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Hotline München089 / 223322 |
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Hotline Berlin030 / 69004000 |
Der Bundestag hat unter anderem ein Gesetz beschlossen, das einige Anpassungen im Bereich des Kurzarbeitergeldes auf Grund der Corona-Krise vorsieht. Wenn Sie sich über die Kurzarbeit informieren oder diese für Ihren Betrieb beantragen möchten, so können Sie das bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit vornehmen. Weitere Details, Formulare, Videos und eine Datenbank mit den am häufigsten gestellten Fragen zur Kurzarbeit finden Sie tagesaktuell unter folgendem Link oder unter 0800-4-5555-20:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Wenden Sie sich für Hintergrundinformationen und bei Spezial- und Einzelfragen zum Thema Kurzarbeit bitte immer direkt an die zuständigen Stellen also z.B. an die Krankenkassen oder die Agentur für Arbeit. Dort erhalten Sie tagesaktuelle und rechtsverbindliche Auskünfte. Geben Sie uns dann bitte klare Weisungen für Ihre Lohnabrechnung, damit wir diese zügig und korrekt für Sie bearbeiten können.
Selbstverständlich können Sie sich gerade in diesen unsicheren Zeiten auf uns als Servicerechenzentrum verlassen und wir können die Kurzarbeit rechtssicher für Sie abrechnen. Eine entsprechende Anleitung, welche Daten Sie uns dafür in welcher Form mitteilen müssen, finden Sie hier:
(Sie teilen uns die Änderungen über LobuOnline mit)
a.b.s. Lohnabrechnung - Informationen zur Kurzarbeit
(Sie teilen uns die Änderungen auf unseren Abrechnungslisten mit)
Bitte nehmen Sie sich zum besseren Verständnis der Videos auch unsere "Informationen zur Kurzarbeit" (siehe oben) zur Hand.
- Grundlagen zur Kurzarbeit
- Eingabe in LobuOnline
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Für München Tel.: 089 / 223322
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Die LobuOnline Version 21.0 steht ab sofort zum Download bereit.
Im Juni wurde die jährliche Zertifizierung unserer Lohnabrechnung durch die ITSG erfolgreich vorgenommen. Damit arbeiten unsere Kunden mit einem von allen Sozialversicherungsträgern geprüftem Programm.
Auf Grund der Auswirkung des Coronavirus sind einige Betriebe gezwungen, Kurzarbeit (KUG) anzumelden. Aktuelle Informationen zum Vorgehen und zur Abrechnung von KUG finden Sie hier.