wieder an.
Lohnsteuerbescheinigungen
Bei einem Systemwechsel muss keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erstellt werden. Die im alten System abgerechneten Werte sind dann vom übernehmenden Abrechnungssystem an die Finanzverwaltung zu übermitteln (Vortragswerte).
Ausnahme: Sie beginnen Ihre Lohnabrechnung zum 01.01. eines Jahres bei a.b.s. In diesem Fall wird eine Lohnsteuerbescheinigung bis zum 31.12. erstellt.
Beitragsschätzung
Bitte erfragen Sie bei Ihrem bisherigen Dienstleister, ob Beitragsschätzungen für Sie als Arbeitgeber durchgeführt werden. Sollte dies der Fall sein:
Es darf keine Kassenschätzung für den Monat ausgeführt werden, der von a.b.s. erstmalig abgerechnet wird. Sollte es Differenzen zwischen Kassenschätzung und Endlauf, z.B. für den Monat Juli geben, sollte der bisherige Dienstleister die Endbeitragsnachweise als Korrektur für den Juli übertragen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
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