In dieser Hilfestellung sind die verschiedenen Personengruppen samt Beschreibung aufgelistet. Es wird auch beschrieben, wie Sie diese in LobuOnline hinterlegen.
Der Personengruppenschlüssel kennzeichnet im Meldeverfahren Besonderheiten von Personengruppen unabhängig vom Tätigkeitsschlüssel. Der dreistellige Personengruppenschlüssel macht eine genauere Berufsbildzuordnung des Versicherten möglich. Folgendes kann mit dem Personengruppenschlüssel dokumentiert werden:
Personengruppe | Beschreibung |
---|---|
101 | Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale |
102 | Auszubildende ohne besondere Merkmale |
103 | Beschäftigte in Altersteilzeit Mit dem Personengruppenschlüssel 103 sind Beschäftigte in Altersteilzeit zu melden. Durch Altersteilzeitarbeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. |
104 | Hausgewerbetreibende Nach § 12 Absatz 1 SGB IV sind Hausgewerbetreibende selbständig Tätige, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften gewerblich arbeiten, auch wenn sie Roh- oder Hilfsstoffe selbst beschaffen oder vorübergehend für eigene Rechnung tätig sind. |
105 | Praktikanten Hier sind nur Personen zu melden, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit im Rahmen eines rentenversicherungspflichtigen Vor- oder Nachpraktikums verrichten. Praktikanten, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt, sind mit dem Personengruppenschlüssel 121 zu melden. Praktikanten, die ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum absolvieren, sind ausschließlich in der Unfallversicherung versicherungspflichtig und daher mit dem Personengruppenschlüssel 190 zu melden. |
106 | Werkstudenten |
107 | Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen Der Personengruppenschlüssel 107 ist auch bei Meldungen für behinderte Menschen zu verwenden, die in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich tätig sind. |
108 | Bezieher von Vorruhestandsgeld |
109 | Minijob |
110 | Kurzfristige Beschäftigung Eine zeitlich geringfügige Beschäftigung (kurzfristige Beschäftigung) liegt nach § 8 Abs.1 Nr.2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. |
111 | Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen |
112 | Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft |
113 | Nebenerwerbslandwirte |
114 | Nebenerwerbslandwirte - saisonal beschäftigt |
116 | Ausgleichsgeldempfänger nach dem FELEG (Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit) |
117 | Nicht berufsmäßig unständig Beschäftigte Es handelt sich um Personen, die einer unständigen Beschäftigung nicht berufsmäßig nachgehen, in der sie versicherungspflichtig sind. Unständig ist die Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache befristet zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag befristet ist. |
118 | Berufsmäßig unständig Beschäftigte Es handelt sich um Personen, die einer unständigen Beschäftigung berufsmäßig nachgehen, in der sie versicherungspflichtig sind. Unständig ist die Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache befristet zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag befristet ist. |
119 | Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters |
120 | Versicherungspflichtige Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters |
121 | Auszubildende deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt. Auszubildende ohne Arbeitsentgelt sind mit dem Personengruppenschlüssel 102 zu melden. |
122 | Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung. Eine außerbetriebliche Berufsausbildung liegt vor, wenn die Ausbildung von verselbstständigten, nicht einem Betrieb angegliederten Bildungseinrichtungen durchgeführt wird. |
123 | Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten |
124 | Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall |
190 | sozialversicherungsfrei und unfallversicherungspflichtig. Praktikanten, die ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum absolvieren, sind ausschließlich in der Unfallversicherung versicherungspflichtig und daher mit dem Personengruppenschlüssel 190 zu melden. |
999 | sozialversicherungsfrei. Gesellschafter Geschäftsführer |
1. Wählen Sie im Menü "Bearbeiten" den Punkt "Personal" aus. Es öffnet sich der Personalstamm.
2. Wählen Sie den Mitarbeiter aus und klicken auf "Stammdaten" und "SV".
3. Hier finden Sie das Feld Personengruppe, welche Sie nun auswählen können.
4. Anschließend klicken Sie auf "Schließen".