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Beitragsgruppen

Einleitung

In dieser Hilfestellung geht es um die verschiedenen Beitragsgruppen und wie Sie diese korrekt im LobuOnline hinterlegen.


Bedingungen

Auf allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein numerischer Schlüssel anzugeben. Dieser wird für jeden Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung in der Reihenfolge Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung hinterlegt.


Die Voraussetzungen für das Bestehen eines Pflichtversicherungsverhältnisses sind in den einzelnen Versicherungszweigen nicht einheitlich. Damit besteht die Notwendigkeit einer Angabe von 4 Ziffern. Diese Angabe nennt man "Beitragsgruppenschlüssel".


Typische Kombinationen bei Beitragsgruppenschlüssel sind wie folgt:



BeitragsgruppenschlüsselBeschreibung
0000Kurzfristige Beschäftigung, Studenten in einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum
1111Arbeitnehmer der voll versicherungspflichtig ist, Auszubildende, Mitarbeiter im Übergangsbereich
9111Arbeitnehmer ist freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung
0110Arbeitnehmer ist privat krankenversichert. Dieser Beitragsgruppenschlüssel gilt auch für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige in einer daneben ausgeübten Beschäftigung.
1101Schüler
0100Studenten (mehr als geringfügig beschäftigt; Werksstudenten)
1011SV-pflichtige mit berufsständischer Versorgung
6500Minijob (Antrag auf Befreiung der Rentenversicherungspflicht liegt vor)
6100Minijob mit Rentenversicherungspflicht 
3111Vollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze 

3301

3321 neu ab 2022

Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze
3101

Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze (Arbeitnehmer verzichtet auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung)



Vorgehensweise


Eingabe des Beitragsgruppenschlüssels:


1. Wählen Sie im Menü "Bearbeiten" den Punkt "Personal" aus. Es öffnet sich der Personalstamm.

2. Wählen Sie den Mitarbeiter aus und klicken auf "Stammdaten" und "SV".

3. Im Bereich "SV-Berechnung" können Sie nun den Beitragsgruppenschlüssel eingeben. In unserem Beispiel zahlt der MA die vollen Beiträge; die SV-Berechnung kann sich je nach MA unterscheiden.

4. Anschließend klicken Sie auf "Schließen".





Hinweise

Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.




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