In dieser Hilfestellung geht es um die verschiedenen Beitragsgruppen und wie Sie diese korrekt im LobuOnline hinterlegen.
Auf allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein numerischer Schlüssel anzugeben. Dieser wird für jeden Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung in der Reihenfolge Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung hinterlegt.
Die Voraussetzungen für das Bestehen eines Pflichtversicherungsverhältnisses sind in den einzelnen Versicherungszweigen nicht einheitlich. Damit besteht die Notwendigkeit einer Angabe von 4 Ziffern. Diese Angabe nennt man "Beitragsgruppenschlüssel".
Typische Kombinationen bei Beitragsgruppenschlüssel sind wie folgt:
Beitragsgruppenschlüssel | Beschreibung |
---|---|
0000 | Kurzfristige Beschäftigung, Studenten in einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum |
1111 | Arbeitnehmer der voll versicherungspflichtig ist, Auszubildende, Mitarbeiter im Übergangsbereich |
9111 | Arbeitnehmer ist freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung |
0110 | Arbeitnehmer ist privat krankenversichert. Dieser Beitragsgruppenschlüssel gilt auch für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige in einer daneben ausgeübten Beschäftigung. |
1101 | Schüler |
0100 | Studenten (mehr als geringfügig beschäftigt; Werksstudenten) |
1011 | SV-pflichtige mit berufsständischer Versorgung |
6500 | Minijob (Antrag auf Befreiung der Rentenversicherungspflicht liegt vor) |
6100 | Minijob mit Rentenversicherungspflicht |
3111 | Vollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze |
3301 3321 neu ab 2022 | Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze |
3101 | Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze (Arbeitnehmer verzichtet auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung) |
1. Wählen Sie im Menü "Bearbeiten" den Punkt "Personal" aus. Es öffnet sich der Personalstamm.
2. Wählen Sie den Mitarbeiter aus und klicken auf "Stammdaten" und "SV".
3. Im Bereich "SV-Berechnung" können Sie nun den Beitragsgruppenschlüssel eingeben. In unserem Beispiel zahlt der MA die vollen Beiträge; die SV-Berechnung kann sich je nach MA unterscheiden.
4. Anschließend klicken Sie auf "Schließen".
Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.