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Fälligkeiten der Sozialversicherungsbeiträge 2026

Einleitung

Sozialversicherungsbeiträge müssen üblicherweise innerhalb eines Monats in der jeweiligen Höhe elektronisch übermittelt und dann auch beglichen werden, wobei der Fälligkeitstag auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällt. Die Höhe der Beiträge entspricht dabei voraussichtlich der Beitragsschuld.

Die Beitragsschätzung ist eine Standardleistung, die a.b.s. für Sie erbringt, diese Leistung könnte von Ihnen abbestellt worden sein. Mehr Informationen erhalten Sie unter: Kassenvorlauf / Beitragsschätzung

Bedingungen

keine

Vorgehensweise

Fälligkeiten 2026

Monat

Kassenschätzung auf Basis der Vormonatswerte*

Beitragsnachweis übermittelt bis

Fälligkeit der SV-Beiträge

01/26

Do 22.01.2026

Mo 26.01.2026

Mi 28.01.2026

02/26

Do 19.02.2026

Mo 23.02.2026

Mi 25.02.2026

03/26

Mo 23.03.2026

Mi 25.03.2026

Fr 27.03.2026

04/26

Mi 22.04.2026

Fr 24.04.2026

Di 28.04.2026

05/26

Mi 20.05.2026

Fr 22.05.2026

Mi 27.05.2026

06/26

Mo 22.06.2026

Mi 24.06.2026

Fr 26.06.2026

07/26

Do 23.07.2026

Mo 27.07.2026

Mi 29.07.2026

08/26

Fr 21.08.2026

Di 25.08.2026

Fr 27.08.2026

09/26

Di 22.09.2026

Do 24.09.2026

Mo 28.09.2026

10/26

Do 22.10.2026

Mo 26.10.2026

Mi 28.10.2026

11/26

Fr 20.11.2026

Di 24.11.2026

Do 26.11.2026

12/26

Fr 18.12.2026

Di 22.12.2026

Mo 28.12.2026

* wird automatisch erstellt, wenn die Lohndaten nicht einen Tag vorher bei a.b.s. eingegangen sind.

Wichtig: Die Beitragsnachweise müssen bereits um 0:00 Uhr am Fälligkeitstag vorliegen. Das heißt, sie müssen spätestens am Tag davor bis 24 Uhr bei der Krankenkasse eingehen, damit sie rechtzeitig zur Fälligkeit vorliegen. Daher haben wir die Kassenschätzung auf Basis der Vormonatswerte vordatiert, damit die Daten rechtzeitig den Krankenkassen vorliegen.

Hier finden Sie die Datei mit allen Fälligkeiten der Sozialversicherungsbeiträge, um diese in Ihrem Kalender zu importieren:

Fälligkeiten 2026.ics

Hinweise

Vereinfachungsregel

Sollte zum Fälligkeitstag die tatsächliche Höhe der Beiträge noch nicht feststehen, dürfen Sie im aktuellen Beitragsnachweis den Beitrag des Vormonats angeben. Einmalzahlungen, wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, sind allerdings von dieser Vereinfachungsregel ausgeschlossen. Ergibt sich im Nachhinein ein Differenzbetrag, berücksichtigt a.b.s. diesen automatisch, für Sie im nächsten Monat.

Beispiel Vereinfachungsregel

Beitrag für Februar 2.500 €
Angabe im Beitragsnachweis März 2.500 €
Tatsächlicher Beitrag März 2.700 €

Der Differenzbetrag von 200 € wird im Beitragsnachweis April berücksichtigt.

Beitragsschätzung


Sollte Ihr Beitragsnachweis am fünft letzten Bankarbeitstag nicht vorliegen, werden die Krankenkassen eine Beitragsschätzung vornehmen. Diese Beitragsschätzung bildet auch zunächst die Grundlage der Beitragsabbuchung, sofern Sie am Lastschriftverfahren (SEPA) teilnehmen. Mit Eingang Ihres Beitragsnachweises verliert die Schätzung dann ihre Gültigkeit. Wurden aufgrund der Schätzung jedoch Beiträge in zu geringer Höhe abgebucht, müssen auf den Differenzbetrag Säumniszuschläge erhoben werden.

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