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Abrechnung wieder öffnen

Einleitung

In dieser Hilfestellung geht es um das Öffnen einer Abrechnung, nachdem Sie diese entweder vorläufig oder endgültig abgeschlossen haben.


Bedingungen


Vorläufige Abrechnung


Die vorläufige Abrechnung kann beliebig oft erstellt und jederzeit von Ihnen wieder geöffnet werden. Diese Abrechnung ist kostenlos und es werden keine Meldungen an Krankenkasse oder Finanzamt übertragen.



Endgültige Abrechnung


Die endgültige Abrechnung dagegen kann nur einmal für den aktuellen Monat gemacht werden. Hier werden alle Meldungen übertragen. Eine endgültige Abrechnung wird nur in Ausnahmefällen geöffnet, da das Öffnen einer Abrechnung hohe Kosten verursachen kann. Um eine endgültige Abrechnung zu öffnen, benötigen Sie einen Freigabe-Code von uns. Dazu kontaktieren Sie bitte immer das a.b.s. Rechenzentrum unter 089 223322 in München oder 0371 - 690 77 77 in Chemnitz. 


Vorgehensweise


Vorläufige Abrechnung öffnen:


1. Öffnen Sie LobuOnline und klicken Sie auf "Datei".

2. Wählen Sie "Abrechnung wieder öffnen".





3. Klicken Sie auf "Ja, öffnen".





4. Die Abrechnung kann wieder bearbeitet werden. Klicken Sie auf "Schließen".





Hinweise

Um eine endgültig gelaufene Abrechnung zu öffnen, kontaktieren Sie bitte immer a.b.s. Rechenzentrum unter  089 223322 in München oder 0371 - 690 77 77 in Chemnitz. 




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