icon Telefon bei a.b.s. Rechenzentrum Lohnabrechnung online
Hotline München

089 / 22 33 22

icon Telefon bei a.b.s. Rechenzentrum Lohnabrechnung online
Hotline Berlin

030 / 6900 400 0

Personengruppen

Einleitung

In dieser Hilfestellung sind die verschiedenen Personengruppen samt Beschreibung aufgelistet. Es wird auch beschrieben, wie Sie diese in LobuOnline hinterlegen.


Bedingungen

Der Personengruppenschlüssel kennzeichnet im Meldeverfahren Besonderheiten von Personengruppen unabhängig vom Tätigkeitsschlüssel. Der dreistellige Personengruppenschlüssel macht eine genauere Berufsbildzuordnung des Versicherten möglich. Folgendes kann mit dem Personengruppenschlüssel dokumentiert werden:


  • Besonderheiten der Beschäftigung
  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten Versichertengruppe
  • Informationen über die Art der Beschäftigung



Personengruppe

Beschreibung

101Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale
102

Auszubildende ohne besondere Merkmale
Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt, sind mit dem Personengruppenschlüssel 121 zu melden.

103Beschäftigte in Altersteilzeit
Mit dem Personengruppenschlüssel 103 sind Beschäftigte in Altersteilzeit zu melden. Durch Altersteilzeitarbeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden.
104Hausgewerbetreibende
Nach § 12 Absatz 1 SGB IV sind Hausgewerbetreibende selbständig Tätige, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften gewerblich arbeiten, auch wenn sie Roh- oder Hilfsstoffe selbst beschaffen oder vorübergehend für eigene Rechnung tätig sind.
105Praktikanten
Hier sind nur Personen zu melden, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit im Rahmen eines rentenversicherungspflichtigen Vor- oder Nachpraktikums verrichten.
Praktikanten, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt, sind mit dem Personengruppenschlüssel 121 zu melden.
Praktikanten, die ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum absolvieren, sind ausschließlich in der Unfallversicherung versicherungspflichtig und daher mit dem Personengruppenschlüssel 190 zu melden.
106Werkstudenten
107Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen
Der Personengruppenschlüssel 107 ist auch bei Meldungen für behinderte Menschen zu verwenden, die in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich tätig sind.
108Bezieher von Vorruhestandsgeld
109Minijob
110Kurzfristige Beschäftigung
Eine zeitlich geringfügige Beschäftigung (kurzfristige Beschäftigung) liegt nach § 8 Abs.1 Nr.2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist.
111Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen
112Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft
113Nebenerwerbslandwirte
114Nebenerwerbslandwirte - saisonal beschäftigt
116Ausgleichsgeldempfänger nach dem FELEG (Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit)
117Nicht berufsmäßig unständig Beschäftigte
Es handelt sich um Personen, die einer unständigen Beschäftigung nicht berufsmäßig nachgehen, in der sie versicherungspflichtig sind. Unständig ist die Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache befristet zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag befristet ist.
118Berufsmäßig unständig Beschäftigte
Es handelt sich um Personen, die einer unständigen Beschäftigung berufsmäßig nachgehen, in der sie versicherungspflichtig sind. Unständig ist die Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache befristet zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag befristet ist.
119Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters
120Versicherungspflichtige Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters
121Auszubildende deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt.
Auszubildende ohne Arbeitsentgelt sind mit dem Personengruppenschlüssel 102 zu melden.
122Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung.
Eine außerbetriebliche Berufsausbildung liegt vor, wenn die Ausbildung von verselbstständigten, nicht einem Betrieb angegliederten Bildungseinrichtungen durchgeführt wird.
123Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten
124Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
190

sozialversicherungsfrei und unfallversicherungspflichtig. Praktikanten, die ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum absolvieren, sind ausschließlich in der Unfallversicherung versicherungspflichtig und daher mit dem Personengruppenschlüssel 190 zu melden.

999sozialversicherungsfrei. Gesellschafter Geschäftsführer



Vorgehensweise


Eingabe Personengruppe:


1. Wählen Sie im Menü "Bearbeiten" den Punkt "Personal" aus. Es öffnet sich der Personalstamm.

2. Wählen Sie den Mitarbeiter aus und klicken auf "Stammdaten" und "SV".

3. Hier finden Sie das Feld Personengruppe, welche Sie nun auswählen können. 

4. Anschließend klicken Sie auf "Schließen".






zurück zur Übersicht